Nahaufnahme von zwei Paar Händen, die gemeinsam einen jungen Setzling mit Erde halten. Im Hintergrund eine grüne Wiese mit Bäumen und warmem Sonnenlicht.

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Häufig gestellte Fragen

Benötige ich für den Anschluss einer Wallbox eine Elektrofachkraft?

Ja. Für den Anschluss einer Wallbox wird Drehstrom mit 400 Volt und 16 bzw. 32 Ampere benötigt. Dies ist Expertensache! Bitte beauftragen Sie hierzu eine Elektrofachkraft.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm / ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.
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Wie beantrage ich eine Änderung eines Netzanschlusses?

Der Antrag Ihrer Anschlussänderung erfolgt über unseren Online-Service.

Weitere Informationen zum Thema Anschlussänderung und Stilllegung finden Sie auf unserer Webseite

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Darf der/die Installateur*in die Plomben entfernen?

Ja, im Nachgang muss der/die Installateur*in dies jedoch beim Anschlussservice melden, damit eine neue Plombe angebracht wird. Ausnahmen gelten für Installateurbetriebe, die eine Plombierungsvereinbarung mit der Netze BW haben.

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Wie kann ich meine geplante Photovoltaikanlage anmelden?

In folgenden 6 Schritten können Sie Ihre Photovoltaikanlage bei uns anmelden:

 

  1. Beratung und Planung mit ihrer Elektrofachkraft

  2. Anschluss an das öffentliche Netz anfragen

  3. Installation der Anlage

  4. Installation des Zählers

  5. Inbetriebnahme der Anlage

  6. Abrechnung und Einspeisevergütung

     

Für die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage nutzen Sie bitte unser Kundenportal.
Weitere Informationen rund um die Anmeldung finden sie auf unserer Webseite.

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Wo kann ich meinen Stromanschluss anmelden?

Die Anmeldung Ihres Stromanschlusses erfolgt über unseren Online-Service.

Weitere Informationen zum Thema Stromanschluss finden Sie auf unserer Webseite

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Entspricht mein Zählerschrank den Anforderungen?

Ob Ihr Zählerschrank den technischen Anforderungen entspricht, kann nur durch eine qualifizierte Elektrofachkraft vor Ort überprüft werden. Die Elektrofachkraft wird dabei die Einhaltung der geltenden Normen und Vorschriften, wie die VDE-Bestimmungen, die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netze BW und eventuell weitere spezifische Vorgaben prüfen.

 

Zu den allgemeinen Anforderungen an einen Zählerschrank gehören unter anderem:

  • Ausreichende Größe für die vorhandenen und geplanten Zähler und Messgeräte.
  • Geeignete Schutzvorrichtungen, wie Überstromschutzeinrichtungen.
  • Korrekte Beschriftung und Kennzeichnung der einzelnen Komponenten.
  • Zugänglichkeit und Sicherheit für Wartungs- und Prüfarbeiten.
  • Vorhandensein einer Hauptleitungsabzweigklemme und eines selektiven Hauptleitungsschutzschalters (SH-Schalter), falls erforderlich.
  • Einhaltung der Schutzklassen und Schutzarten, insbesondere in Bezug auf Feuchtigkeit und Fremdkörper.

 

Für eine genaue Beurteilung und Beratung wenden Sie sich bitte an eine Elektrofachkraft, die Sie über die Installateursuche der Netze BW finden können.

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