Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zur Durchführung der Maßnahme und was es bei der Umstellung Ihrer Stromversorgung auf ein Erdkabel zu beachten gilt.
Sie wurden von uns zu einer geplanten Ortsnetzverkabelungsmaßnahme angeschrieben?
Erfahren Sie in unserem Erklärfilm, was sich hinter dem Begriff 'Ortsnetzverkabelung' verbirgt, warum diese notwendig wird, welche Schritte zur Umstellung eines Freileitungsanschlusses auf einen Erdkabelanschluss erforderlich sind und welche Vorteile sich für Sie und die Umwelt daraus ergeben.
Im Rahmen der Energiewende verändern sich die Anforderungen an unser Stromnetz. Um das Versorgungsnetz für diese Herausforderung zu rüsten und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, modernisieren wir das Stromnetz in Ihrer Ortschaft und verlegen es schrittweise unter die Erde. Wir machen das Netz dadurch widerstandsfähiger gegenüber Umwelteinflüssen, reduzieren die Störanfälligkeit, erhöhen die Übertragungsfähigkeit und sorgen zudem für ein schöneres Landschaftsbild in Ihrem Ort.
In einigen Ortschaften bieten wir zusätzlich zu Ihrem neuen Erdkabelanschluss auch die Verlegung eines Telekommunikations-Leerrohrs für die Vorbereitung eines Glasfaseranschlusses an. Dieses Angebot erhalten Sie gemeinsam mit dem ersten Informationsschreiben zur geplanten Ortsnetzverkabelung. Sollten Sie sich für die Mitverlegung des Telekommunikations-Leerrohrs entscheiden, dann schicken Sie uns bitte den unterschriebenen Werkvertrag innerhalb von 2 Wochen zu.
Bitte beachten Sie: Sollte der Werkvertrag zur Erstellung eines Telekommunikations-Leerrohrs Ihrem Anschreiben nicht beiliegen, ist die Mitverlegung in Ihrer Ortschaft leider nicht möglich.
Die Ortsnetzverkabelung ist eine Maßnahme zur Modernisierung des Stromnetzes. Hierbei verlegen wir schrittweise das Stromnetze unter die Erde, um das Versorgungsnetz für die veränderten Anforderungen im Zuge der Energiewende zu rüsten und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Je nach Kommune werden in diesem Zuge auch Wasser-, Gas-, Telekommunikations- oder Erdwärmenetze saniert oder neu verlegt. Wir informieren Sie hierzu in unserem Anschreiben.
In Zusammenarbeit mit Ihrer Kommune planen wir die Verlegung Ihrer Stromleitung unter die Erde. Sobald die interne Planung der Maßnahme abgeschlossen ist, erhalten Sie ein erstes Informationsschreiben mit allen relevanten Informationen zur bevorstehenden Ortsnetzverkabelung von uns.
Zu Beginn der Baumaßnahme findet ein persönlicher Termin bei Ihnen vor Ort mit unserer Baukoordination oder ausführenden Firma statt, um einen geeigneten Platz für Ihren neuen Hausanschluss festzulegen. Anschließend werden die Leitungen durch unser Partnerunternehmen unterirdisch in Ihrer Straße verlegt und eine Verbindung zu Ihrem neuen Hausanschluss am vereinbarten Standort hergestellt. Ihr Gebäude verfügt dann temporär über 2 aktive Stromanschlüsse. Wir informieren Sie nach Abschluss der Baumaßnahme nochmals schriftlich. Ab jetzt können Sie die Verlegung Ihrer Hauptleitung über eine Elektrofachkraft Ihrer Wahl beauftragen.
Ihre Elektrofachkraft verbindet Ihren Zählerplatz mit Ihrem neuen Hausanschlusskasten durch eine passende Hauptleitung und meldet uns die Fertigstellung. Sobald alle Anwohner*innen im Bereich der Maßnahme ihre Hausinstallation angepasst haben, bauen wir Ihren Dachständer ab und legen das Freileitungsnetz endgültig still.
Die Umlegung von einem Freileitungsanschluss auf einen Erdkabelanschluss ermöglicht unser Versorgungsnetz für die veränderten Anforderungen im Zuge der Energiewende zu rüsten und die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Mit der Modernisierung machen wir das Netz widerstandsfähiger gegenüber Umwelteinflüssen, reduzieren die Störanfälligkeit, erhöhen die Übertragungsfähigkeit und sorgen zudem für ein schöneres Landschaftsbild in Ihrem Ort.
Unser Praxistipp:
Durch die geschickte Umstellung gewinnen Sie möglicherweise auch Platz für eine Photovoltaikanlage oder zusätzlichen Wohnraum auf dem Dachboden. Lassen Sie sich daher frühzeitig von Ihrer Elektrofachkraft beraten und besprechen Sie Ihre Möglichkeiten vor Ort.
Bitte leiten Sie dieses Anschreiben an Ihre*n Hauseigentümer*in oder die Hausverwaltung /-eigentümergemeinschaft weiter und teilen uns im Einverständnis dieser per E-Mail an Ortsnetzverkabelung@netze-bw.de deren Kontaktdaten mit. Vielen Dank!
Bitte leiten Sie dieses Anschreiben an Ihre*n Hauseigentümer*in oder die Hausverwaltung/-eigentümergemeinschaft weiter und teilen uns im Einverständnis dieser per E-Mail an Ortsnetzverkabelung@netze-bw.de deren Kontaktdaten mit. Vielen Dank!
Dies ist leider nicht möglich. Nach Beendigung der Umverlegung des Stromnetzes unter die Erde wird das Freileitungsnetz vollständig stillgelegt.
Die Netze BW ist für den Betrieb und Ihre Anbindung an das öffentliche Versorgungsnetz verantwortlich. Die Eigentumsgrenze stellt die Anschlussklemme an Ihrem Hausanschlusskasten dar. Die Verbindung zwischen Ihrem neuen Hausanschlusskasten und Ihrem Zählerplatz liegt hinter dieser Grenze und fällt in Ihr Eigentum. Die Herstellung der Verbindungsleitung und die Kosten für die Änderung der Hausinstallation sind daher von Ihnen als Hauseigentümer*in bzw. Ihrer Eigentümergemeinschaft zu übernehmen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter §13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).
Unser Praxistipp:
Lassen Sie sich frühzeitig von Ihrer Elektrofachkraft beraten und besprechen Sie Ihre Möglichkeiten vor Ort. Möglicherweise ist eine direkte Verlegung der Hauptleitung zwischen Zählerplatz und Hausanschlusskasten außerhalb des Gebäudes sinnvoll, um den alten Anschlusspunkt weiterhin zu nutzen und so Kosten für die hausinterne Umstellung zu sparen.
Die Ausführung der Maßnahme ist im Zeitraum der nächsten 12 Monate nach Erhalt Ihres Anschreibens geplant.
Bitte beachten Sie: Für die Durchführung der Baumaßnahme sind behördliche Genehmigungen erforderlich. Daher kann der Start der Maßnahme nicht präziser benannt werden.
Abwesenheiten von Hauseigentümer*innen oder der Hausverwaltung /-eigentümergemeinschaft werden im Bauablauf selbstverständlich berücksichtigt. Sie können Ihre Abwesenheit dem verantwortlichen Mitarbeiter der Baufirma Vorort mitteilen. Anrufe oder E-Mails an die Netze BW sind hierzu nicht erforderlich.
Die Verlegung des Stromnetzes unter die Erde ist von den individuellen Gegebenheiten vor Ort abhängig. Welches Bauverfahren zum Einsatz kommt, wählt die Baufirma entsprechend aus. Unsere Baukoordination oder die der ausführenden Firma wird sich persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Trasse, in der die Stromkabel von der Straße zu Ihrem Gebäude verlegt werden, und einen geeigneten Platz für Ihren neuen Hausanschluss festzulegen. Nach Beendigung der Baumaßnahme wir der ursprüngliche Zustand der aufgebrochenen Oberfläche wiederhergestellt. Wir informieren Sie nach Abschluss der Baumaßnahme nochmals schriftlich. Ab jetzt können Sie die Verlegung Ihrer Hauptleitung über eine Elektrofachkraft Ihrer Wahl beauftragen.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
In einigen Ortschaften bieten wir zusätzlich zu Ihrem neuen Erdkabelanschluss auch die Verlegung eines Telekommunikations-Leerrohrs von Ihrem Gebäudeinneren bis zur Grundstücksgrenze an. Dieses dient als Vorbereitung für eine flexible Nachbelegung eines Glasfaseranschlusses. Erneute aufwendige Tiefbauarbeiten und zusätzliche Kosten bleiben Ihnen somit erspart. Sollten Sie sich für die Mitverlegung des Telekommunikations-Leerrohrs entscheiden, dann schicken Sie uns bitte den unterschriebenen Werkvertrag innerhalb von 2 Wochen zu. Das Telekommunikations-Leerrohr geht nach Abschluss der Bauarbeiten und Begleichung der Rechnung in das Eigentum des Auftraggebers über.
Bitte beachten Sie: Sollte der Werkvertrag zur Erstellung eines Telekommunikations-Leerrohrs Ihrem Anschreiben nicht beiliegen, ist die Mitverlegung in Ihrer Ortschaft leider nicht möglich.
Nein, die Mitverlegung eines Telekommunikations-Leerrohrs bieten wir Ihnen als eine optionale Dienstleistung an.
Die Leistung umfasst die Verlegung des Telekommunikations-Leerrohrs von Ihrem Gebäudeinneren bis zur Grundstücksgrenze und verläuft im selben Graben mit dem Strom-, Gas- oder Wasseranschluss. Sofern die Übergabestelle im Gebäude liegt, werden eine gas- und wasserdichte Einführung in das Gebäude sowie ein fachgerechter Verschluss des Leerrohrs hergestellt.
Bitte beachten Sie: Das Telekommunikations-Leerrohr dient lediglich als Vorbereitung für eine flexible Nachbelegung eines Glasfaseranschlusses. Es handelt sich hierbei nicht um einen vollwertigen Glasfaseranschluss.
Durch die gemeinsame Verlegung des Telekommunikations-Leerrohrs mit Ihrem neuen Erdkabelanschluss kann ein Glasfaseranschluss nachträglich flexibel hergestellt werden. Erneute aufwendige Tiefbauarbeiten und zusätzliche Kosten bleiben Ihnen somit erspart.
Um Ihr Gebäude auch nach der Stilllegung des Freileitungsnetzes weiter mit Strom versorgen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass Sie die Verbindungsleitung vom neuen Erdkabelanschluss zum Zählerplatz durch eine Elektrofachkraft umlegen lassen.
Unser Praxistipp:
Lassen Sie sich frühzeitig von Ihrer Elektrofachkraft beraten und besprechen Sie Ihre Möglichkeiten vor Ort. Möglicherweise ist eine direkte Verlegung der Hauptleitung zwischen Zählerplatz und Hausanschlusskasten außerhalb des Gebäudes sinnvoll, um den alten Anschlusspunkt weiterhin zu nutzen und so Kosten für die hausinterne Umstellung zu sparen.
Die Netze BW ist für den Betrieb und Ihre Anbindung an das öffentliche Versorgungsnetz verantwortlich. Die Eigentumsgrenze stellt die Anschlussklemme an Ihrem Hausanschlusskasten dar. Die Verbindung zwischen Ihrem neuen Hausanschlusskasten und Ihrem Zählerplatz liegt hinter dieser Grenze und fällt in Ihr Eigentum. Die Herstellung der Verbindungsleitung und die Kosten für die Änderung der Hausinstallation sind daher von Ihnen als Hauseigentümer*in bzw. Ihrer Eigentümergemeinschaft zu übernehmen.
Unser Praxistipp:
Lassen Sie sich frühzeitig von Ihrer Elektrofachkraft beraten und besprechen Sie Ihre Möglichkeiten vor Ort. Möglicherweise ist eine direkte Verlegung der Hauptleitung zwischen Zählerplatz und Hausanschlusskasten außerhalb des Gebäudes sinnvoll, um den alten Anschlusspunkt weiterhin zu nutzen und so Kosten für die hausinterne Umstellung zu sparen.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen informieren wir Sie nochmals schriftlich. Ab jetzt können Sie die Verlegung Ihrer Hauptleitung über eine Elektrofachkraft Ihrer Wahl beauftragen. Die Frist zur Anpassung Ihrer Hausinstallation beträgt normalerweise ein Jahr nach Zugang dieser Mitteilung.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Die Frist zur Anpassung beträgt in der Regel nach Zugang der Mitteilung über die abgeschlossene Baumaßnahme ein Jahr.
Die Kosten können individuell je nach Leitungslänge und dem Aufwand der Verlegung ausfallen. Bitte sprechen Sie hierzu Ihre Elektrofachkraft an.
Unser Praxistipp:
Lassen Sie sich frühzeitig von Ihrer Elektrofachkraft beraten und besprechen Sie Ihre Möglichkeiten vor Ort. Sie gewinnen durch die geschickte Umstellung möglicherweise Platz für eine Photovoltaikanlage oder zusätzlichen Wohnraum auf dem Dachboden.
Auch eine direkte Verlegung der Verbindungsleitung zwischen Zählerplatz und Hausanschlusskasten außerhalb des Gebäudes kann sinnvoll sein, um den alten Anschlusspunkt weiterhin zu nutzen und so Kosten für die hausinterne Umstellung zu sparen.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft in Ihrer Region finden.
Die Fertigstellungsanzeige ist für Ihre Elektrofachkraft. Nach Herstellung der Verbindungsleitung zwischen Ihrem Zählerplatz und dem neuen Hausanschlusskasten benötigen wir diese als Bestätigung der Umsetzung ausgefüllt und unterschrieben von Ihrer Elektrofachkraft zurück. Sobald wir alle Fertigstellungsanzeigen der an der Baumaßnahme beteiligten Anwohner*innen zurück erhalten haben, beginnen wir mit dem Abbau der Dachständer. Wir vereinbaren hierfür einen Termin mit Ihnen.
Nachdem wir alle Fertigstellungsanzeigen der an der Baumaßnahme beteiligten Anwohner*innen zurück erhalten haben, wird mit Ihnen ein Termin zum Abbau Ihres Dachständers vereinbart. An diesem Termin wird Ihr Dachständer entfernt und Ihr Dach fachgerecht versiegelt. Anschließend wird das Freileitungsnetz im Bereich vollständig stillgelegt. Sie beziehen nun Ihren Strom über Ihren neuen Erdkabelanschluss.
Die Demontage Ihres Dachständeranschlusses erfolgt durch die Netze BW bzw. durch ein von uns beauftragtes Partnerunternehmen.
Meist stehen noch Rückmeldungen zur Umstellung der Hausinstallation von Gebäuden aus, die Teil der Verkabelungsmaßnahme sind. Erst nachdem wir alle Fertigstellungsanzeigen der an der Baumaßnahme beteiligten Anwohner*innen zurück erhalten haben, wird mit Ihnen ein Termin zum Abbau Ihres Dachständers vereinbart. An diesem Termin wird Ihr Dachständer entfernt und Ihr Dach fachgerecht versiegelt. Im Anschluss wird das Freileitungsnetz im Bereich vollständig stillgelegt.
Eine vorzeitige Demontage muss von uns auf Machbarkeit geprüft werden.
Bitte beachten Sie: Eine vorzeitige Demontage ist kostenpflichtig.