Stromeinspeisung

Ende der EEG-Förderung

So geht es nach dem Auslaufen der EEG-Förderung weiter

Nach 20 Jahren endet die Förderung der Einspeisevergütung Ihrer Erzeugungsanlage zu den gewohnten Bedingungen.

Was ändert sich nach 20 Jahren Anlagenbetrieb?

In diesem Erklärfilm erfahren Sie alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen:

  • Mit dem Entfall der EEG-Förderung sinkt die Einspeisevergütung.
  • Es gibt 3 Möglichkeiten für den weiteren Betrieb Ihrer Photovoltaikanlage:
    Volleinspeisung, Überschusseinspeisung oder Direktvermarktung.
  • Wenn Sie nichts ändern, erhalten Sie weiterhin eine Einspeisevergütung zum Jahresmarktwert.
  • Alle Windkraftanlagen und EEG-Anlagen über 100 kW erhalten keine Einspeisevergütung und müssen auf Direktvermarktung wechseln.

Bitte beachten Sie:
Die gesetzliche Förderung läuft immer zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres aus.

Praxistipp

Prüfen Sie Ihre Anlage

Meist ist ein Weiterbetrieb auch nach 20 Jahren mit einer abweichenden Einspeisevergütung immer noch rentabel und ein guter Zeitpunkt, um Ihre Photovoltaikanlage einem Check zu unterziehen. Sind alle Module noch funktions- und leistungsfähig? Gibt es Mängel, die repariert werden müssen? Zur Überprüfung Ihrer Photovoltaikanlage ziehen Sie Ihre Elektrofachkraft zu Rate. Steht einem Weiterbetrieb nichts im Weg, haben Sie als Anlagenbetreiber 3 Optionen zur Auswahl, wie es mit dem erzeugten Strom Ihrer Photovoltaikanlage weitergehen soll.

Ihre Optionen für den weiteren Betrieb Ihrer Erzeugungsanlage

Bitte beachten Sie, dass alle Windkraftanlagen und EEG-Anlagen über 100 kW mit dem Ende der Förderung auf die Direktvermarktung wechseln müssen.

Option 1

Volleinspeisung mit Einspeisevergütung

Sie erhalten für Ihren erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien weiterhin eine Einspeisevergütung vom Netzbetreiber – diese beträgt seit dem Kalenderjahr 2023 max. 10 Cent pro kWh abzüglich einer jährlich neu festgelegten Vermarktungspauschale. Die aktuelle Höhe der Vermarktungspauschale finden Sie hier.
Dies gilt nur für Anlagen bis einschließlich 100 kW installierte Leistung. Hierfür müssen Sie Ihre Anlage nicht umrüsten und es ist kein zusätzlicher Vertragsabschluss notwendig.

Vorteile:

  • Keine Kosten für die Umrüstung der Anlage
  • Automatische Anpassung der Einspeisevergütung

Nachteil:

  • Geringere Vergütung als bisher

Option 2

Umrüstung auf Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung

Endet Ihre EEG-Förderung Ihres erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energien, können Sie sich für die Überschusseinspeisung entscheiden. Konkret heißt das für Sie, dass Sie zukünftig den erzeugten Strom selbst nutzen und den überschüssigen Strom gegen eine Einspeisevergütung (wie bei Option 1) an das Stromnetz abgeben.
Lassen Sie sich zur Änderung des Messkonzepts und den notwendigen technischen Veränderungen von Ihrer Elektrofachkraft beraten.

Vorteil:

  • Sie nutzen den Strom, den Sie erzeugen, selbst. Das reduziert die Kosten Ihres Stromverbrauchs maßgeblich.

Nachteil:

  • Kosten für den Zählerwechsel und Anpassung der Anlage

Option 3

Direktvermarktung des erzeugten Stroms

Die Direktvermarktung bedeutet für Erzeuger von erneuerbarer Energie den Abschied von pauschalen Einspeisevergütungen. Endet die EEG-Förderung Ihrer Anlage, können Sie die Vermarktung der erzeugten Energie in die eigene Hand nehmen. Hierfür setzen Sie sich mit einem Direktvermarkter (Händler) Ihres Vertrauens in Verbindung. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite zur Direktvermarktung.

Bitte beachten Sie: Alle Windkraftanlagen sowie Photovoltaikanlagen über 100 kW müssen auf Direktvermarktung wechseln.

Da mit der Direktvermarktung ein höherer bürokratischer Aufwand und eine zusätzliche technische Komponente für die Fernsteuerbarkeit einhergehen, klären Sie die Rentabilität dieser Option bei kleineren Anlagen vorab mit einem Direktvermarkter ab.

Gesetzliche Grundlage

Warum sinkt oder entfällt meine Einspeisevergütung?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz legte zur Förderung von Erzeugungsanlagen eine Einspeisevergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren fest. Aufgrund dieses Gesetzes dürfen wir als Netzbetreiber nach Ablauf der 20 Jahre Ihren erzeugten Strom nicht mehr zu den gewohnten Bedingungen weitervergüten.

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