Ihr Netzanschluss
Gasheizungen, die bereits eingebaut sind, dürfen ohne Auflagen weiterbetrieben und im Falle eines Defektes auch repariert werden.
Sollte eine Heizung nicht mehr repariert werden können oder aus anderen Gründen ein Neugerät eingebaut werden, ist dies unter Berücksichtigung von Auflagen möglich. Ihr*e Installateur*in bespricht mit Ihnen die Details.
Der Einbau von neuen Gasheizungen in bestehenden Gebäuden oder beim Neubau in Baulücken ist wie bisher möglich. Ihr*e Installateur*in berät Sie dazu. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für den Netzanschluss.
Die bisher nach Landesrecht erstellten kommunalen Wärmeplanungen haben vorerst keine Auswirkung auf die Heizungsauswahl. Für die in der Zwischenzeit verbauten Heizungen gilt Bestandsschutz.
Für die zukünftige Nutzung von Wasserstoff in ausgewiesenen Gebieten finden Sie hier weiterführende Informationen.
Das Land Baden-Württemberg hat eine FAQ-Sammlung zum Thema Heizen erstellt, in der Sie weitere Informationen und Details finden - ebenso die Landesenergieagentur KEA-BW.