
Mediathek zur 5. Infoveranstaltung vom 10.03.2025
Hier finden Sie die Videoaufzeichnung und häufig gestellte Fragen während der Veranstaltung.
Programm unserer 5. Infoveranstaltung 'Aktuelle gesetzliche Änderungen sowie Neuigkeiten bei den Online-Services für das Elektrohandwerk'
Tagesordnungspunkt | Referent*innen |
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Eröffnung und Begrüßung | Dr. Selma Lossau Leiterin Netzgebiet Süd Netze BW GmbH, Vorsitzende des Landes-Installateurausschusses Baden-Württemberg (LIA-BW) und des Bundes-Installateurausschusses (BIA) |
Aktuelle gesetzliche Änderungen | Patrick Gisdol Fachexperte dezentrale Einspeisung, Netze BW GmbH |
Online-Services: Neuigkeiten und Ausblick | Steffen Haase Manager Digitalisierung im Netzanschluss Strom und Gas, Netze BW GmbH |
Ausblick Zählermontage | Steffen Haase |
Aktuelle operative Hinweise | Sebastian Tkotz Teamleiter Netzanschluss erneuerbare Energien, Netze BW GmbH |
Schlusswort und Verabschiedung | Dr. Selma Lossau |
Moderiert wurde die Veranstaltung von Hannah Sendler, People Lead Digitalisierung im Technikbereich der Netze BW GmbH.
Aufzeichnung der Veranstaltung
In Zeiten der Energiewende sind Elektroinstallateur*innen und Netzanschlüsse gefragter denn je. Die Anforderungen an den Netzanschluss sind komplex und müssen gesetzeskonform erfüllt werden.
In unserer kostenlosen Veranstaltung informierten wir Sie zu folgenden Themen:
- aktuelle gesetzliche Änderungen
- Online-Services: Neuigkeiten und Ausblick
- Ausblick Zählermontage
- aktuelle operative Hinweise
Hier können Sie sich die Veranstaltung anschauen.
Häufig gestellte Fragen während der Online-Veranstaltung am 10.03.25
Diese FAQ-Sammlung gibt Ihnen Antworten auf die uns am häufigsten über den Chat gestellten Fragen – vielleicht ist ja auch Ihre dabei.
Häufig gestellte Fragen zur Eintragung ins Installateurverzeichnis und zur Ausweisverlängerung
Wer ist der Ansprechpartner bei der Netze BW zum Thema Ersteintragung bzw. Ausweisverlängerung?
Ihren regionalen Ansprechpartner für die Eintragung im Installateurverzeichnis finden Sie mit Eingabe Ihrer PLZ auf der Webseite Installatateurverzeichnis Elektro.
Muss bei einer Ersteintragung auch eine Fortbildungsmaßnahme hinterlegt werden?
Nein, für eine Ersteintragung ist dies nicht erforderlich. Die Fortbildungen sind allerdings innerhalb von fünf Jahren nach Ersteintragung zu absolvieren.
Waren die Vorträge der Infoveranstaltung ausreichend, um eine Verlängerung des Ausweises zu beantragen?
Nein, dies war eine Informationsveranstaltung der Netze BW, um Ihnen die neusten gesetzlichen sowie technischen Vorgaben vorzustellen. Sie decken nicht die Vorgaben für die Schulungsinhalte des Bundesinstallateurausschusses ab.
Wer benötigt den Nachweis über die Fortbildungen? Sollen diese an den Netzbetreiber der Haupteintragung geschickt werden oder an jeden Netzbetreiber mit Gasteintragung?
Die Unterlagen zur Verlängerung prüft der Netzbetreiber Ihrer Haupteintragung. Bis zur Umsetzung des Online-Services senden Sie uns Ihren Installateurausweis zur Verlängerung Ihrer Gasteintragung bitte an Installateurverzeichnis@netze-bw.de.
Welche Rufnummer können Installateur*innen nutzen, sollte es Themen geben, die online nicht ausreichend erklärt sind?
Hierzu gibt es eine eigene Rufnummer für Installateur*innen. Diese Nummer ist bei Ihnen im Kundenportal unter ‚Mein Profil‘ hinterlegt. Unter dieser Nummer gibt es einen geführten Prozess, damit Sie mit Ihrem Anliegen an die richtige Stelle bei der Netze BW geroutet werden.
Häufig gestellte Fragen zu elektrischen Energiespeichern
Ist aktuell eine flexible Speichernutzung möglich (Befüllung des Speichers über die PV-Anlage sowie aus dem Netz)?
Bei Speichern gilt das sogenannte Ausschließlichkeitsprinzip nach EEG. Das bedeutet, dass der Speicher nur aus der PV-Anlage geladen werden darf. Sollte dieser (über eine Erhaltungsladung hinaus) aus dem Netz geladen werden, so entfällt der Anspruch auf EEG-Vergütung für 12 Kalendermonate. Neuregelungen aus dem Solarpaket erwiesen sich als nicht anwendbar und werden überarbeitet.
Sind weitere Änderungen in Bezug auf elektrische Energiespeicher geplant?
Derzeit laufen noch die Genehmigungsverfahren bezüglich Pauschaloptionen der gespeicherten Energie. Ebenso hat die Bundesnetzagentur noch nicht entschieden, wie die Mengen zu bestimmen sind. Hierüber werden wir aber zu gegebener Zeit berichten.
Häufig gestellte Fragen zum Solarspitzengesetz
Ab wann tritt das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (umgangssprachlich Solarspitzengesetz) in Kraft?
Das Gesetz gilt für alle Anlagen, die ab dem 25.02.2025 in Betrieb gegangen sind.
Was muss bei welcher Leistungsgrenze betrachtet werden?
Folgende Aufteilung ist der Verordnung entnommen:
- Balkonkraftwerke bis 2 kWp und 800 VA sind davon ausgenommen
- Anlagen kleiner 25 kW(p): Begrenzung der Netzeinspeisung auf 60 % der installierten Leistung
- Anlagen ab 25 kW(p) bis kleiner 100 kW(p): Begrenzung der Netzeinspeisung auf 60 % der installierten Leistung und Reduzierung der Einspeiseleistung durch FRE
- Anlagen ab 100 kW: Abrufung der Ist-Einspeisung und Reduzierung der Einspeiseleistung durch Grid-Modul/Fernwirktechnik
Wann darf die Leistungsdrosselung aufgehoben werden?
Die Leistungsdrosselung darf aufgehoben werden, sobald vom Messstellenbetreiber ein intelligentes Messsystem (iMsys) mit Steuerbox verbaut ist und dies getestet wurde.
Was muss technisch für die Umsetzung der Steuerbox vorbereitet werden?
Hier gelten aktuell die gleichen Voraussetzungen wie für Anlagen nach § 14a ENWG.
Wie wird mit den Zeiten der negativen Börsenpreise umgegangen?
Der Förderzeitraum wird um die Summe der Viertelstunden (mit negativen Börsenpreisen) verlängert. Dazu wird die Anzahl der Viertelstunden mit dem Faktor 0,5 multipliziert und mit einem entsprechenden Schlüssel aufgeteilt. Dies bedeutet, die Laufzeit der Anlage wird verlängert - es gibt keine einmalige Bonuszahlung.