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Mediathek zur 4. Infoveranstaltung vom 17.09.2024

Sie haben unsere Online-Veranstaltung 'Neue Regelungen und Online-Services für das Elektrohandwerk' verpasst oder möchten sich diese nochmals anschauen?

Hier finden Sie die Videoaufzeichnungen der Themenblöcke in chronologischer Reihenfolge. Viel Spaß beim Anschauen!

Gemeinsam die Energiewende in Baden-Württemberg vorantreiben

4. Infoveranstaltung 'Neue Regelungen und Online-Services für das Elektrohandwerk'

In Zeiten der Energiewende sind Elektroinstallateur*innen und Netzanschlüsse gefragter denn je. Die Anforderungen an den Netzanschluss sind komplex und müssen gesetzeskonform erfüllt werden.

In unserer Veranstaltung am 17.09.2024 informierten wir Sie zu folgenden Themen:

  • Eintragungs- und Ausweisverlängerungsverfahren für Elektroinstallateur*innen
  • Gebäude- und Energieversorgung (Mieterstrom)
  • Solarpaket I - wesentliche Änderungen
  • Mittelspannungsauskunft
  • Aktuelle operative Hinweise

Videoaufzeichnungen der einzelnen Themenblöcke

Eröffnung und Begrüßung

Referentinnen: Dr. Selma Lossau und Hannah Sendler

Eintragungs- und Ausweisverlängerungsverfahren für Elektroinstallateur*innen

Referent: Jens Tengler

Gebäude- und Energieversorgung (Mieterstrom)

Durch den krankheitsbedingten Ausfall des Referenten mussten wir dieses Topic leider von unserer Agenda nehmen.

Ersatzweise stellen wir Ihnen hier ein Erklärvideo zur Verfügung.

Solarpaket I - wesentliche Änderungen

Referenten: Patrick Gisdol und Dorukhan Acarbay

Mittelspannungsauskunft

Referenten: Dorukhan Acarbay und Sebastian Tkotz

Aktuelle operative Hinweise

Referent: Sebastian Tkotz

Schlusswort und Verabschiedung

Referentin: Dr. Selma Lossau

Häufig gestellte Fragen während der Online-Veranstaltung am 17.09.24

Diese FAQ-Sammlung gibt Ihnen Antworten auf die uns am häufigsten über den Chat gestellten Fragen – vielleicht ist ja auch Ihre dabei.

Fragen zum Eintragungs- und Ausweisverlängerungsverfahren für Elektroinstallateur*innen

Kann ich mich bei einem anderen Netzbetreiber dauerhaft im Installateurverzeichnis registrieren lassen?

Die Haupteintragung erfolgt grundsätzlich beim Netzbetreiber des Firmensitzes. Eine Gasteintragung ins Installateurverzeichnis eines anderen Netzbetreibers ist mit Vorlage des Installateurausweises des Hauptnetzbetreibers möglich.

Wie viele Fortbildungsmaßnahmen sind für die Verlängerung des Installateurausweises erforderlich? Und wo kann ich diese durchführen?

Bei der Netze BW sind für die Verlängerung einer Haupteintragung grundsätzlich zwei Fortbildungsmaßnahmen im Laufe von fünf Jahren erforderlich.

Bitte beachten Sie folgende Ausnahmeregelung für 2025:
Bei allen Installateurausweisen, die in 2025 auslaufen, muss mindestens eine Fortbildungsmaßnahme durchgeführt werden. Ab 01.01.2026 sind zwei Fortbildungsmaßnahmen erforderlich.

Fortbildungsmaßnahmen können Sie u. a. bei nachfolgenden Anbietern durchführen:

Was passiert, wenn ich die Fortbildungsmaßnahmen vergesse?

Ohne Fortbildungsnachweis ist eine Ausweisverlängerung bei der Netze BW nicht möglich. Bei Ablauf des Installateurausweises im Laufe des Jahres 2025 ist ein Schulungsnachweis erforderlich. Ab 2026 sind zwei Fortbildungsnachweise erforderlich.

Zählt diese Installateurveranstaltung zu den Fortbildungsmaßnahmen? Wo finde ich die aktuellen Schulungsthemen?

Nein, diese Installateurveranstaltung kann nicht als Fortbildungsmaßnahme angerechnet werden. Die Schulungsthemen werden jährlich vom Bundes-Installateurausschuss (BIA) festgelegt und sind auf der Webseite des Landes-Installateurausschusses Strom (LIA) einsehbar.

Sind die Fortbildungsmaßnahmen für das Installateurverzeichnis personen- oder firmenbezogen?

Die Fortbildungsmaßnahmen sind personenbezogen und müssen von jeder eingetragenen verantwortlichen Fachkraft besucht werden.

Wie kann ich eine Plombierungsvereinbarung abschließen?

Wenn Sie bei einer bereits bestehenden Eintragung im Installateurverzeichnis eine Plombierungsvereinbarung wünschen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an Installateurverzeichnis@netze-bw.de. Dies betrifft sowohl Haupt- als auch Gasteintragungen.

Fragen zu Balkonkraftwerken (bzw. Steckersolargeräten)

Darf ein Balkonkraftwerk parallel zu einer neu errichteten PV-Anlage betrieben werden?

Ja, beide Anlagen dürfen parallel betrieben werden.

Wie viele Balkonkraftwerke dürfen installiert werden?

Pro Verbrauchsstelle ist eine maximale Wechselrichterleistung von 800 VA und Modulleistung von 2 kWp zulässig.

Gibt es eine Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke?

Für Balkonkraftwerke gibt es keine spezifische Einspeisevergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Wenn eine Vergütung gewünscht ist, muss die Anlage den regulären Anmeldeprozess durchlaufen.

Müssen Balkonkraftwerke abgemeldet werden, wenn eine EEG-PV-Anlage nachträglich installiert wird?

Nein, beide Anlagen dürfen parallel betrieben werden.

Wie müssen Balkonkraftwerke mit Batteriespeicher gemeldet werden?

Die Anlage muss wie eine reguläre Erzeugungsanlage den üblichen Anmeldeprozess durchlaufen.

Darf ein Balkonkraftwerk mit einem alten Ferraris-Zähler in Betrieb genommen werden?

Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen. Der bisherige Stromzähler läuft dann rückwärts, wenn Strom eingespeist wird. Daher sollte dieser schnellstmöglich getauscht werden.

Muss bei der Anmeldung einer PV-Anlage ein bestehendes Balkonkraftwerk mit angegeben werden?

Ja, alle Erzeugungsanlagen müssen gemeldet werden.

Gibt es spezielle technische Anforderungen an den Stecker des Balkonkraftwerks?

Erzeugungsanlagen können über spezielle Energiesteckvorrichtungen (z. B. nach Vornorm VDE V 0628-1) unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 auch in vorhandene Endstromkreise einspeisen.

Darf bei einer Bestandserzeugungsanlage mit 30 kVA zusätzlich ein Balkonkraftwerk ohne Nachrüsten eines zentralen NA-Schutzes betrieben werden?

Wenn durch den Zubau einer Erzeugungseinheit (hierzu zählen auch Balkonkraftwerke) der Grenzwert von 30 kVA überschritten wird, ist ein zentraler NA-Schutz nachzurüsten.

Fragen zur Neuregelung § 14a EnWG

Ist es möglich, gemäß § 14a EnWG eine Wärmepumpe an den Haushaltszähler anzuschließen?

Ja, die Wärmepumpe > 4,2 kW (max. Leistungsaufnahme nach DIN EN 14511 inkl. Zusatzheizungen/Heizstab) muss steuerbar installiert/vorbereitet werden nach aktueller TMA.

Kann nach § 14a das MK40 mittlerweile ohne TSG umgesetzt werden?

Ein sofortiger Einbau eines Steuergerätes erfolgt nicht (PV-Anlage ≤25 kW), allerdings muss die Anlage steuerbar vorbereitet/installiert werden nach aktueller TMA. Im Bedarfsfall wird in der präventiven Phase mit einem FRE in Hutschienen-Ausführung gesteuert. Den Bedarfsfall ermittelt die Netze BW.

Allgemeine Fragen

Wo finde ich die vorgestellten Online-Tools?

Der Installateur-Self-Service wird im Kundenportal verfügbar sein. Die Mittelspannungsauskunft ist unter https://www.netze-bw.de/stromeinspeisung/mittelspannungsauskunft zu finden.

Gibt es eine Möglichkeit, Verbesserungsvorschläge für das Portal zuzusenden?

Bitte senden Sie Ihre Vorschläge an Ihre Netzkundenbetreuung Anschluss / Einspeiser. Die Kolleg*innen werden diese dann weiterleiten. Ihren Kontakt zur Netzkundenbetreuung finden Sie am Ende der Webseite Partner für Elektroinstallationen.

Gibt es die Mittelspannungsauskunft auch für Verbraucher wie Ladeinfrastruktur?

Nein, die Mittelspannungsauskunft gilt nur für geplante Erzeugungsanlagen.

Wird es eine Chatfunktion im Kundenportal für Elektrofachkräfte geben?

Ein Chatbot steht seit kurzem im Hilfecenter zur Verfügung. Zukünftig wird es im Kundenportal auch einen Absprung zu diesem Chatbot geben.

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