Partner für Elektroinstallationen
Hier finden Sie die Videoaufzeichnungen der Themenblöcke in chronologischer Reihenfolge. Viel Spaß beim Anschauen!
Gemeinsam die Energiewende in Baden-Württemberg vorantreiben
In Zeiten der Energiewende sind Elektroinstallateur*innen und Netzanschlüsse gefragter denn je. Die Anforderungen an den Netzanschluss sind komplex und müssen gesetzeskonform erfüllt werden.
In unserer Veranstaltung am 17.09.2024 informierten wir Sie zu folgenden Themen:
Referentinnen: Dr. Selma Lossau und Hannah Sendler
Referent: Jens Tengler
Durch den krankheitsbedingten Ausfall des Referenten mussten wir dieses Topic leider von unserer Agenda nehmen.
Ersatzweise stellen wir Ihnen hier ein Erklärvideo zur Verfügung.
Referenten: Patrick Gisdol und Dorukhan Acarbay
Referenten: Dorukhan Acarbay und Sebastian Tkotz
Referent: Sebastian Tkotz
Referentin: Dr. Selma Lossau
Diese FAQ-Sammlung gibt Ihnen Antworten auf die uns am häufigsten über den Chat gestellten Fragen – vielleicht ist ja auch Ihre dabei.
Die Haupteintragung erfolgt grundsätzlich beim Netzbetreiber des Firmensitzes. Eine Gasteintragung ins Installateurverzeichnis eines anderen Netzbetreibers ist mit Vorlage des Installateurausweises des Hauptnetzbetreibers möglich.
Bei der Netze BW sind für die Verlängerung einer Haupteintragung grundsätzlich zwei Fortbildungsmaßnahmen im Laufe von fünf Jahren erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Ausnahmeregelung für 2025:
Bei allen Installateurausweisen, die in 2025 auslaufen, muss mindestens eine Fortbildungsmaßnahme durchgeführt werden. Ab 01.01.2026 sind zwei Fortbildungsmaßnahmen erforderlich.
Fortbildungsmaßnahmen können Sie u. a. bei nachfolgenden Anbietern durchführen:
Ohne Fortbildungsnachweis ist eine Ausweisverlängerung bei der Netze BW nicht möglich. Bei Ablauf des Installateurausweises im Laufe des Jahres 2025 ist ein Schulungsnachweis erforderlich. Ab 2026 sind zwei Fortbildungsnachweise erforderlich.
Nein, diese Installateurveranstaltung kann nicht als Fortbildungsmaßnahme angerechnet werden. Die Schulungsthemen werden jährlich vom Bundes-Installateurausschuss (BIA) festgelegt und sind auf der Webseite des Landes-Installateurausschusses Strom (LIA) einsehbar.
Die Fortbildungsmaßnahmen sind personenbezogen und müssen von jeder eingetragenen verantwortlichen Fachkraft besucht werden.
Wenn Sie bei einer bereits bestehenden Eintragung im Installateurverzeichnis eine Plombierungsvereinbarung wünschen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an Installateurverzeichnis@netze-bw.de. Dies betrifft sowohl Haupt- als auch Gasteintragungen.
Ja, beide Anlagen dürfen parallel betrieben werden.
Pro Verbrauchsstelle ist eine maximale Wechselrichterleistung von 800 VA und Modulleistung von 2 kWp zulässig.
Für Balkonkraftwerke gibt es keine spezifische Einspeisevergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Wenn eine Vergütung gewünscht ist, muss die Anlage den regulären Anmeldeprozess durchlaufen.
Nein, beide Anlagen dürfen parallel betrieben werden.
Die Anlage muss wie eine reguläre Erzeugungsanlage den üblichen Anmeldeprozess durchlaufen.
Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen. Der bisherige Stromzähler läuft dann rückwärts, wenn Strom eingespeist wird. Daher sollte dieser schnellstmöglich getauscht werden.
Ja, alle Erzeugungsanlagen müssen gemeldet werden.
Erzeugungsanlagen können über spezielle Energiesteckvorrichtungen (z. B. nach Vornorm VDE V 0628-1) unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 auch in vorhandene Endstromkreise einspeisen.
Wenn durch den Zubau einer Erzeugungseinheit (hierzu zählen auch Balkonkraftwerke) der Grenzwert von 30 kVA überschritten wird, ist ein zentraler NA-Schutz nachzurüsten.
Ja, die Wärmepumpe > 4,2 kW (max. Leistungsaufnahme nach DIN EN 14511 inkl. Zusatzheizungen/Heizstab) muss steuerbar installiert/vorbereitet werden nach aktueller TMA.
Ein sofortiger Einbau eines Steuergerätes erfolgt nicht (PV-Anlage ≤25 kW), allerdings muss die Anlage steuerbar vorbereitet/installiert werden nach aktueller TMA. Im Bedarfsfall wird in der präventiven Phase mit einem FRE in Hutschienen-Ausführung gesteuert. Den Bedarfsfall ermittelt die Netze BW.
Der Installateur-Self-Service wird im Kundenportal verfügbar sein. Die Mittelspannungsauskunft ist unter https://www.netze-bw.de/stromeinspeisung/mittelspannungsauskunft zu finden.
Bitte senden Sie Ihre Vorschläge an Ihre Netzkundenbetreuung Anschluss / Einspeiser. Die Kolleg*innen werden diese dann weiterleiten. Ihren Kontakt zur Netzkundenbetreuung finden Sie am Ende der Webseite Partner für Elektroinstallationen.
Nein, die Mittelspannungsauskunft gilt nur für geplante Erzeugungsanlagen.
Ein Chatbot steht seit kurzem im Hilfecenter zur Verfügung. Zukünftig wird es im Kundenportal auch einen Absprung zu diesem Chatbot geben.