Unser Netz

Versorgungssicherheit Gas

Die sichere und verlässliche Versorgung unserer Kund*innen ist der Kern unserer täglichen Arbeit.

Wir sorgen dafür, dass das Erdgas sicher durch die Rohrleitungen dorthin fließt, wo Sie es benötigen – egal ob zum Heizen oder zum Kochen.

Krisenkontaktdatenerhebung 2024

Aktuell erheben wir die Krisenkontaktdaten aller unserer Großkunden. Die Erhebung findet gemäß dem BDEW-Leitfaden „Krisenvorsorge Gas“ in regelmäßigen Abständen statt. Ihre Daten sind wichtig, damit wir uns bestmöglich auf den Fall einer Engpasssituation vorbereiten können und im Krisenfall eine zeitnahe Kommunikation gewährleisten können.

Sollten sich Ihre Daten geändert haben, bitten wir Sie daher, den hinterlegten Microsoft-Forms-Fragebogen ‚Krisenkontaktdatenerhebung 2024‘ auszufüllen. Danke dafür!

Unter der E-Mail-Adresse krisenkontakte@netze-bw.de stehen wir Ihnen außerdem für weitere Fragen zur Verfügung.

Als Gasnetzbetreiber in Teilen von Baden-Württemberg (Karte unseres Netzgebiets) nehmen wir eine große Verantwortung für die Versorgungssicherheit unserer Kund*innen wahr. In Vorbereitung auf den kommenden Winter arbeiten wir weiterhin eng mit den Behörden von Bund, Ländern und Kommunen und mit anderen Netzbetreibern zusammen.

Derzeit gibt es in unserem Netzgebiet keinerlei Einschränkungen in der Gasversorgung.

Die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen im Rahmen des Notfallplans Gas sollen in erster Linie einer Gasmangellage im Herbst und Winter vorbeugen. Zuletzt wurde am 23. Juni 2022 die „Alarmstufe” ausgerufen. Diese hat nach wie vor Gültigkeit, hat aber auf die Versorgung von Haushaltskund*innen zunächst keine Auswirkungen. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie hier.

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Hier finden Sie Details zu verschiedenen Themen:

Sie können sich darauf verlassen, dass wir alles für eine sichere Gasversorgung in unserem Netzgebiet tun.

Wir sorgen dafür, dass das Erdgas sicher durch die Rohrleitungen dorthin fließt, wo Sie es benötigen – egal ob zum Heizen oder zum Kochen. Um jahreszeitliche Bedarfsspitzen abdecken zu können, speichern und lagern wir verschiedene Gase im Gaswerk in Gaisburg und unserem Kugelgasspeicher in Stuttgart-Vaihingen.

Krisenvorsorge Gas

Der Gasengpass im Februar 2012 hat die hohe Qualität unserer Netze bewiesen – aber auch gezeigt, dass die Gaswirtschaft auf Krisensituationen vorbereitet sein muss!

Zur Verpflichtung der Netzbetreiber

Netzbezogene Maßnahmen

  • Nutzung von Netzflexibilitäten als interne Regelenergie (z.B. netzzugehörige Speicher und Netzpuffer)
  • Nutzung von Netzschaltungen / Fahrwegsänderungen
  • Mengenverlagerungen zwischen NB innerhalb und außerhalb des Marktgebietes, auch über ausländische Netze nach Können und Vermögen

Marktbezogene Maßnahmen

  • Austausch von interner Regelenergie zwischen den Marktgebieten
  • Nutzung von externer Regelenergie
  • Ein-/Verkauf von externer Regelenergie im anderen Marktgebiet
  • Nutzung von lokaler externer Regelenergie
  • Nutzung von Lastflusszusagen
  • Unterbrechung unterbrechbarer Ein- und Ausspeiseverträge an Marktübergangspunkten (MÜP), Grenzübergangspunkten (GÜP) und Speicheranschlusspunkten (SAP)
  • Unterbrechung vertraglich unterbrechbarer Letztverbraucher bzw. Netzanschlusspunkte (NAP) mit Ausnahme angewiesener systemrelevanter Gaskraftwerke
  • Unterbrechung unterbrechbarer interner Bestellleistungen

Weitergehende Anpassungen

  • Kürzung fester interner Bestellleistungen oder Vorhalteleistungen
  • Anweisung zur Gaseinspeisung oder Gasausspeisung an Anschlusspunkten zu Speichern oder Produktionsanlagen
  • Kürzung fester Ein- und Ausspeisungen an GÜP und MÜP
  • Anweisung zur Erhöhung der Ein- und Ausspeisungen an GÜP und MÜP
  • Kürzung von Letztverbrauchern, die nicht gemäß § 53a EnWG „geschützt“ sind
  • Kürzung von angewiesenen systemrelevanten Gaskraftwerken
  • Kürzung von Letztverbrauchern, die gemäß § 53a EnWG „geschützt“ sind

Prävention

Die Netzbetreiber wurden aufgefordert, gemeinsam die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, um die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen und sich abzeichnende Engpässe frühzeitig abzuwenden. Eine hohe Transparenz, gute Zusammenarbeit aller Beteiligten und die Etablierung von Kommunikationswegen ist hierfür von zentraler Bedeutung.

Auf nationaler Ebene regelt der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte Notfallplan Gas die Aufgaben, Rollen sowie Krisenkoordination und – kommunikation der Marktteilnehmer. Bei zunächst lokalen Krisensituationen konkretisiert der vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) erarbeitete Handlungsleitfaden Krisenvorsorge Gas die gesetzlichen Vorgaben: prozessuale Abläufe, Informationspflichten und Kommunikationswege sollen die koordinierte Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zwischen allen Marktteilnehmern sicherstellen.

Die Einrichtung und Zusammenarbeit eines nationalen und lokalen Krisenteams, eine umfassende Bestandsaufnahme der verschiedenen Netzkunden und ihrer Bedürfnisse, die Einrichtung verschiedener Eskalationsstufen und regelmäßige Testläufe sollen sicherstellen, dass netzübergreifend alle Maßnahmen ausgeschöpft werden, bevor Kürzungen von Letztverbrauchern vorgenommen werden.

Dabei werden verschiedene Letztverbrauchergruppen differenziert: lastganggemessene Kunden, systemrelevante Gaskraftwerke und nach § 53a EnWG geschützte Haushaltskunden.

Sind Kürzungen letztlich unumgänglich für eine Stabilisierung des Netzes, werden die betroffenen Netzkunden - soweit möglich - unverzüglich entlang der vorab definierten Kommunikationswege über bevorstehende Lastabschaltungen bzw. Reduzierungen informiert.

Unsere Kugelgasbehälter in Stuttgart-Vaihingen entsprechen dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik und werden regelmäßig durch zugelassene Überwachungsorganisationen überprüft.

Was tun im Fall der Fälle?

Sollte es trotz aller Sicherheitsvorkehrungen an einem unserer Kugelgasbehälter in Stuttgart-Vaihingen zu einem Störfall kommen, werden Sie durch die Einsatzkräfte der Polizei und Feuerwehr über Lautsprecherdurchsagen informiert. Interessiert Sie, was im Fall der Fälle zu tun ist?

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