Ortsnetzverkabelung

Verlegung der Stromleitungen unter die Erde

Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zur Durchführung der Maßnahme und was es bei der Umstellung Ihrer Stromversorgung auf ein Erdkabel zu beachten gilt.

Ortsnetzverkabelung einfach erklärt

Sie wurden von uns zu einer geplanten Ortsnetzverkabelungsmaßnahme angeschrieben?

Erfahren Sie in unserem Erklärfilm, was sich hinter dem Begriff 'Ortsnetzverkabelung' verbirgt, warum diese notwendig wird und welche Schritte zur Umstellung eines Freileitungsanschlusses auf einen Erdkabelanschluss erforderlich sind.

In 6 Schritten zum Erdkabelanschluss

1. Erhalt unseres Infoschreibens

In Zusammenarbeit mit Ihrer Kommune planen wir die Verlegung Ihrer Stromleitung unter die Erde. Wir informieren Sie hierüber mit einem Anschreiben. Es dient vorerst als Information.

Wissenswertes zum Anschreiben:

  • Das Anschreiben ist für die Eigentümerin oder den Eigentümer des Gebäudes bestimmt. Wenn Sie das Anschreiben als Mieter*in erhalten, bitten wir um Weiterleitung.
  • In einigen Ortschaften bieten wir zusätzlich zu Ihrem neuen Erdkabelanschluss auch die Verlegung eines Telekommunikations-Leerrohrs für die Vorbereitung eines Glasfaseranschlusses an. Liegt dem Schreiben ein Werkvertrag zur Mitverlegung eines Telekommunikations-Leehrrohrs bei und Sie möchten diese Leistung in Anspruch nehmen, benötigen wir den Werkvertrag innerhalb von 2 Wochen unterschrieben zurück.

2. Vereinbarung eines Termins bei Ihnen vor Ort

Unsere Baukoordination oder unser Partnerunternehmen wird sich persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin vor Ort zu vereinbaren. An diesem Termin werden die Trasse, in der die Stromkabel von der Straße zu Ihrem Gebäude verlegt werden und der genaue Standort Ihres neuen Hausanschlusspunktes gemeinsam festgelegt. Dieser dient als Übergabepunkt Ihrer Hausinstallation zum öffentlichen Stromnetz. An dieser Stelle werden später idealerweise die Hauseinführung hergestellt und der Hausanschlusskasten platziert. Ist es in Ihrem Gebäude nicht möglich, einen geeigneten Hausanschlusspunkt zu finden, kann auch eine außenliegende Hausanschlusssäule zum Einsatz kommen.

3. Durchführung der Baumaßnahme

Unser Partnerunternehmen verlegt die Kabel in der Straße und stellt Ihren neuen Hausanschluss am vereinbarten Standort her.

Sind die Hauptkabel verlegt, wird das Partnerunternehmen einen Termin mit Ihnen vereinbaren, um eine Abzweigung bis an den gewünschten Platz an oder in Ihrem Gebäude zu verlegen und an den Hausanschlusskasten anzuschließen. Hierfür wird ein Anschlussgraben ausgehoben und anschließend wieder verschlossen und der vorherige Zustand der Oberfläche wiederhergestellt.

Bitte beachten Sie: Ist die Herstellung des Grabens auf Grund der örtlichen Begebenheiten nicht möglich, kommen andere Verlegetechniken zum Einsatz.

4. Beauftragung einer Elektrofachkraft

Wir informieren Sie nach Abschluss der Baumaßnahme nochmals schriftlich. Ab jetzt können Sie die Verlegung Ihrer Hauptleitung der Hausinstallation über eine Elektrofachkraft Ihrer Wahl beauftragen.

Sie haben noch keinen Kontakt zu einer Elektrofachkraft? Nutzen Sie gern unseren Service Installateurbetriebe finden.

5. Anpassung der Hausinstallation

Ihre Elektrofachkraft verbindet Ihren Zählerplatz mit dem neuen Hausanschluss durch eine passende Hauptleitung.

Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten, die jeweils von den Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort abhängig sind. Beispielsweise kann eine komplette Umstellung Ihrer Hausinstallation in das Untergeschoss oder den Keller umgesetzt werden, wodurch Sie von einem zusätzlichen Wohnraum im Dachgeschoss profitieren können. Auch die Verlegung der Hauptleitung zwischen dem Zählerplatz und dem neuen Hausanschluss außerhalb des Gebäudes kann möglich und unter wirtschaftlichen Aspekten sinnvoll sein. Ihre Elektrofachkraft berät Sie im Vorfeld hierzu gerne.

Nach Abschluss der Arbeiten, sendet uns die Elektrofachkraft eine Fertigstellungsanzeige, die dem Bestätigungsschreiben beiliegt.

Nachdem wir alle Fertigstellungsanzeigen der Verkabelungsmaßnahme zurück erhalten haben, beginnen wir mit dem Abbau der Dachständer.

6. Demontage der Dachständer

Nachdem uns alle Fertigstellungsanzeigen der an der Baumaßnahme Beteiligten vorliegen, wird Ihr Dachständer entfernt und Ihr Dach wieder verschlossen. Sie beziehen nun Ihren Strom über Ihren neuen Erdkabelanschluss.

Wissenswertes zur Bestätigung:

Die Fertigstellungsanzeige für Ihre Elektrofachkraft liegt dem Bestätigungsschreiben der beendeten Maßnahme bei. Diese benötigen wir ausgefüllt und von Ihrer Elektrofachkraft unterschrieben zurück.

Warum werden Erdkabel verlegt?

Im Rahmen der Energiewende verändern sich die Anforderungen an unser Stromnetz. Wir modernisieren unser Netz, um es fit für die Zukunft und bereit für Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und Elektromobilität zu machen. In diesem Zusammenhang verlegen wir das Verteilnetz schrittweise unter die Erde.

Ihre Vorteile der Erdkabelverlegung

Optimale Vorbereitung für Ihre Photovoltaikanlage

Möchten Sie zukünftig auf Ihrem Dach eine Photovoltaikanlage installieren, kann Ihr Dachständer dabei eine große Rolle spielen. Er ist gegebenenfalls im Weg oder wirft einen Schatten auf die Module, sodass die Anlage einen geringeren Stromertrag produziert.

Ihr Wohnraum kann sich erweitern

Ein Dachständer und die damit verbundenen baulichen Anforderungen zur Stabilität, Dichtheit und Leitfähigkeit beanspruchen viel Platz in Ihrem Dachstuhl. Wird der Dachständer nach Fertigstellung der Baumaßnahme von Ihrem Dach entfernt, kann dadurch neuer Wohnraum auf Ihrem Dachboden entstehen.

Kostenfaktoren

Diese Leistungen übernehmen wir:

  • die Verlegung der Kabel im öffentlichen Raum
  • die Herstellung des Stromnetzanschlusses für Ihr Gebäude und die Verbindung zum Stromnetz in der Straße
  • die Demontage Ihres Dachständers am Ende der Baumaßnahme

Diese Leistung ist von Ihnen mit Hilfe Ihrer Elektrofachkraft zu übernehmen:

  • die Herstellung einer Verbindung (Hauptleitung) Ihres Zählerplatzes mit dem neuen Hausanschlusskasten

    Weitere Informationen hierzu finden Sie unter §13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).

Fit für die Digitalisierung - Mit unserem Telekommunikations-Leerrohr

In einigen Ortschaften bieten wir zusätzlich zu Ihrem neuen Erdkabelanschluss auch die Verlegung eines Telekommunikations-Leerrohrs für die Vorbereitung eines Glasfaseranschlusses an. Dieses Angebot erhalten Sie gemeinsam mit dem ersten Informationsschreiben zur geplanten Ortsnetzverkabelung. Sollten Sie sich für die Mitverlegung des Telekommunikations-Leerrohrs entscheiden, dann schicken Sie uns bitte den unterschriebenen Werkvertrag innerhalb von 2 Wochen zu.

Bitte beachten Sie:
Sollte der Werkvertrag zur Erstellung eines Telekommunikations-Leerrohrs Ihrem Anschreiben nicht beiliegen, ist die Mitverlegung in Ihrer Ortschaft leider nicht möglich.

Häufig gestellte Fragen zur Ortsnetzverkabelung

Allgemeine Informationen zur Verkabelungsmaßnahme

Warum wird eine Ortnetzverkabelung durchgeführt?

Die Ortsnetzverkabelung ist eine Maßnahme zur Modernisierung des Stromnetzes. Hierbei verlegen wir schrittweise das Stromnetze unter die Erde, um das Versorgungsnetz für die veränderten Anforderungen im Zuge der Energiewende zu rüsten und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Je nach Kommune werden in diesem Zuge auch Wasser-, Gas-, Telekommunikations- oder Erdwärmenetze saniert oder neu verlegt. Wir informieren Sie hierzu in unserem Anschreiben.

Wie läuft eine Ortsnetzverkabelung ab?

In Zusammenarbeit mit Ihrer Kommune planen wir die Verlegung Ihrer Stromleitung unter die Erde. Sobald die interne Planung der Maßnahme abgeschlossen ist, erhalten Sie ein erstes Informationsschreiben mit allen relevanten Informationen zur bevorstehenden Ortsnetzverkabelung von uns.

Zu Beginn der Baumaßnahme findet ein persönlicher Termin bei Ihnen vor Ort mit unserer Baukoordination oder ausführenden Firma statt, um einen geeigneten Platz für Ihren neuen Hausanschluss festzulegen. Anschließend werden die Leitungen durch unser Partnerunternehmen unterirdisch in Ihrer Straße verlegt und eine Verbindung zu Ihrem neuen Hausanschluss am vereinbarten Standort hergestellt. Ihr Gebäude verfügt dann temporär über 2 aktive Stromanschlüsse. Wir informieren Sie nach Abschluss der Baumaßnahme nochmals schriftlich. Ab jetzt können Sie die Verlegung Ihrer Hauptleitung über eine Elektrofachkraft Ihrer Wahl beauftragen.

Ihre Elektrofachkraft verbindet Ihren Zählerplatz mit Ihrem neuen Hausanschlusskasten durch eine passende Hauptleitung und meldet uns die Fertigstellung. Sobald alle Anwohner*innen im Bereich der Maßnahme ihre Hausinstallation angepasst haben, bauen wir Ihren Dachständer ab und legen das Freileitungsnetz endgültig still.

Welche Vorteile bietet eine Ortsnetzverkabelung?

Die Umlegung von einem Freileitungsanschluss auf einen Erdkabelanschluss ermöglicht unser Versorgungsnetz für die veränderten Anforderungen im Zuge der Energiewende zu rüsten und die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Mit der Modernisierung machen wir das Netz widerstandsfähiger gegenüber Umwelteinflüssen, reduzieren die Störanfälligkeit, erhöhen die Übertragungsfähigkeit und sorgen zudem für ein schöneres Landschaftsbild in Ihrem Ort.

Unser Praxistipp:
Durch die geschickte Umstellung gewinnen Sie möglicherweise auch Platz für eine Photovoltaikanlage oder zusätzlichen Wohnraum auf dem Dachboden. Lassen Sie sich daher frühzeitig von Ihrer Elektrofachkraft beraten und besprechen Sie Ihre Möglichkeiten vor Ort.

Ich bin Mieter*in und habe ein Anschreiben erhalten: Was muss ich tun?

Bitte leiten Sie dieses Anschreiben an Ihre*n Hauseigentümer*in oder die Hausverwaltung /-eigentümergemeinschaft weiter und teilen uns im Einverständnis dieser per E-Mail an Ortsnetzverkabelung@netze-bw.de deren Kontaktdaten mit. Vielen Dank!

Ich bin Wohnungseigentümer*in in einem Mehrfamilienhaus und habe ein Anschreiben erhalten: Was muss ich tun?

Bitte leiten Sie dieses Anschreiben an Ihre*n Hauseigentümer*in oder die Hausverwaltung/-eigentümergemeinschaft weiter und teilen uns im Einverständnis dieser per E-Mail an Ortsnetzverkabelung@netze-bw.de deren Kontaktdaten mit. Vielen Dank!

Kann ich meinen Freileitungsanschluss behalten?

Dies ist leider nicht möglich. Nach Beendigung der Umverlegung des Stromnetzes unter die Erde wird das Freileitungsnetz vollständig stillgelegt.

Warum muss ich die Kosten für die Verbindungsleitung vom Hausanschlusskasten zum Zählerplatz selbst tragen?

Die Netze BW ist für den Betrieb und Ihre Anbindung an das öffentliche Versorgungsnetz verantwortlich. Die Eigentumsgrenze stellt die Anschlussklemme an Ihrem Hausanschlusskasten dar. Die Verbindung zwischen Ihrem neuen Hausanschlusskasten und Ihrem Zählerplatz liegt hinter dieser Grenze und fällt in Ihr Eigentum. Die Herstellung der Verbindungsleitung und die Kosten für die Änderung der Hausinstallation sind daher von Ihnen als Hauseigentümer*in bzw. Ihrer Eigentümergemeinschaft zu übernehmen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter §13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).

Unser Praxistipp:
Lassen Sie sich frühzeitig von Ihrer Elektrofachkraft beraten und besprechen Sie Ihre Möglichkeiten vor Ort. Möglicherweise ist eine direkte Verlegung der Hauptleitung zwischen Zählerplatz und Hausanschlusskasten außerhalb des Gebäudes sinnvoll, um den alten Anschlusspunkt weiterhin zu nutzen und so Kosten für die hausinterne Umstellung zu sparen.

Herstellung des neuen Erdkabelanschlusses

Wann beginnt die Baumaßnahme?

Die Ausführung der Maßnahme ist im Zeitraum der nächsten 12 Monate nach Erhalt Ihres Anschreibens geplant.

Bitte beachten Sie: Für die Durchführung der Baumaßnahme sind behördliche Genehmigungen erforderlich. Daher kann der Start der Maßnahme nicht präziser benannt werden.

Ich bin zum Zeitpunkt der Baumaßnahme im Urlaub. Was muss ich tun?

Abwesenheiten von Hauseigentümer*innen oder der Hausverwaltung /-eigentümergemeinschaft werden im Bauablauf selbstverständlich berücksichtigt. Sie können Ihre Abwesenheit dem verantwortlichen Mitarbeiter der Baufirma Vorort mitteilen. Anrufe oder E-Mails an die Netze BW sind hierzu nicht erforderlich.

Wie wird mein neuer Erdkabelanschluss hergestellt?

Die Verlegung des Stromnetzes unter die Erde ist von den individuellen Gegebenheiten vor Ort abhängig. Welches Bauverfahren zum Einsatz kommt, wählt die Baufirma entsprechend aus. Unsere Baukoordination oder die der ausführenden Firma wird sich persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Trasse, in der die Stromkabel von der Straße zu Ihrem Gebäude verlegt werden, und einen geeigneten Platz für Ihren neuen Hausanschluss festzulegen. Nach Beendigung der Baumaßnahme wir der ursprüngliche Zustand der aufgebrochenen Oberfläche wiederhergestellt. Wir informieren Sie nach Abschluss der Baumaßnahme nochmals schriftlich. Ab jetzt können Sie die Verlegung Ihrer Hauptleitung über eine Elektrofachkraft Ihrer Wahl beauftragen.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Telekommunikations-Leerrohr

Was ist ein Telekommunikations-Leerrohr?

In einigen Ortschaften bieten wir zusätzlich zu Ihrem neuen Erdkabelanschluss auch die Verlegung eines Telekommunikations-Leerrohrs von Ihrem Gebäudeinneren bis zur Grundstücksgrenze an. Dieses dient als Vorbereitung für eine flexible Nachbelegung eines Glasfaseranschlusses. Erneute aufwendige Tiefbauarbeiten und zusätzliche Kosten bleiben Ihnen somit erspart. Sollten Sie sich für die Mitverlegung des Telekommunikations-Leerrohrs entscheiden, dann schicken Sie uns bitte den unterschriebenen Werkvertrag innerhalb von 2 Wochen zu. Das Telekommunikations-Leerrohr geht nach Abschluss der Bauarbeiten und Begleichung der Rechnung in das Eigentum des Auftraggebers über.

Bitte beachten Sie: Sollte der Werkvertrag zur Erstellung eines Telekommunikations-Leerrohrs Ihrem Anschreiben nicht beiliegen, ist die Mitverlegung in Ihrer Ortschaft leider nicht möglich.

Muss ich das angebotene Telekommunikations-Leerrohr beauftragen?

Nein, die Mitverlegung eines Telekommunikations-Leerrohrs bieten wir Ihnen als eine optionale Dienstleistung an.

Welche Leistungen erhalte ich, wenn ich den Werkvertrag für ein Telekommunikations-Leerrohr unterschreibe?

Die Leistung umfasst die Verlegung des Telekommunikations-Leerrohrs von Ihrem Gebäudeinneren bis zur Grundstücksgrenze und verläuft im selben Graben mit dem Strom-, Gas- oder Wasseranschluss. Sofern die Übergabestelle im Gebäude liegt, werden eine gas- und wasserdichte Einführung in das Gebäude sowie ein fachgerechter Verschluss des Leerrohrs hergestellt.

Bitte beachten Sie: Das Telekommunikations-Leerrohr dient lediglich als Vorbereitung für eine flexible Nachbelegung eines Glasfaseranschlusses. Es handelt sich hierbei nicht um einen vollwertigen Glasfaseranschluss.

Welche Vorteile ergeben sich bei der Beauftragung eines Telekommunikations-Leerrohrs?

Durch die gemeinsame Verlegung des Telekommunikations-Leerrohrs mit Ihrem neuen Erdkabelanschluss kann ein Glasfaseranschluss nachträglich flexibel hergestellt werden. Erneute aufwendige Tiefbauarbeiten und zusätzliche Kosten bleiben Ihnen somit erspart.

Nach der Herstellung des neuen Erdkabelanschlusses

Muss meine interne Hausinstallation zwingend umgestellt werden?

Um Ihr Gebäude auch nach der Stilllegung des Freileitungsnetzes weiter mit Strom versorgen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass Sie die Verbindungsleitung vom neuen Erdkabelanschluss zum Zählerplatz durch eine Elektrofachkraft umlegen lassen.

Unser Praxistipp:
Lassen Sie sich frühzeitig von Ihrer Elektrofachkraft beraten und besprechen Sie Ihre Möglichkeiten vor Ort. Möglicherweise ist eine direkte Verlegung der Hauptleitung zwischen Zählerplatz und Hausanschlusskasten außerhalb des Gebäudes sinnvoll, um den alten Anschlusspunkt weiterhin zu nutzen und so Kosten für die hausinterne Umstellung zu sparen.

Warum muss ich die Herstellung der Verbindungsleitung meines Zählerplatzes mit dem neuen Hausanschlusskasten separat beauftragen?

Die Netze BW ist für den Betrieb und Ihre Anbindung an das öffentliche Versorgungsnetz verantwortlich. Die Eigentumsgrenze stellt die Anschlussklemme an Ihrem Hausanschlusskasten dar. Die Verbindung zwischen Ihrem neuen Hausanschlusskasten und Ihrem Zählerplatz liegt hinter dieser Grenze und fällt in Ihr Eigentum. Die Herstellung der Verbindungsleitung und die Kosten für die Änderung der Hausinstallation sind daher von Ihnen als Hauseigentümer*in bzw. Ihrer Eigentümergemeinschaft zu übernehmen.

Unser Praxistipp:
Lassen Sie sich frühzeitig von Ihrer Elektrofachkraft beraten und besprechen Sie Ihre Möglichkeiten vor Ort. Möglicherweise ist eine direkte Verlegung der Hauptleitung zwischen Zählerplatz und Hausanschlusskasten außerhalb des Gebäudes sinnvoll, um den alten Anschlusspunkt weiterhin zu nutzen und so Kosten für die hausinterne Umstellung zu sparen.

Ab wann kann ich meine Hausinstallation umstellen / anpassen?

Nach Abschluss der Baumaßnahmen informieren wir Sie nochmals schriftlich. Ab jetzt können Sie die Verlegung Ihrer Hauptleitung über eine Elektrofachkraft Ihrer Wahl beauftragen. Die Frist zur Anpassung Ihrer Hausinstallation beträgt normalerweise ein Jahr nach Zugang dieser Mitteilung.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Wie lange beträgt die Frist zur Umstellung der Verbindungsleitung zum Zählerplatz?

Die Frist zur Anpassung beträgt in der Regel nach Zugang der Mitteilung über die abgeschlossene Baumaßnahme ein Jahr.

Was kostet mich die Umstellung der Verbindungsleitung zum Zählerplatz?

Die Kosten können individuell je nach Leitungslänge und dem Aufwand der Verlegung ausfallen. Bitte sprechen Sie hierzu Ihre Elektrofachkraft an.

Unser Praxistipp:
Lassen Sie sich frühzeitig von Ihrer Elektrofachkraft beraten und besprechen Sie Ihre Möglichkeiten vor Ort. Sie gewinnen durch die geschickte Umstellung möglicherweise Platz für eine Photovoltaikanlage oder zusätzlichen Wohnraum auf dem Dachboden.
Auch eine direkte Verlegung der Verbindungsleitung zwischen Zählerplatz und Hausanschlusskasten außerhalb des Gebäudes kann sinnvoll sein, um den alten Anschlusspunkt weiterhin zu nutzen und so Kosten für die hausinterne Umstellung zu sparen.

Wo finde ich eine geeignete Elektrofachkraft?

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft in Ihrer Region finden.

Worum handelt es sich bei der beigefügten Fertigstellungsanzeige?

Die Fertigstellungsanzeige ist für Ihre Elektrofachkraft. Nach Herstellung der Verbindungsleitung zwischen Ihrem Zählerplatz und dem neuen Hausanschlusskasten benötigen wir diese als Bestätigung der Umsetzung ausgefüllt und unterschrieben von Ihrer Elektrofachkraft zurück. Sobald wir alle Fertigstellungsanzeigen der an der Baumaßnahme beteiligten Anwohner*innen zurück erhalten haben, beginnen wir mit dem Abbau der Dachständer. Wir vereinbaren hierfür einen Termin mit Ihnen.

Abbau des Dachständers

Wann wird mein Dachständeranschluss demontiert?

Nachdem wir alle Fertigstellungsanzeigen der an der Baumaßnahme beteiligten Anwohner*innen zurück erhalten haben, wird mit Ihnen ein Termin zum Abbau Ihres Dachständers vereinbart. An diesem Termin wird Ihr Dachständer entfernt und Ihr Dach fachgerecht versiegelt. Anschließend wird das Freileitungsnetz im Bereich vollständig stillgelegt. Sie beziehen nun Ihren Strom über Ihren neuen Erdkabelanschluss.

Wer demontiert den Dachständeranschluss?

Die Demontage Ihres Dachständeranschlusses erfolgt durch die Netze BW bzw. durch ein von uns beauftragtes Partnerunternehmen.

Warum wurde mein Dachständeranschluss noch nicht demontiert?

Meist stehen noch Rückmeldungen zur Umstellung der Hausinstallation von Gebäuden aus, die Teil der Verkabelungsmaßnahme sind. Erst nachdem wir alle Fertigstellungsanzeigen der an der Baumaßnahme beteiligten Anwohner*innen zurück erhalten haben, wird mit Ihnen ein Termin zum Abbau Ihres Dachständers vereinbart. An diesem Termin wird Ihr Dachständer entfernt und Ihr Dach fachgerecht versiegelt. Im Anschluss wird das Freileitungsnetz im Bereich vollständig stillgelegt.

Kann mein Dachständer früher demontiert werden?

Eine vorzeitige Demontage muss von uns auf Machbarkeit geprüft werden.

Bitte beachten Sie: Eine vorzeitige Demontage ist kostenpflichtig.

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