Netzanschluss

Häufige Fragen zum Netzanschluss

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Häufig gestellte Fragen

Wie beantrage ich eine Änderung eines Netzanschlusses?

Der Antrag Ihrer Anschlussänderung erfolgt über unseren Online-Service.

Weitere Informationen zum Thema Anschlussänderung und Stilllegung finden Sie auf unserer Webseite

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Wo kann ich meinen Stromanschluss anmelden?

Die Anmeldung Ihres Stromanschlusses erfolgt über unseren Online-Service.

Weitere Informationen zum Thema Stromanschluss finden Sie auf unserer Webseite

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Was kostet eine Leistungserhöhung meines Stromanschlusses?

Die Kosten hängen von der gewünschten Leistungserhöhung und den notwendigen Anpassungen ab. Eine genaue Kostenaufstellung erhalten Sie nach der Beantragung über unseren Online-Service Netzanschluss ändern.

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Wofür muss ich einen Baukostenzuschuss (BKZ) bezahlen?

Der Baukostenzuschuss ist der Beitrag des „Häuslebauers“ (Anschlussnehmers) für den Ausbau des allgemeinen Netzes, das die Netze BW GmbH im Rahmen der Erschließung, z. B. eines Neubaugebiets, vorfinanziert.
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Wie lange beträgt die Frist zur Umstellung der Verbindungsleitung zum Zählerplatz?

Die Frist zur Anpassung beträgt in der Regel nach Zugang der Mitteilung über die abgeschlossene Baumaßnahme ein Jahr.
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Kann ich meinen Netzanschluss nach der Herstellung direkt nutzen?

Nein. Der Anschluss an das Versorgungsnetz ist erst dann möglich, wenn Ihr Fachbetrieb die Hausinstallation fertiggestellt und uns die Inbetriebsetzung gemeldet hat. Mit der Meldung der Inbetriebsetzung bestellt Ihr Fachbetrieb auch Ihre notwendigen Zähler. Erst wenn diese gesetzt sind, wird Ihr neuer Netzanschluss nutzbar. 
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