Funkstandorte für den Mobilfunkausbau
Das Zusammenwachsen der Energie- und Telekommunikationsinfrastrukturen wirft in der operativen Praxis viele Fragen auf. Zudem greifen beim Management der Mitnutzungsbeziehungen gesetzliche (insb. § 77 Telekommunikationsgesetz) und regulatorische (z.B. § 3 Energiewirtschaftsgesetz) Regelungen. Eine aktive Gestaltung der Mitnutzung von Seiten der Energiewirtschaft schont das Landschaftsbild, erhöht die Akzeptanz für den Mobilfunkausbau in der Bevölkerung und findet daher große Zustimmung von Seiten der Kommunen.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Gestaltung Ihrer TK-Mitnutzungspflichten, z.B. durch Vertragsmanagement inkl. Preisverhandlungen, Analyse regulatorischer & technischer Fragestellungen, Bearbeitung kommunaler Anfragen und die aktive Vermarktung der Standorte an verschiedene Kundengruppen.
TK-Mitnutzungspflichten
TK-Mitnutzungspflichten