Wasser & Wärme

Kommunale Wärmeplanung

Der integrative Beratungsservice für Ihre künftige und maßgeschneiderte Wärmeversorgung

Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir die Wärmewende

Ohne Wärmewende keine Energiewende. Fast 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland entfallen auf die Wärme- und Kälteerzeugung. Nur mit einer gezielten und detaillierten Wärmeplanung kann der Wechsel zur klimafreundlichen Wärmeversorgung in Städten und Gemeinden gelingen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt dabei in der kommunalen Wärmeplanung.

Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir die Zukunft Ihrer Kommune, in dem wir eine fortschrittliche und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Wärmeplanung entwickeln: passgenau, effizient und zukunftssicher. Dank unserer Expertise in den Bereichen Wärmewende und Infrastruktur erarbeiten wir individuelle Strategien, die eine nachhaltige Wärmeversorgung bis hin zur Klimaneutralität garantieren. Dabei liegt der Fokus darauf, die Lebensqualität für heutige und kommende Generationen zu bewahren. Mit unserem integrativen Beratungsservice wird die Wärmewende zur Realität.

Profitieren Sie bei Ihrer kommunalen Wärmeplanung von unserer Expertise

Unser Angebot für Sie

Maßgeschneiderte Wärmeplanung

Sie erhalten von uns ein individuell angepasstes Wärmeversorgungskonzept, das auf die spezifischen Bedürfnisse und lokalen Gegebenheiten Ihrer Kommune abgestimmt ist.

Planungssicherheit, Effektivität und Effizienz

Mit unserem strukturierten Planungsprozess und innovativen Technologien bieten wir Ihnen umfassende Planungssicherheit und Transparenz sowie eine Steigerung der Effektivität und Effizienz.

Förderung von Transparenz und Akzeptanz

Durch unsere gezielten Kommunikationsformate können wir transparente Einblicke schaffen und die Unterstützung aller Beteiligten für ein gemeinsames Wärmeversorgungskonzept gewinnen.

Langfristige Begleitung in der Wärmewende

Auf Ihren Wunsch unterstützen und beraten wir Sie gern auch kontinuierlich, um sicherzustellen, dass Ihr Wärmeversorgungskonzept langfristig erfolgreich umgesetzt und Realität wird.

In nur drei Etappen zu Ihrer individuellen Wärmeplanung

1. Initiierungsphase

In der Initiierungsphase werden folgende Anforderungen umgesetzt:

  • Die Projektstruktur wird definiert und eine Arbeitsgruppe zusammengestellt.
  • Der Wärmeplanungsablauf wird definiert und festgelegt.
  • Ein Großteil der benötigten Daten wird durch die Netze BW Sparte Dienstleistungen in Ihrem Auftrag* erhoben.
  • Die Vollständigkeit und Qualität der Daten wird durch Zertifikate bestätigt.

* Die Nutzung vorhandener Netzbetriebsdaten und/oder deren Erhebung bei Verteilnetzbetreibern bedarf gemäß DSGVO Ihrer Zustimmung durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag.

2. Analysephase

In der Analysephase werden folgende Anforderungen umgesetzt:

  • Der energetische Zustand Ihrer Kommune wird anhand einer fundierten Bestandsanalyse - basierend auf zertifizierten Daten - detailliert beleuchtet.
  • Ihre künftigen Möglichkeiten werden durch eine fundierte Potenzialanalyse - basierend auf zertifizierten Daten - eruiert.
  • Relevante Erkenntnisse und Ergebnisse werden allen Beteiligten zur Verfügung gestellt.

3. Strategiephase

In der Strategiephase werden folgende Anforderungen umgesetzt:

  • Eine nachhaltige Vision und zukunftssichere Strategie wird entwickelt.
  • Das Zielszenario zur Darstellung der langfristigen Zielsetzung wird entwickelt.
  • Konkrete Maßnahmen werden entlang des Zielszenarios abgeleitet.
  • Der Abschlussbericht wird erstellt und bereitgestellt.

Unser integrativer Beratungsservice zur Wärmeplanung - Ihre Vorteile:

  • Prozessbegleitung durch Expertenteam
    Unser erfahrenes Expertenteam steht Ihrer Kommune mit umfassender Beratung und Unterstützung zur Seite. Profitieren Sie von unserem Fachwissen zu Gesetzen und Normen, unseren Marktkenntnissen und unserem Know-how in Sachen Wärmewende und Infrastruktur.

  • Fokussierte Austauschformate
    Unsere zielorientierten Austauschformate berücksichtigen nachhaltig Ihre spezifischen lokalen Gegebenheiten und Bedürfnisse. Durch die aktive Einbindung von relevanten Beteiligten stellen wir sicher, dass Ihre Wärmeplanung optimal auf die individuellen Anforderungen Ihrer Kommune abgestimmt ist und alle Perspektiven berücksichtigt werden.

  • Ergebnisorientierte Workshop-Formate
    Unsere zielgerichteten Workshop-Formate helfen dabei, komplexe Herausforderungen in wertvolle Chancen zu verwandeln. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Strategien für Ihre zukünftige Wärmeversorgung.

  • Öffentliche Beteiligungsformate
    Durch unsere Beteiligungsformate werden die Bedürfnisse und Erwartungen der Bürger*innen in den Planungsprozess eingebunden, um so Transparenz und eine breite Akzeptanz für das Versorgungskonzept zu sichern.

  • Cockpit der KommunalPlattform
    Das digitale Cockpit, integriert in den Marketplace auf der KommunalPlattform, ermöglicht Ihnen die Erfassung benötigter Daten und jederzeit einen transparenten Einblick in den Fortschritt des gesamten Wärmeplanungsprozesses. Es bietet eine detaillierte Dokumentation jeder Phase, sodass Sie stets auf dem Laufenden sind.

  • Monitor
    Der Monitor, eingebettet in Ihre Webseite, ist eine informative Plattform, die es Ihren Bürger*innen ermöglicht, die Fortschritte und Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung im Blick zu behalten. Der Monitor fördert das Verständnis und die Akzeptanz der geplanten Maßnahmen in Ihrer Kommune.

Umsetzungsfrist für die kommunale Wärmeplanung

Gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG) und damit auch dem künftigen Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) sind alle Städte und Gemeinden zu einer Durchführung der Wärmeplanung bis zum 30.06.2028 verpflichtet.

Die geforderte Wärmeplanung soll den Bürger*innen, Unternehmen und Energieversorgern Sicherheit darüber geben, ob und mit welcher Wärmeversorgung sie vor Ort rechnen können.

Häufig gestellte Fragen zur kommunalen Wärmeplanung

Diese FAQ-Sammlung gibt Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen - vielleicht ist ja auch Ihre dabei.

Ist die kommunale Wärmeplanung eine Chance oder nur eine weitere Planung?

Die kommunale Wärmeplanung ist die Basis und ein wichtiger Meilenstein für die Umsetzung der Wärmewende. Sie stellt einen strategischen Planungsprozess dar, der Kommunen dabei unterstützt, ihre Wärmeversorgung klimafreundlich zu gestalten und damit die Lebensqualität jetziger und kommender Generationen zu sichern. Schritt für Schritt wird erarbeitet, wie fossile Brennstoffe durch umweltfreundliche Lösungen ersetzt werden können, um das Baden-Württembergische Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis 2040 zu erreichen. Dabei ist die Wärmeplanung sicherlich eine Herausforderung - die Ergebnisse reduzieren jedoch künftige Unsicherheiten, stellen klare Maßnahmen in den Fokus und tragen damit zu einem sicheren Planungshorizont bei.

Warum bietet die Netze BW Sparte Dienstleistungen einen Beratungsservice zur Wärmeplanung an?

Die Wärmewende ist kein Sprint, sondern ein Marathon – und unser Fokus liegt dabei auf einer sorgfältigen, realistischen Planung, die sich später auch gut umsetzen lässt. Wir sind überzeugt, dass die Wärmewende nur gemeinsam mit Ihnen und allen wichtigen Beteiligten erfolgreich gestaltet werden kann. Deshalb bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und Unterstützung, um die Wärmeplanung Schritt für Schritt gemeinsam zu realisieren.

Wo liegt der Unterschied zwischen freiwilliger Wärmeplanung und verpflichtender Wärmeplanung?

Wie der Name schon verrät, basiert die freiwillige Wärmeplanung auf Eigeninitiative. Mit Schließung der Fördertöpfe für die freiwillige Wärmeplanung und der aktuell stattfindenden Überführung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) in das Landesgesetz KlimaG BW gehört diese Herangehensweise der "Vergangenheit" an. Hingegen handelt es sich bei der Wärmeplanung nach KlimaG BW um eine gesetzlich verpflichtende Maßnahme, die nach Vorgaben zu erfüllen ist.

Wann ist mit der Überführung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) in das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) zu rechnen?

Das Land und weitere Beteiligte arbeiten unter Hochdruck an der Überführung des WPG in das Landesgesetz KlimaG BW. Eine klare Aussage durch die Netze BW Sparte Dienstleistungen kann nicht erfolgen. Wir erwarten das novellierte Gesetz sowie dessen Inkrafttreten jedoch zum Ende des ersten Quartals 2025.

Was müssen wir tun, um mit der Wärmeplanung zu starten?

Der konkrete Start Ihrer Wärmeplanung ist abhängig von Ihrer aktuellen Situation. Insofern Sie eine Förderung zur freiwilligen Wärmeplanung beantragt und eine Bewilligung erhalten haben, kommen Sie gern auf uns zu. Wir haben bereits heute Lösungen, um die Wärmeplanung qualitativ hochwertig durchzuführen.
Sollten Sie keine Förderung beantragt haben, ist es sicherer die Novellierung und das Inkrafttreten des KlimaG BW abzuwarten. Währenddessen informieren wir Sie gern über künftige Möglichkeiten zur Durchführung der Wärmeplanung oder beraten Sie im persönlichen Austausch. Kontaktieren Sie uns für einen Erstkontakt bitte per E-Mail: waermeplanung@netze-bw.de.

Unsere Kommune hat eine Förderbewilligung zur freiwilligen Wärmeplanung erhalten. Was ist zu tun?

Sie haben eine Förderung zur freiwilligen Wärmeplanung beantragt und die Bewilligung ist eingegangen? Dann treten Sie bitte unter waermeplanung@netze-bw.de mit uns in Kontakt. Wir haben bereits heute Lösungen, um die Wärmeplanung qualitativ hochwertig durchzuführen.

Welche künftigen Fördermöglichkeiten bzw. Möglichkeiten der Unterstützung gibt es?

Für die bisherige freiwillige Wärmeplanung standen Bundes- und Landesfördertöpfe zur Verfügung.
Künftig sollen Förderungen durch Konnexitätszahlungen ersetzt werden. Das Konnexitätsprinzip stellt sicher, dass keine kostenintensiven Aufgaben vom Bund bzw. dem Land auf die kommunale Ebene übertragen werden, ohne dass die Kommunen für diese Belastung vom Bund bzw. dem Land einen entsprechenden Ausgleich erhalten.

Wie lange dauert die kommunale Wärmeplanung mit der Netze BW Sparte Dienstleistungen?

Für die vollständige und reguläre Durchführung der Wärmeplanung kalkulieren wir aktuell mit ca. einem Jahr.

Inwieweit werden unsere Bürger*innen an der Wärmeplanung beteiligt?

Sie als Kommune sind der richtige Ansprechpartner für Ihre Bürger*innen. Wir als Dienstleister unterstützen Sie im Kontext Wärmeplanung mit verschiedenen Formaten und Modulen, mit denen Sie Ihre Bürger*innen gezielt am Prozess beteiligen können. Ein Beispiel ist der Monitor. Dieser ermöglicht Ihnen, (Zwischen-) Ergebnisse der Wärmeplanung auf einfache und unkomplizierte Weise auf Ihrer kommunalen Webseite zu präsentieren.

Woher kommen die Daten, die für die kommunale Wärmeplanung benötigt werden?

Unser Anspruch ist es, einen Großteil der Daten bereits zu Beginn für Sie bereitzustellen. Dennoch sind Sie in der Pflicht, einen kleinen Beitrag selbst zu liefern. Hierbei profitieren Sie vom digitalen Cockpit unserer KommunalPlattform, welches Sie strukturiert und anleitend durch die Erhebung und Übermittlung der Daten ans uns führt.

Daten Netzbetreiber:
Die Nutzung vorhandener Netzbetriebsdaten und/oder deren Erhebung bei Verteilnetzbetreibern bedarf gemäß DSGVO Ihrer Zustimmung durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Ist dieser geschlossen, können und dürfen wir an dieser Stelle aktiv unterstützen.

Daten Ihrer Kommune:
Hierbei handelt es sich um Daten, die zumeist nur in Ihrem Besitz sind (z. B. Schornsteinfegerdaten, Baugebiete, geplante Neubaugebiete, Adressen kommunaler Liegenschaften). Das dafür vorgesehene Cockpit unserer KommunalPlattform gewährleistet eine einfache Übermittlung der Daten an uns und hält Informationen, Tipps und Tricks für Sie bereit, um eine reibungslose Erhebung zu gewährleisten.

Frei zugängliche Daten:
Wo möglich und sinnvoll werden frei zugängliche und öffentliche Daten genutzt. Um deren Qualität, Verwendung sowie Erhebung kümmern wir uns als Netze BW Sparte Dienstleistungen.

Welche rechtlichen Auswirkungen hat die kommunale Wärmeplanung auf unsere Kommune?

Der Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument ohne rechtlich bindende Außenwirkung. Die im Plan dargestellte Art der Wärmeversorgung, wie z. B. ein Wärmenetz, verpflichtet Sie nicht dazu, diese Versorgungsform tatsächlich zu nutzen oder entsprechende Infrastrukturen zu errichten, auszubauen oder zu betreiben.

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