Unser Netz
Wir sorgen dafür, dass das Erdgas sicher durch die Rohrleitungen dorthin fließt, wo Sie es benötigen – egal ob zum Heizen oder zum Kochen.
Wir sorgen dafür, dass das Erdgas sicher durch die Rohrleitungen dorthin fließt, wo Sie es benötigen – egal ob zum Heizen oder zum Kochen. Um jahreszeitliche Bedarfsspitzen abdecken zu können, speichern und lagern wir verschiedene Gase im Gaswerk in Gaisburg und unserem Kugelgasspeicher in Stuttgart-Vaihingen.
Der Gasengpass im Februar 2012 hat die hohe Qualität unserer Netze bewiesen – aber auch gezeigt, dass die Gaswirtschaft auf Krisensituationen vorbereitet sein muss!
Die Netzbetreiber wurden aufgefordert, gemeinsam die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, um die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen und sich abzeichnende Engpässe frühzeitig abzuwenden. Eine hohe Transparenz, gute Zusammenarbeit aller Beteiligten und die Etablierung von Kommunikationswegen ist hierfür von zentraler Bedeutung.
Auf nationaler Ebene regelt der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte Notfallplan Gas die Aufgaben, Rollen sowie Krisenkoordination und – kommunikation der Marktteilnehmer. Bei zunächst lokalen Krisensituationen konkretisiert der vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) erarbeitete Handlungsleitfaden Krisenvorsorge Gas die gesetzlichen Vorgaben: prozessuale Abläufe, Informationspflichten und Kommunikationswege sollen die koordinierte Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zwischen allen Marktteilnehmern sicherstellen.
Die Einrichtung und Zusammenarbeit eines nationalen und lokalen Krisenteams, eine umfassende Bestandsaufnahme der verschiedenen Netzkunden und ihrer Bedürfnisse, die Einrichtung verschiedener Eskalationsstufen und regelmäßige Testläufe sollen sicherstellen, dass netzübergreifend alle Maßnahmen ausgeschöpft werden, bevor Kürzungen von Letztverbrauchern vorgenommen werden.
Dabei werden verschiedene Letztverbrauchergruppen differenziert: lastganggemessene Kunden, systemrelevante Gaskraftwerke und nach § 53a EnWG geschützte Haushaltskunden.
Sind Kürzungen letztlich unumgänglich für eine Stabilisierung des Netzes, werden die betroffenen Netzkunden - soweit möglich - unverzüglich entlang der vorab definierten Kommunikationswege über bevorstehende Lastabschaltungen bzw. Reduzierungen informiert.