Stromeinspeisung
Hier finden Sie Informationen zu den unterschiedlichen Direktversorgungsmodellen.
Bei der Direktversorgung wird lokal - also auf oder an einem Mehrfamilien- oder Gewerbegebäude - Strom selbst produziert und Mieter*innen oder auch Mitgliedern einer Eigentümergemeinschaft angeboten. Der Strom wird also direkt - ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz - im Gebäude verbraucht. Durch den direkten Bezug des Stroms entfallen Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben und Stromsteuer. Je nach Direktversorgungsmodell wird zwischen Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung unterschieden. Dieses Konstrukt soll den Investitions- und Verwaltungsaufwand reduzieren. So grenzen sich die Modelle voneinander ab:
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Der Aufteilungsschlüssel kann statisch oder dynamisch festgelegt werden. Dies sind die Unterschiede:
Mit dem statischen Aufteilungsschlüssel wird der erzeugte Strom nach festgelegten Prozentsätzen an die teilnehmenden Nutzenden verteilt - unabhängig vom Gesamtverbrauch der Teilnehmenden. Der Anlagenbetreibende teilt bei diesem Modell der Netze BW mit, welchem Teilnehmenden wie viel Prozent der Erzeugungsmenge zugeordnet werden sollen.
Der dynamische Aufteilungsschlüssel ermöglicht die Zuteilung des erzeugten Stroms in Abhängigkeit vom tatsächlichen Verbrauch des einzelnen sowie der Gesamtheit aller Teilnehmenden. Mit diesem Modell ist tendenziell eine bessere Eigenverbrauchsquote des erzeugten Stroms im Gebäude möglich.
Ihre Elektrofachkraft oder ein Planungsbüro kennen die Gegebenheiten vor Ort und prüfen die technische Umsetzbarkeit der unterschiedlichen Messkonzepte der Direktversorgung. So kann die Dimensionierung und Wirtschaftlichkeit der Anlage gemeinsam geplant werden.
Sobald die Planung abgeschlossen ist und Sie die Investitionsentscheidung getroffen haben, meldet idealerweise Ihre Elektrofachkraft die Anlage rechtzeitig bei uns im Kundenportal in Ihrem Namen an. Anschließend prüfen wir, ob die Stabilität des öffentlichen Stromnetzes ausreichend ist, um den nicht direkt im Haus verbrauchten Strom aufzunehmen. Nach wenigen Wochen erhalten Sie eine Anschlusszusage.
Unterlagen und Informationen, die wir von Ihnen bzw. Ihrer Elektrofachkraft benötigen:
Nach Erhalt der Anschlusszusage kann die Erzeugungsanlage von Ihrer Elektrofachkraft installiert werden. Bitte beachten Sie, dass der erzeugte Strom bis zur Installation des Summenzählers nicht in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden darf.
Ihre Elektrofachkraft kann die Zählersetzung in unserem Kundenportal in Auftrag geben, sofern die Zähler von der Netze BW betrieben werden.
Ist der Summenzähler installiert, kann die Anlage in Betrieb genommen werden. Ihre Elektrofachkraft meldet die Inbetriebnahme über unser Kundenportal. Innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme muss die Anlage auch bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister gemeldet werden.
Über Ihr Kundenportal melden Sie uns Ihre Bank- und Steuerdaten, damit wir Ihnen die Einspeisevergütung auszahlen können. Hierzu schätzen wir abhängig von Ihrer Anlagengröße einen Betrag ab. Diesen Betrag bekommen Sie monatlich als Abschlagszahlung von uns überwiesen. Im Kundenportal können Sie Zählerstände erfassen, die jährlichen Abrechnungen einsehen und den Abschlagsplan anpassen.
Es gibt folgende Möglichkeiten, den erzeugten und verbrauchten Strom zu messen. Es ist dabei unerheblich, ob es sich um Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung handelt.
Praxistipp
Grundsätzlich müssen bei Mieterstrom zusätzliche Kostenfaktoren berücksichtigt werden, die über die technische Umsetzung hinausgehen. Der Anlagenbetreibende ist für die Abrechnung des Mieterstrompreises verantwortlich. Dies kann z. B. die Investition in eine Abrechnungssoftware sowie zeitlichen Aufwand mit sich bringen. Die Notwendigkeit der Versteuerung der Einnahmen sollte seitens des Anlagenbetreibenden mit einer Steuerberatung geklärt werden.
Sind folgende Voraussetzungen erfüllt, kann für den selbst erzeugten und direkt im Gebäude verbrauchten Strom ein Mieterstromzuschlag in Anspruch genommen werden:
Über die Höhe des Mieterstromzuschlags können Sie sich auf der Webseite EEG-Förderung und -Fördersätze der Bundesnetzagentur informieren.
Die Anmeldung bei der Netze BW erfolgt über das Formular Mieterstromzuschlag.
Diese FAQ-Sammlung gibt Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen - vielleicht ist ja auch Ihre dabei.
Als Mieterin bzw. Mieter haben Sie das Recht, sich einen Stromlieferanten auszusuchen bzw. sich von dem örtlichen Grundversorger beliefern zu lassen. Sie können den Mieterstromvertrag im Rahmen der im Vertrag festgeschriebenen Frist kündigen. Sie erhalten dann keinen Mieterstrom mehr.
Ausnahmen gelten, wenn der Wohnraum nur zum vorübergehenden Gebrauch gemietet wird oder sich in einem Alters-/Pflege- oder Studentenheim befindet. In diesen Fällen kommt mit Abschluss des Mietvertrags automatisch ein Mieterstromvertrag zustande und ein Lieferantenwechsel ist ausgeschlossen.
Nein. Der Mieterstromlieferant schließt einen gesonderten Vertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen ab, um die Lieferung von Strom aus dem öffentlichen Netz als Ergänzung zum Mieterstrom zu gewährleisten.
Wenn ein Stromspeicher zum Einsatz kommt, sieht das Gesetz vor, dass nicht der eingespeicherte Strom vergütet wird, sondern der nach der Speicherung tatsächlich genutzte Strom.
Ja. Trotz der Bezeichnung “Mieterstrom” kann der Mieterstromzuschlag auch im Fall der Belieferung von Eigentümer*innen im Fall einer Eigentümergemeinschaft in Anspruch genommen werden.
Nein. Der Mieterstromzuschlag wird nur für Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 25.07.2017 gewährt.
Ja, der Eigenverbrauch ist möglich. Auf diesen Anteil wird kein Mieterstromzuschlag gewährt.