Stromeinspeisung
Nach 20 Jahren endet die Förderung der Einspeisevergütung Ihrer Erzeugungsanlage zu den gewohnten Bedingungen.
In diesem Erklärfilm erfahren Sie alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen:
Bitte beachten Sie:
Die gesetzliche Förderung läuft immer zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres aus.
Praxistipp
Meist ist ein Weiterbetrieb auch nach 20 Jahren mit einer abweichenden Einspeisevergütung immer noch rentabel und ein guter Zeitpunkt, um Ihre Photovoltaikanlage einem Check zu unterziehen. Sind alle Module noch funktions- und leistungsfähig? Gibt es Mängel, die repariert werden müssen? Zur Überprüfung Ihrer Photovoltaikanlage ziehen Sie Ihre Elektrofachkraft zu Rate. Steht einem Weiterbetrieb nichts im Weg, haben Sie als Anlagenbetreiber 3 Optionen zur Auswahl, wie es mit dem erzeugten Strom Ihrer Photovoltaikanlage weitergehen soll.
Bitte beachten Sie, dass alle Windkraftanlagen und EEG-Anlagen über 100 kW mit dem Ende der Förderung auf die Direktvermarktung wechseln müssen.
Gesetzliche Grundlage
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz legte zur Förderung von Erzeugungsanlagen eine Einspeisevergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren fest. Aufgrund dieses Gesetzes dürfen wir als Netzbetreiber nach Ablauf der 20 Jahre Ihren erzeugten Strom nicht mehr zu den gewohnten Bedingungen weitervergüten.