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Freileitungsisolierung beauftragen
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Häufig gestellte Fragen zur Freileitungsisolierung im Niederspannungsnetz
Diese FAQ-Sammlung gibt Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen - vielleicht ist ja auch Ihre dabei.
Wer darf eine Freileitungsisolierung in der Niederspannung beauftragen?
Es kann sowohl der/die Eigentümer*in als auch ein Dienstleister (z. B. Dachdecker*in) die Isolierung einer Niederspannungs-Freileitung beauftragen.
Den/die Rechnungsempfänger*in können Sie uns abweichend vom Beauftragenden angeben. Als Dienstleister ist vor der Beauftragung der Freileitungsisolierung auf jeden Fall die Genehmigung des Eigentümers/der Eigentümerin einzuholen.
Warum sind Isolierungsmaßnahmen an Niederspannungs-Freileitungen notwendig?
Arbeiten in unmittelbarer Nähe von Freileitungen bergen viele Risiken. Insbesondere das zufällige Berühren von unter Spannung stehenden Teilen kann zu sehr schweren Verletzungen bis hin zum Tode führen. Daher müssen vor Beginn von Arbeiten Isolierungen angebracht werden. Die Isolierungsarbeiten dürfen nur von der Netze BW oder einem von diesem beauftragten und zertifizierten Unternehmen durchgeführt werden.
Wie läuft die Terminvereinbarung ab?
Sie haben die Möglichkeit, über unseren Online-Service einen unverbindlichen Wunschtermin zu wählen, der mindestens 5 Arbeitstage in der Zukunft liegen muss.
Als nächstes werden Sie von uns bzw. einem von uns beauftragten Dienstleistungsunternehmen kontaktiert, um einen konkreten Termin mit Ihnen abzustimmen. Der Ausführungszeitpunkt kann nach Erhalt der Auftragsbestätigung bis zu 10 Arbeitstage in der Zukunft liegen.
Des Weiteren möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass für bestimmte Aufträge die Einholung einer verkehrsrechtlichen Anordnung bei der zuständigen Behörde erforderlich sein kann. Dies betrifft vor allem Vorhaben, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen. Die Bearbeitung solcher Anordnungen kann den geplanten Ausführungszeitpunkt Ihres Auftrags beeinflussen.
Warum muss die Freileitungsisolierung wieder entfernt werden?
Die Isolierung bietet nur einen vorübergehenden Schutz gegen zufälliges Berühren der Freileitung. Isolierungen werden deshalb für einen maximalen Zeitraum von drei Monaten angebracht, da die Isolierungswirkung nach diesem Zeitraum nicht mehr gewährleistet werden kann.
Warum muss ich mich zum Entfernen der Freileitungsisolierung an die Netze BW GmbH wenden?
Das Isoliermaterial darf aus Sicherheitsgründen nur durch uns wieder entfernt werden. Nach Beendigung Ihrer Arbeiten senden Sie uns eine E-Mail an die Absender-Adresse Ihrer Bestätigungsmail und wir kümmern uns um die Entfernung der Isolierung.
Die drei Monatsfrist läuft ab, aber meine Dacharbeiten sind noch nicht fertig. Was muss ich tun?
Teilen Sie uns dies bitte mit, indem Sie eine E-Mail an die Absender-Adresse Ihrer Bestätigungsmail schicken. Bitte beachten Sie, dass die Freileitungsisolierung nicht länger als weitere 1-2 Monate bestehen sollte, da zu diesem Zeitpunkt die Isolierwirkung nicht mehr gewährleistet werden kann.