
Netzanschluss
Mehrspartenanschluss
Hier finden Sie alle Informationen zur Standardlösung all Ihrer Netzanschlüsse über eine gemeinsame Hauseinführung.

Was ist ein Mehrspartenanschluss?
Die Mehrsparten-Hauseinführung ermöglicht, dass die Kabel und Rohre für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation platzsparend durch ein Systemelement ins Haus gelegt werden können. Die Einführung der Versorgungsleitungen kann in Gebäuden mit oder ohne Keller erfolgen. Der Mehrspartenanschluss ist meist typisch bei Neubauten.
Der Unterschied zu einer Einsparten-Hauseinführung liegt darin, dass eine einfache Hauseinführung z. B. nur bei einer Änderung an Ihrem bestehenden Netzanschluss oder bei einer unterschiedlichen Anordnung der Leitungen im öffentlichen Versorgungsnetz vorkommt.
(Bildquelle: FHRK e. V.)
Kosten für den dauerhaften Anschluss Ihrer Immobilie
Rückerstattungsmöglichkeit bei Eigenleistungen
Sie beabsichtigen, die Tiefbauarbeiten zur Herstellung Ihres Netzanschlusses auf Ihrem Grundstück sowie den Mauerdurchbruch in Eigenleistung durchzuführen? Dann ist folgendes zu beachten:
Voraussetzung für Eigenleistungen:
- Tiefbauarbeiten zur Herstellung Ihres Netzanschlusses auf Ihrem Grundstück sowie der Mauerdurchbruch müssen unseren Vorgaben für Eigenleistungen bei Tiefbauarbeiten für Netzanschlussleitungen entsprechen und uns vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt werden.
- Bei Eigenleistungen sind Sie für die fachgerechte Herstellung des Mauerdurchbruchs und der Tiefbauarbeiten vollumfänglich verantwortlich. Hierzu gehören auch die Abdichtung zwischen Futterrohr und Gebäude.
- Es sind ausschließlich gas- und wasserdichte Hauseinführungen und Leerrohrsysteme zu verwenden (Zertifizierung nach DVGW VP 601 und gemäß DIN 18533 und DIN 18012).
- Kosten für Mehraufwendungen aufgrund einer nicht fachgerechten Ausführung der Eigenleistungen werden Ihnen als Anschlussnehmer*in zusätzlich in Rechnung gestellt.
Daher empfehlen wir Ihnen: Lassen Sie alles aus einer Hand durch uns herstellen.
Was müssen sie tun, um eine Rückvergütung für Eigenleistungen zu erhalten?
Mauerdurchbruch:
Erstellung einer Kernlochbohrung durch Sie oder Ihre Baufirma
Rückvergütung zzgl. Mehrwertsteuer: 40,00 €Tiefbauarbeiten:
fachgerechtes Ausheben, Einsanden, Verlegen des Warnbandes, Wiederanfüllen des Leitungsgrabens inkl. Sandbeistellung und Verdichten
Rückvergütung zzgl. Mehrwertsteuer: 7,00 €/lfd. Meter
Alle Details hierzu finden Sie hier:
Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie Kostenerstattungsregelungen(PDF)
Die Einführung der Versorgungsleitungen in Ihr Gebäude

Mehrspartenhauseinführung durch die Wand
Für Gebäude mit Keller empfehlen wir eine Mehrspartenhauseinführung durch die Wand.
Bei der Herstellung der Kernlochbohrung bzw. dem Einbau des Futterrohrs ist die Frosttiefe / Überdeckung von mindestens 1,2 m für den Wasseranschluss zu beachten. Der Zeitpunkt für die Herstellung ist abhängig von der Wandart:
- Bei gemauerten oder mehrschaligen Wänden kann bereits während der Herstellung des Kellers das Futterrohr eingemauert werden.
- Bei Wänden aus wasserundurchlässigem WU-Beton wird die Kernlochbohrung für Ihre Wandeinführung im Zuge der Herstellung des Netzanschlusses ausgeführt.
In beiden Fällen ist die Positionierung der Wandeinführung (4) im Eckbereich des Kellers so zu wählen, dass der Hausanschlusskasten (1) auf einer rechtwinkligen zur Außenwand stehenden Mauer montiert werden kann.
Hinweis: Unsere Mehrsparteneinführungen und Leerohrsysteme sind nach DVGW VP 601 zugelassen und gemäß DIN 18322 und DIN 18012 gas- und wasserdicht.

Mehrspartenhauseinführung durch die Bodenplatte
Für Gebäude ohne Keller empfehlen wir eine Mehrspartenhauseinführung durch die Bodenplatte. Der Grundkörper der Bodeneinführung und das zugehörige Leerrohrsystem müssen vor Erstellung der Bodenplatte bauseits platziert bzw. verlegt werden.
Sollten Sie die Bodeneinführung bei der Netze BW bestellen, wird Ihnen diese durch unsere Partnerunternehmen auf die Baustelle geliefert. Voraussetzung für die Montage ist die von Ihnen bereits im Zuge der Gießung Ihrer Bodenplatte platzierte bzw. verlegte Gebäudeeinführung.
Hinweis: Unsere Mehrsparteneinführungen und Leerohrsysteme sind nach DVGW VP 601 zugelassen und gemäß DIN 18322 und DIN 18012 gas- und wasserdicht.