
Marktpartner
Veröffentlichungen
Hinweis für unsere Marktpartner der Sparte Strom:
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. April 2024 die Marktkommunikation nur noch per AS4 zulässig ist.
Auf einen Blick
Alle wichtigen Informationen, Formulare und Dokumente finden Sie nachfolgend Ihrer Marktrolle zugeordnet
Veröffentlichungen für Stromlieferanten
Verträge
Lieferantenrahmenvertrag
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Lieferantenrahmenvertrag (Standard)
(PDF)
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 21.12.2020, Az.: BK6-20-160, einen Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag Strom nebst Anlagen (BNetzA-Mustervertrag) festgelegt.
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Kontaktdatenblatt Netzbetreiber (Strom)
(XLS)
Gültig seit 01.10.2022
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Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) - Strom
(PDF)
Die "EDI-Vereinbarung" legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen.
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Zuordnungsvereinbarung
(PDF)
Nach Ziffer 4.3. der Anlage 1 zur Festlegung BK6-07-002 (MaBiS) ist das Verhältnis zwischen einem VNB und einem BKV bezüglich des Datenaustauschs und insbesondere hinsichtlich des Ausgleichs für fehlerhafte und in die Bilanzkreisabrechnung eingegangene Daten mittels einer Zuordnungsvereinbarung auszugestalten.
- Anlage 1 zur Zuordnungsvereinbarung (PDF)
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Auftrag zur Sperrung oder Entsperrung
(XLS)
Auftrag zur Unterbrechung/Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Sperrung/Entsperrung) und Stornierung dieser Anweisungen.
Ersatzversorgung
Sofern ein Lieferant in mindestens einem der zum Netz der Netze BW GmbH gehörenden Konzessionsgebiete die Funktion des Grundversorgers gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wahrnimmt, legt die Netze BW GmbH auf Anfrage ein ausformuliertes Angebot zur Abwicklung des GPKE-Prozesses Ersatzversorgung vor.
Wiederverkäufernachweise
Nachweis für Wiederverkäufer (Erdgas und/oder Elektrizität)
- Wiederverkäufereigenschaft der Netze BW GmbH / Reverse-Charge-Verfahren (gültig bis 16.07.2027) (PDF)
- Wiederverkäufereigenschaft der Netze BW GmbH / Reverse-Charge-Verfahren (gültig bis 03.05.2024) (PDF)
- Wiederverkäufereigenschaft der Netze BW GmbH / Reverse-Charge-Verfahren (gültig bis 30.05.2021) (PDF)
- Wiederverkäufereigenschaft der Netze BW GmbH / Reverse-Charge-Verfahren (gültig bis 30.07.2018) (PDF)
Messstellenrahmenvertrag Strom Lieferant
- Messstellenrahmenvertrag Strom Lieferant (gültig ab 01.12.2017) (PDF)
- Rahmenvereinbarung Messstellenbetrieb Strom Lieferant (PDF)
- Formblatt nach § 54 MsbG (PDF)
- Kontaktdatenblatt grundzuständiger Messstellenbetreiber (XLS)
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Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) – MSB
(PDF)
Die "EDI-Vereinbarung" legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Messstellenbetriebs mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen.
Abwicklung der Datenübermittlung des Messstellenbetreibers (MSB) an den Energieserviceanbieter (ESA)
Die "EDI-Vereinbarung" legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Messstellenbetriebs mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen.
- Rahmenvertrag ESA (gültig seit 01.12.2023) (PDF)
- Muster-Einwilligungserklärung in die Verarbeitung personenbezogener Daten nach DS-GVO (DOC)
- Einwilligungserklärung des Anschlussnutzers für Marktlokationen und Tranchen (DOC)
- Anlage zur „Einwilligungserklärung des Anschlussnutzers für Messlokationen“ (XLS)
- Anlage zur „Einwilligungserklärung des Anschlussnutzers für Marktlokationen und Tranchen“ (XLS)
- Kontaktdatenblatt der Netze BW GmbH für den Energieserviceanbieter des Anschlussnutzers (XLS)
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Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) – MSB
(PDF)
Die "EDI-Vereinbarung" legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Messstellenbetriebs mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen.
Sperren und Entsperren
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Auftrag zur Unterbrechung/Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Sperrung/Entsperrung von Mittelspannungsanlagen) und Stornierung dieser Anweisungen - Strom
(XLS)
Grundlage für die Unterbrechung/Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten (Sperrung/Entsperrung von Mittelspannungsanlagen) durch den Netzbetreiber. Der Netzbetreiber nimmt eine Unterbrechung/Wiederherstellung der Anschlussnutzung eines Kunden (Sperrung/Entsperrung) auf Verlangen des Lieferanten vor (Servicezeiten: Mo. - Do. 07:00 - 16:00 Uhr, Fr. 07:00 - 12:00 Uhr / Entsperrung außerhalb der Servicezeiten: Tel. 0800-484409).
Netzentgelte
Netzentgelte und Regelungen
Mit der Entrichtung des Netzentgelts wird die Nutzung der Netz- oder Umspannebene des jeweiligen Netzbetreibers, an die der Netznutzer angeschlossen ist, sowie aller vorgelagerten Netz- und Umspannebenen abgegolten. Die Berechnung der Netzentgelte ist in der Stromnetzentgeltverordnung geregelt.
Hier finden Sie die Preise für die Netznutzung der Netz- und Umspannebenen, die Preise für den Messstellenbetrieb, allgemeine Informationen zu den Netzentgelten und weiteren Netzdienstleistungen sowie ein Rechenbeispiel.
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Netzentgelte Strom 2025
(PDF)
Gültig ab 01.01.2025
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Regelungen für die Nutzung des Stromverteilnetzes 2025
(PDF)
Gültig ab 01.01.2025
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Elektronisches Preisblatt 2025
(XLS)
Gültig ab 01.01.2025 für die Netzentgelte Strom
Preisblattarchiv
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Netzentgelte Strom 2024
(PDF)
Gültig ab 01.01.2024
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Regelungen für die Nutzung des Stromverteilnetzes 2024
(PDF)
Gültig ab 01.01.2024
- Netzentgelte Strom 2023 (gültig ab 01.01.2023) (PDF)
- Regelungen für die Nutzung des Stromverteilnetzes 2023 (gültig ab 01.01.2023) (PDF)
- Preise 2022 (gültig ab 01.01.2022) (PDF)
- Regelungen 2022 (gültig ab 01.01.2022) (PDF)
- Preise (gültig ab 01.01.2021) (PDF)
- Regelungen (gültig ab 01.01.2021) (PDF)
- Preise (gültig ab 01.01.2020) (PDF)
- Regelungen (gültig ab 01.01.2020) (PDF)
- Preise (gültig ab 01.01.2019) (PDF)
- Regelungen (gültig ab 01.01.2019) (PDF)
- Preise (gültig ab 01.01.2018) (PDF)
- Regelungen (gültig ab 01.01.2018) (PDF)
- Preise (gültig ab 01.01.2017) (PDF)
- Regelungen (gültig ab 01.01.2017) (PDF)
- Preise und Regelungen (gültig ab 01.01.2016) (PDF)
- Preise und Regelungen (gültig ab 01.01.2015) (PDF)
- Preise und Regelungen (gültig ab 01.01.2014) (PDF)
- Preise und Regelungen (gültig ab 01.01.2013) (PDF)
- Preise und Regelungen (gültig ab 01.01.2012) (PDF)
- Preise und Regelungen (gültig ab 01.01.2011) (PDF)
- Preise Mehr- und Mindermengen (XLS)
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Preisblätter Netznutzung der Elektrizitätswerke Ley (Gültig vom 1.1.2012 bis 31.12.2012)
(PDF)
Bitte beachten Sie, dass seit dem 1.01.2013 die Netznutzungsentgelte der Netze BW gelten
Individuelle Netzentgelte
An Stelle der oben genannten Netzentgelte und Regelungen sind die Sonderformen der Netznutzung „Atypisch“, „Bandkunden“ und „Singuläre Betriebsmittel“ gesetzlich geregelt.
Hier geht's zur Anfrage individueller Netzentgelte.
- Meldeformular atypische Netznutzung und stromintensive Letztverbraucher (PDF)
- Individuelle Netzentgelte - atypische Netznutzung (PDF)
- Individuelle Netzentgelte - stromintensive Letztverbraucher (PDF)
- Individuelle Netzentgelte - singulär genutzte Betriebsmittel (PDF)
- Informationen zum individuellen Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel (PDF)
Gesetzliche Umlagen
Reduzierung der § 19 StromNEV-Umlage
Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch über 1.000.000 kWh haben die Möglichkeit, eine Reduzierung der § 19 StromNEV-Umlage in Anspruch zu nehmen.
Hierfür muss dem zuständigen Netzbetreiber bis zum 31. März eines Jahres der im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr aus dem Netz bezogene und selbst verbrauchte Strom gemeldet werden.
Um Ihnen die jährliche Meldung der selbstverbrauchten Strommenge zu vereinfachen, stellen wir Ihnen ein Meldeformular zum Download zur Verfügung.
Wie reduziert sich die § 19 StromNEV-Umlage?
Wenn die gesetzlich geforderten Voraussetzungen an dieser Abnahmestelle erfüllt sind, reduziert sich bei einem Verbrauch über 1.000.000 kWh im Kalenderjahr die entsprechende Umlage für jede weitere kWh. Die Höhe der aktuell geltenden gesetzlichen Umlagen sowie weiterführende Informationen zu den Umlagen entnehmen Sie bitte der gemeinsamen Internetplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: www.netztransparenz.de
Leitfaden der Bundesnetzagentur zu Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten
Am 8. Oktober 2020 hat die Bundesnetzagentur den Leitfaden Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten in der finalen Version veröffentlicht. Das Dokument mit vielen praxisnahen Beispielen steht Ihnen kostenlos auf der Seite der Bundesnetzagentur zum Download zur Verfügung.
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Vorlage für die Meldung an die Netze BW GmbH entsprechend dem KWKG (ab dem Kalenderjahr 2023)
(PDF)
Reduzierung der § 19 StromNEV-Umlage
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Vorlage für die Meldung an die Netze BW GmbH entsprechend dem KWKG (Kalenderjahr 2022)
(PDF)
Reduzierung der § 19 StromNEV-Umlage
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Vorlage für die Meldung an die Netze BW GmbH entsprechend dem KWKG (Kalenderjahr 2021)
(PDF)
Reduzierung der § 19 StromNEV-Umlage
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Vorlage für die Meldung an die Netze BW GmbH entsprechend dem KWKG (Kalenderjahr 2020)
(PDF)
Reduzierung der § 19 StromNEV-Umlage
Konzessionsabgabe
Die folgende Excel Tabelle 'Konzessionsabgabesätze nach Kommune' gibt eine Übersicht über die Konzessionsabgabesätze im Hoch-, Nieder- sowie Sondertarif nach Kommune. Konzessionsabgabesätze nach Kommune(XLSX)
Das PDF 'Konzessionsabgabe bei Weiterleitung von Energiemengen an Dritte' enthält einige Hinweise zur Konzessionsabgabentarifierung bei Weiterleitung von Energiemengen an Dritte. Konzessionsabgabe bei Weiterleitung von Energiemengen an Dritte(PDF)
Entgelte für dezentrale Einspeisung
Hier finden Sie die Entgelte für dezentrale Einspeisung nach §18 Stromnetzentgeltverordnung, gültig ab 01.01.2018. Die vermiedenen Netzentgelte werden auf der Grundlage des § 18 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in Verbindung mit dem VDN-Leitfaden ermittelt.
- Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte (gültig ab 01.01.2018) (PDF)
- Entgelte für dezentrale Einspeisung (gültig ab 01.01.2025) (PDF)
- Entgelte für dezentrale Einspeisung (gültig ab 01.01.2024) (PDF)
- Entgelte für dezentrale Einspeisung (gültig ab 01.01.2023) (PDF)
- Entgelte für dezentrale Einspeisung (gültig ab 01.01.2022) (PDF)
- Entgelte für dezentrale Einspeisung (gültig ab 01.01.2021) (PDF)
- Entgelte für dezentrale Einspeisung (gültig ab 01.01.2020) (PDF)
- Entgelte für dezentrale Einspeisung (gültig ab 01.01.2019) (PDF)
- Entgelte für dezentrale Einspeisung (gültig ab 01.01.2018) (PDF)
- Entgelte für dezentrale Einspeisung (gültig ab 01.01.2017) (PDF)
- Entgelte für dezentrale Einspeisung (gültig ab 01.01.2016) (PDF)
- Entgelte für dezentrale Einspeisung (gültig ab 01.01.2015) (PDF)
- Entgelte für dezentrale Einspeisung (gültig ab 01.01.2014) (PDF)
- Entgelte für dezentrale Einspeisung (gültig ab 01.01.2013) (PDF)
Synthetische Standardlastprofile
Synthetische Lastprofile
Für die Belieferung von SLP-/TLP-Entnahmestellen gibt der Netzbetreiber synthetische Lastprofile vor, die dem durchschnittlichen Abnahmeverhalten der jeweiligen Kundengruppe entsprechen.
Für die Kundengruppen Haushalt, Landwirtschaft und Gewerbe verwendet der Netzbetreiber die VDEW-Standardlastprofile. Das Haushaltsprofil H0 ist dynamisiert.
Für die Kundengruppen Elektrospeicherheizung, Wärmepumpe, Straßenbeleuchtung, Bandlast und öffentliche Telefonzellen verwendet der Netzbetreiber eigene Lastprofile. Für diese Lastprofile erfolgt derzeit keine Dynamisierung.
Übersicht der angewendeten Standardlastprofile in der Sparte Strom:
Kundengruppe | Profilbezeichnung | Profilschar bzw. Profilzuordnung |
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Haushalt | VDEW-H0 dynamisiert | H0 |
Gewerbe | VDEW-G0 | G0 |
Landwirtschaft | VDEW-L0 | L0 |
Bandlast | BW-Band | EB0 |
Elektrospeicherheizung | BW-HZ2 | EZ2 |
Wärmepumpe | BW-WP1 | EP1 |
Straßenbeleuchtung | BW-STR1 | ES1 |
Öffentliche Telefonzelle | BW-OeTel1 | ET1 |
Tagesparameterabhängige Lastprofile
Entnahmestellen mit elektrischer Speicherheizung oder mit Wärmepumpe werden grundsätzlich nach dem vom Verband der Netzbetreiber (VDN) und der Universität Cottbus erarbeiteten Verfahren der temperaturabhängigen Lastprognose beliefert. Das Lastprognoseverfahren ist im VDN-Praxisleitfaden „Lastprofile für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen“ beschrieben.
Der Netzbetreiber wendet für alle Speicherheizungs- bzw. Wärmepumpenanlagen in seinem Netzgebiet je ein entsprechendes gemeinsames temperaturabhängiges Lastprofil mit einer Kurvenschar in 1°C-Schritten an.
Als maßgebliche Temperaturmessstelle für die Tagesmitteltemperatur ist die Messstelle des Deutschen Wetterdienstes (DWD) (UTILMD: “ZT1“ = Code für “Deutscher Wetterdienst“) in Stuttgart-Echterdingen (Flughafen Stuttgart, Messstellennummer 10738) festgelegt.
Es gelten insbesondere folgende Rahmenbedingungen zum Elektrospeicherheizungs- und Wärmepumpenprofil:
- Als Bezugstemperatur für die Speicherheizungs- und Wärmepumpenprofile verwendet der Netzbetreiber +17° C
- Die Begrenzungskonstante wird für Speicherheizungsanlagen auf Null und für Wärmepumpenanlagen auf Eins gesetzt.
- Der Netzbetreiber verwendet die Istwerte der Tagesmitteltemperatur (kaufmännische Rundung auf ganze Zahlen) zum Ausrollen der Speicherheizungs- und Wärmepumpenprofile.
- Bei Speicherheizungen und Wärmepumpen gilt die in § 12 Abs. 1 Satz 1 StromNZV festgelegte SLP-Anwendungsgrenze von 100.000 kWh/a.
- Für den spezifischen Stromverbrauch (a-1) und den Periodenstromverbrauch der Speicherheizungs- oder Wärmepumpenanlage (A-1) sind abweichend vom VDN-Praxisleitfaden die vom Netzbetreiber vorgegebenen Werte maßgebend.
Synthetische Einspeiseprofile
Für die Bilanzierung der nicht lastganggemessenen einspeisenden Marktlokationen verwendet die Netze BW folgende Standardeinspeiseprofile (SEP):
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Windkraft BW
(XLS)
Windkraft EW0
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Kleine Wasserkraft BW
(XLS)
Kleine Wasserkraft EK0
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KWKG/ Biomasse/ Deponie- oder Klärgas (für Voll- und Überschusseinspeisung)
(XLS)
BW-Einspeiseband EE0
Tagesparameterabhängige Einspeiseprofile
Für die Bilanzierung der nicht lastganggemessenen einspeisenden Photovoltaik-Marktlokationen verwendet die Netze BW folgendes Referenzprofil:
Photovoltaik-Referenzprofil ER1
Tagesmitteltemperaturen
Als maßgebliche Temperaturmessstelle für die Tagesmitteltemperatur ist die Messstelle des Deutschen Wetterdienstes (DWD) (UTILMD: “ZT1“ = Code für “Deutscher Wetterdienst“) in Stuttgart-Echterdingen (Flughafen Stuttgart, Messstellennummer 10738) festgelegt. Die Istwerte der Tagesmitteltemperaturen Stuttgart-Echterdingen der letzten drei Jahre sowie die Istwerte der Tagesmitteltemperaturen des aktuellen Jahres können hier abgefragt werden. Die Tagesmitteltemperaturen des laufenden Jahres werden monatsweise aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgt spätestens am fünften Werktag des Folgemonats für den abgelaufenen Monat.
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Tagesmitteltemperaturen
(XLS)
Die Temperaturtabelle mit den aktuellen und historischen Tagesmitteltemperaturen gemessen in Stuttgart- Echterdingen 373 m ü. NN
Ausschreibung Netzverluste und Betriebsverbrauch
Verlustenergiebeschaffung
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Verteilnetzbetreiber benötigen die Netzbetreiber für den Betrieb ihres Verteilnetzes Energie zur Deckung der dabei entstehenden Netzverluste. Seit dem Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 13. Juli 2005 und der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) am 29. Juli 2005 sind die Netzbetreiber verpflichtet, die Verlustenergie gemäß § 10 StromNZV in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu beschaffen.
In Erfüllung der Vorgaben der vorstehend genannten gesetzlichen Regelungen und Rechtsverordnungen, sowie unter Berücksichtigung des Beschlusses der Bundesnetzagentur zur Festlegung des Ausschreibungsverfahrens für Verlustenergie (Az: BK6-08-006) vom 21. Oktober 2008, beschafft die Netze BW GmbH ihren Bedarf an Verlustenergie auf dem Weg der offenen Ausschreibung mittels einer Beschaffungsplattform.
Lieferjahr 2026:
Die Netze BW GmbH beschafft aktuell für das Lieferjahr 2026 die Verlustenergie (Langfristkomponente). Die Termine hierfür sowie die Ergebnisse der bereits durchgeführten Ausschreibungen (ab 2022) sind der nachfolgenden Excel-Datei zu entnehmen.
Verlustenergieausschreibungen 2022-2026(XLSX)
Beschaffungsplattform
Sind Sie bereits registriert?
Dann gelangen Sie über den nachfolgenden Link zur Beschaffungsplattform.
Sofern Sie noch nicht registriert sind und Interesse haben als Anbieter an Ausschreibungen teilzunehmen, bitten wir um formlose Rückmeldung an folgende E-Mail-Adresse: Netzverluste-reg@netze-bw.de.
Hinweis:
Netze BW GmbH behält sich vor, die Angebotsstruktur zu ändern sowie alle hier veröffentlichten Informationen zu aktualisieren.
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Ausschreibungs-Rahmenvertrag
(PDF)
Gültig ab 1. Oktober 2024
Betriebsverbrauch
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Verteilnetzbetreiber benötigt die Netze BW GmbH für den Betrieb ihrer Verteilnetze im Strom- und Gasbereich elektrische Energie zur Deckung des Bedarfs in Umspannwerken und Schaltanlagen, Gasdruckregelstationen, Kompensations-, Mess- und Regeleinrichtungen sowie in Lager und Verwaltungsgebäuden.
Ausschreibung der Energie zur Deckung des Betriebsverbrauchs
Die Netze BW GmbH hat ihren Bedarf des Betriebsverbrauches für das Lieferjahr 2023 am 17. November 2022 öffentlich ausgeschrieben.
Veröffentlichungen für Gaslieferanten
Lieferantenrahmenvertrag
Bitte nutzen Sie unser Onlineportal zum Abschluss von Lieferantenrahmenverträgen.
Wiederverkäufernachweise
Nachweis für Wiederverkäufer (Erdgas und/oder Elektrizität)
- Wiederverkäufereigenschaft der Netze BW GmbH / Reverse-Charge-Verfahren (gültig bis 16.07.2027) (PDF)
- Wiederverkäufereigenschaft der Netze BW GmbH / Reverse-Charge-Verfahren (gültig bis 03.05.2024) (PDF)
- Wiederverkäufereigenschaft der Netze BW GmbH / Reverse-Charge-Verfahren (gültig bis 30.05.2021) (PDF)
- Wiederverkäufereigenschaft der Netze BW GmbH / Reverse-Charge-Verfahren (gültig bis 30.07.2018) (PDF)
Sperren und Entsperren
Nach § 24 der Niederdruckanschlussverordnung ist der Netzbetreiber berechtigt, auf Anweisung des Lieferanten des Anschlussnutzers die Anschlussnutzung zu unterbrechen, soweit der Lieferant dem Anschlussnutzer gegenüber hierzu vertraglich berechtigt ist und der Lieferant das Vorliegen der Voraussetzungen für die Unterbrechung der Anschlussnutzung gegenüber dem Netzbetreiber glaubhaft versichert und den Netzbetreiber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen freistellt, die sich aus einer unberechtigten Unterbrechung ergeben können; dabei ist auch glaubhaft zu versichern, dass dem Anschlussnutzer keine Einwendungen oder Einreden zustehen, die die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen.
Netzentgelte
Netzentgelte und Regelungen
Die Preise für die Netznutzung wurden nach dem Netzpartizipationsmodell berechnet. Daraus haben wir sowohl für Kunden nach dem Standardlastprofilverfahren wie auch für Kunden mit registrierender Lastgangmessung sogenannte Zonenmodelle entwickelt.
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Netzentgelte Gas 2025
(PDF)
Gültig ab 01.01.2025
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Entgeltrechner Gas 2025
(XLS)
Gültig ab 01.01.2025
Individuelle Netzentgelte
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Individuelle Netzentgelte Gas 2025
(PDF)
Gültig ab 01.01.2025
Preisblattarchiv
Hier finden Sie die Preisblätter der Netze BW GmbH aus den Vorjahren. Diese Preisblätter dienen lediglich zu Ihrer Information und sind nicht mehr gültig.
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Netzentgelte Gas 2024
(PDF)
Gültig ab 01.01.2024
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Entgeltrechner Gas 2024
(XLS)
Gültig ab 01.01.2024
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Individuelle Netzentgelte Gas 2023
(PDF)
Gültig ab 01.01.2023
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Netzentgelte Gas 2023
(PDF)
Gültig seit 01.01.2023
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Entgeltrechner Gas 2023
(XLS)
Gültig seit 01.01.2023
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Individuelle Netzentgelte Gas 2023
(PDF)
Gültig ab 01.01.2023
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Preisblatt Netze BW GmbH 2022
(PDF)
Gültig ab 01.01.2022
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Entgeltrechner Netze BW GmbH 2022
(XLS)
Gültig ab 01.01.2022
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Individuelle Netzentgelte Gas 2022
(PDF)
Gültig ab 01.01.2022
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Preisblatt Netze BW GmbH 2021
(PDF)
Gültig ab 01.01.2021
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Entgeltrechner Netze BW GmbH 2021
(XLS)
Gültig ab 01.01.2021
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Individuelle Netzentgelte Gas 2021
(PDF)
Gültig ab 01.01.2021
- Preisblatt Netze BW GmbH 2020 (PDF)
- Entgeltrechner Netze BW GmbH 2020 (XLS)
- Individuelle Netzentgelte Gas 2020 (PDF)
- Preisblatt Netze BW GmbH 2019 (PDF)
- Entgeltrechner Netze BW GmbH 2019 (XLS)
- Individuelle Netzentgelte Gas 2019 (PDF)
- Preisblatt Netze BW GmbH 2018 (PDF)
- Entgeltrechner Netze BW GmbH 2018 (XLS)
- Individuelle Netzentgelte Gas 2018 (PDF)
Synthetische Standardlastprofile
Synthetische Lastprofile
Gemäß der Kooperationsvereinbarung VIII (KOV-VIII) werden „SLP-Gas verfahrensspezifische Parameter“ in der bundesweit einheitlichen Tabelle zum Download zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen zur Ermittlung dieser Parameter entnehmen Sie bitte den Erläuterungen zu „Parameter der Sigmoid-Funktion“.
Abrechnungsbrennwerte
Bisher wurden an dieser Stelle die Abrechnungsbrennwerte in Listenform je PLZ im pdf-Format veröffentlicht.
Um eine eindeutigere Zuordnung des für Sie relevanten Brennwertes sicherzustellen, stellen wir Ihnen die Abrechnungsbrennwerte künftig auf Basis Ihrer Marktlokations-ID oder Adresseingabe in unserem Online-Tool zur Verfügung.
Veröffentlichungen für Messstellenbetreiber Strom
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
Technische Mindestanforderungen und Einbauberichte
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Technische Mindestanforderungen Messwesen Strom (2024)
(PDF)
Gültig ab Mai 2024
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Technische Mindestanforderungen Messwesen Strom (2022)
(PDF)
Gültig ab Dezember 2022
- Einbaubericht für kundeneigene Ferrariszähler (PDF)
- Einbaubericht für kundeneigene Zähler in eHZ-Bauform (PDF)
- Einbaubericht für kundeneigene Wandler in Niederspannungsanlagen (PDF)
Veröffentlichungen für Messstellenbetreiber Gas
Messstellenbetrieb und Messwesen Gas
Im September 2016 ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft getreten, welches die gesetzlichen Anforderungen an den Messstellenbetrieb regelt. Die Wechselprozesse im Messwesen (WiM) wurden am 20.12.2016 von der BNetzA auf Basis des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) für den Bereich Strom festgelegt (BK6-16-200). Hinsichtlich der Wechselprozesse im Messwesen für den Gassektor hat die Beschlusskammer 7 die bislang geltende Regelung (BK7-09-001) aufgehoben. Von einer neuen Festlegung für den Gassektor im Interimsmodell wurde seitens der Behörde abgesehen, um den Marktbeteiligten ein hohes Maß an Flexibilität bei der Implementierung des bislang inhaltlich und zeitlich primär auf den Stromsektor zugeschnittenen Regelungsrahmens zu gewähren. Es ist davon auszugehen, dass ein auf der Festlegung Strom basierender, um Besonderheiten Strom bereinigter Entwurf der WiM bis spätestens 01.10.2017 vom BDEW erarbeitet und per Mitteilung zum Interimsbeschluss der Beschlusskammer 7 der BNetzA bekannt gegeben wird.
Anschlussnutzer können weiterhin einen Dritten mit der Durchführung des Messstellenbetriebs beauftragen. Entsprechende Verträge stehen Ihnen an dieser Stelle zum Download zur Verfügung. Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag (ehemals Messstellenrahmenvertrag) gemäß Anlage 3 zum Beschluss BK7-09-001 wurde mit der Festlegung zur Anpassung der Standardverträge an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (BK7-17-026) vom 23.08.2017 mit Wirkung zum 01.10.2017 entsprechend angepasst.
Im Gasbereich werden von Netze BW erweiterbare, kommunikationsfähige Gaszähler eingebaut, welche an die intelligenten Messsysteme Strom angebunden werden können, sobald diese zur Verfügung stehen und durch die Anbindung gemäß §40 Abs. 2 MsbG keine Mehrkosten für den Anschlussnutzer entstehen.
Des Weiteren finden Sie hier, ergänzend zum Messstellenbetreiberrahmenvertag, unsere "technischen Mindestanforderungen (TMA)" sowie ein entsprechendes Kontaktdatenblatt.
Marktkommunikation Messwesen
Die gültigen Datenformate für die Kommunikation zwischen den Marktpartnern im Messwesen können auf der Seite der Edi-energy.de heruntergeladen werden.