Gemeinsam stark
Partner für Gas- und Wasserinstallationen
Technische Installationsvorgaben
Für die Regionen Alb-Neckar, Neckar-Franken, Schwarzwald-Neckar und Stuttgart
Für die Regionen Alb-Neckar (ALN), Neckar-Franken (NFR), Schwarzwald-Neckar (SWN) und Stuttgart (STU) gelten für Gas- und Wasserinstallationen grundsätzlich die einschlägigen Vorschriften und technischen Regeln.
Für Gasinstallationen ist das unter anderem die TRGI (G 600 - aktuelle Ausgabe) und für Wasserinstallationen beispielsweise die DIN 1988 oder die DIN EN 1717. Die hier hinterlegten technischen Angaben sind Anforderungen und Informationen, die zusätzlich zum Regelwerk von Ihnen zu beachten sind.
Bitte berücksichtigen Sie diese bei der Erstellung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von Gas- und Wasserinstallationen hinter der Hauptabsperreinrichtung. Eine Installationshilfe zur Inneninstallation bei Flüssiggasversorgung finden Sie ebenfalls unter den Downloads.
Ihre Ansprechpartnerin:
Marina Hermann
Installations- und Anlagentechnik – Technische Richtlinien
Netze BW GmbH
Schelmenwasenstraße 15
70567 Stuttgart
E-Mail: m.hermann@netze-bw.de
Bitte lassen Sie das Formular "Technische Angaben für Feuerungsanlagen (TAF)" per E-Mail unserem Anschlussservice zukommen. Den für Sie zuständigen Anschlussservice finden Sie durch Eingabe der PLZ im oberen Teil dieser Webseite.
Technische Installationsvorgaben für Gas- und Wasserinstallationen(PDF)
Installationshilfe für Installateure – Inneninstallation bei Flüssiggasversorgung(PDF)
Rundschreiben mit technischen Informationen
Hier finden Sie die wichtigsten Rundschreiben mit allgemeinen und technischen Informationen, die wir verschickt haben:
Rundschreiben 02/2024 zu den Themen:
- An- und Abmeldung des Gaszählers über das Formular „Technische Angaben über Feuerungsanlagen (TAF)“
- Zentraler Anschlussservice Gas bei der Netze BW GmbH ab 01.01.2025
- Netzgebiet Stuttgart – Regelung ab 01.01.2025
- Netzgebiet Böblingen – Regelung seit 01.01.2024
Rundschreiben 02/2024 für Gas- und Wasserinstallationen(PDF)
Rundschreiben 01/2024 zu den Themen:
- Abmeldung des Gaszählers über das Formular
„Technischen Angaben für Feuerungsanlagen (TAF)“ - Anpassung der Technischen Installationsvorgaben für Gas- und Wasserinstallationen
- Merkblatt zur Eintragung von Installationsunternehmen – Änderung seit Mai 2023
- Novellierung der Trinkwasserverordnung – Gültig seit 24.06.2023
- Exkurs: § 14a EnWG
Rundschreiben 01/2024 für Gas- und Wasserinstallationen(PDF)
Rundschreiben 01/2020 zu den Themen:
- Ausweis abgelaufen – Verlängerung beantragen
- TRGI 2018 – Eintägige Schulung nicht nur zur Ausweisverlängerung erforderlich
- TAF – wann benötigen wir eine Fertigmeldung
- TAF – richtig ausfüllen
- Zählerausbau – Vorgaben des Netzbetreibers beachten
- Dichtungen – Farbkennzeichnung von Dichtungen hat sich geändert
Rundschreiben 01/2020 für Gas- und Wasserinstallationen(PDF)
Rundschreiben 01/2016 zu den Themen:
- An- und Fertigmeldung - Was muss alles beim Netzbetreiber angemeldet werden?
- Hochdruck-Hauseinführung
- Einbau eines Druckminderers
- Internetservice für Installateure
Rundschreiben 01/2016 für Gas- und Wasserinstallationen(PDF)
Formulare und Datenblätter
Hinweis zum neuen Eichgesetz
Das neue Mess- und Eichgesetz gilt auch für kundeneigene Zähler, die nicht bei uns angemeldet werden müssen. Das heißt, diese müssen selbst beschafft werden und können nicht über unsere Formulare bestellt werden.
Bitte informieren Sie Ihre Kund*innen darüber, dass sie auch bei Verwendung von kundeneigenen Zählern zur Abrechnung die Anzeigepflicht beachten müssen.
Anzeigepflicht
Seit dem 01.01.2015 ist das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV) in Kraft.
§ 32 Abs. 1 MessEG fordert: Wer neue oder erneuerte Messgeräte verwendet, hat diese der nach Landesrecht zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme anzuzeigen.
Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter www.eichamt.de
Fertig- oder Abmeldung Gas
Fertigmeldung nach bestandener Druckprüfung
Nach den technischen Regel für Gasinstallationen „TRGI“ (DVGW Arbeitsblatt G 600) müssen Arbeiten an Gasinstallationen beim Gasnetzbetreiber angemeldet werden. Zudem verlangt das Schornsteinfegerhandwerk seit 1996 technische Angaben über die Feuerungsanlagen.
Zur Vereinfachung des Anmeldeverfahrens wurden die beiden Formulare - in Absprache mit dem Schornsteinfegerhandwerk - zusammengefasst und stehen hier zur Verfügung. Eine Ausfüllhilfe ist ins das Formular integriert.
Eine An- bzw. Fertigmeldung (TAF) ist zwingend notwendig:
- bei Neuinstallation einer Gasanlage (Leitungsbau, Installation von Gasgeräten / Gasfeuerstätten und Abgasanlagen)
- bei Veränderung der Gasanlage (z. B. Umbau)
- bei Austausch von Gasgeräten und Gasfeuerstätten, z. B. Erhöhung der Kesselleistung
- bei Erweiterung der Gasanlage, z. B. zusätzlicher Zählerplatz, „Hinterhausinstallation“, erdverlegte Leitungen usw.
- bei eventueller Nutzungsänderung des Hausanschlussraumes
- bei Stilllegung einer Anlage
- bei Entfernung des Gaszählers
Für Auskünfte stehen Ihnen die Kolleg\*innen des Anschlussservices gerne zur Verfügung.
Anmeldung Trinkwasser
Die Verordnung über „Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV) sieht vor, dass Arbeiten an Trinkwasseranlagen beim örtlichen Versorgungsunternehmen anzumelden sind. Die Anmeldung ist vor Arbeitsbeginn beim zuständigen Sachbearbeiter der Netze BW GmbH einzureichen.
Anmeldung einer Trinkwasseranlage(PDF)
Hinweise zum Ausfüllen
Zunächst werden Angaben über die Abnahmestellen abgefragt.
Auf Seite zwei finden Sie eine Tabelle. Mit diesen Angaben können Sie die neu zu setzenden Zähler bestellen.
Datenschutzinformationen
Seit dem 25. Mai 2018 gelten europaweit einheitliche Datenschutzregelungen.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung definiert die Grundsätze bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Datenschutzhinweis Netzzugang und Netznutzung(PDF)
Wichtige Informationen für Ihre Kund*innen
Gasgeruch — Was ist zu tun?
Bitte informieren Sie Ihre Kund*innen über das richtige Verhalten bei Gasgeruch!
Folgende Regeln sind zu beachten, wenn es nach Gas riecht:
- Vermeiden Sie offenes Feuer und betätigen Sie keine elektrischen Einrichtungen (z. B. Telefon, Klingel, Schalter)!
- Schließen Sie den Hahn am Gaszähler und/oder die Hauptabsperreinrichtung im Keller!
- Sorgen Sie für Durchzug, indem Sie alle Fenster und Türen öffnen!
- Warnen Sie andere Hausbewohner (nicht durch Klingeln!).
- Verlassen Sie das Gebäude!
- Benachrichtigen Sie unseren Entstördienst unter 0800 3629-447 (bei starkem Gasgeruch auch Polizei oder Feuerwehr) von einem Telefonanschluss außerhalb des Gefahrenbereiches!
Erdgas - sicher mit der jährlichen Hausschau
Wenn Ihre Kund*innen die drei „goldenen“ Regeln beachten, sind sie immer auf der sicheren Seite:
- Sie lassen ihre Gasgeräte regelmäßig von Fachleuten überprüfen,
- sie lassen Störungen an Gasgeräten oder Schäden an Gasleitungen nur von Fachleuten reparieren,
- sie gehen regelmäßig „auf Hausschau“ und machen den Jahres-Check. Ihre Kunden lassen ihre Gasanlage alle 12 Jahre von Fachleuten prüfen.
Informieren Sie Ihre Kund*innen über den jährlichen Gas-Check (die Hausschau). Diese Hausschau kann von Ihnen angeboten, aber auch von den Kund*innen selbst durchgeführt werden. Als kleine Hilfe haben wir die Hausschaubroschüre konzipiert. Sie steht Ihnen hier - bei Bedarf auch zur Aushändigung an Ihre Kund*innen - zur Verfügung:
Flyer Hausschau(PDF) Erinnern Sie Ihre Kund*innen en dabei gleich an die Überprüfung der Gasanlage, die alle 12 Jahre von einem Fachmann durchgeführt werden sollte.
Trinkwasserinstallation - Jahrescheck
Damit eine ordnungsgemäß errichtete Trinkwasseranlage hygienisch einwandfrei betrieben werden kann, ist vorausgesetzt, dass Ihre Kund*innen die grundsätzlichen Regeln für Betreiber*innen von Trinkwasseranlagen beachten.
Weisen Sie Ihre Kund*innen entsprechend darauf hin, dass
- sie für die richtige Temperatur und regelmäßigen Wasserverbrauch sorgen,
- sie regelmäßig den Jahres-Check an der Trinkwasser-Installation machen bzw. durchführen lassen,
-
bei Schäden, Störungen oder Änderungen an der Trinkwasser-Installation ein Installationsunternehmen ihres Vertrauens zu beauftragen ist.
Ein regelmäßiger Check der Trinkwasser-Installation kann von Ihnen angeboten oder auch von den Kund*innen selbst durchgeführt werden. Als kleine Hilfe haben wir eine Trinkwasserbroschüre und eine Checkliste erstellt. Diese beiden Broschüren stehen Ihnen hier - bei Bedarf auch zur Aushändigung an Ihre Kund*innen - zur Verfügung: