Netzanschluss
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für die Planung, Anmeldung und Herstellung Ihres neuen Trinkwasseranschlusses in der Landeshauptstadt von Baden-Württemberg.
Beachten Sie bitte, dass der Wasseranschluss ausschließlich für den Trinkwasserbedarf dimensioniert wird. Wasser für den besonderen Löschwasserbedarf (Objektschutz) wird nicht über den Trinkwasseranschluss bereitgestellt. Dieser muss daher zu 100 % vom Anschlussnehmenden bevorratet werden.
Wir verlegen unsere Netzanschlüsse auf dem kürzesten Weg von der Grundstücksgrenze bis zu Ihnen in das Gebäude. Bitte achten Sie daher bereits bei der Planung darauf, dass der Hausanschlussraum in Richtung der nächst gelegenen Straße liegt und auf der sogenannten Trasse keine Bäume, Kontrollschächte, Regenwasserzisternen oder ähnliches geplant werden.
Bitte beachten Sie: Zum Schutz Ihrer Leitungen und um nachträglich flexibel andere Leitungen verlegen zu können, bieten wir die Verrohrung der Anschlussleitungen mit einem Leerrohr bzw. Mantelrohren an.
Eine direkte Überbauung der Trinkwasseranschlussleitung ist nicht zulässig.
Diese FAQ-Sammlung gibt Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen - vielleicht ist ja auch Ihre dabei.
Sobald Sie die Baugenehmigung für Ihre Immobilie in Stuttgart erhalten haben, melden Sie gemeinsam mit Ihrem Installateurbetrieb oder Ihrer Baufirma den Trinkwasseranschluss bei uns an. Die Anmeldung können Sie gemeinsam mit Ihrem Installateurbetrieb oder Ihrer Baufirma ganz bequem online angehen. Unseren Online-Service dazu finden Sie hier.
Melden Sie Ihren Trinkwasseranschluss an, sobald Ihr Bauantrag genehmigt wurde. Lassen Sie sich dabei am besten durch Ihre Fachkraft unterstützen. Diese kennt alle technischen Angaben zu Ihrem Vorhaben und die Gegebenheiten vor Ort.
Die Kosten Ihres Trinkwasseranschlusses finden Sie auf Ihrem Netzanschluss-Angebot. Dieses erhalten Sie, nachdem Sie über unseren Online-Service 'Netzanschluss anmelden' alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bei uns eingereicht haben.
Bereits in der Planungsphase ist der Anschlussort Ihrer Immobilie an das Versorgungsnetz zu berücksichtigen. Suchen Sie sich daher bereits frühzeitig einen Fachbetrieb Ihres Vertrauens, der Sie bei Ihrem Bauvorhaben unterstützt. Bitte beachten Sie zudem, dass alle Netzanschlüsse ausschließlich von einem im Installateurverzeichnis und für die jeweilige Versorgungsart eingetragenen Installateurbetrieb errichtet werden dürfen.
Die verschiedenen Möglichkeiten, eine Leistungsauskunft bei der Netze BW einzuholen, finden Sie hier.
Nein, der Trinkwasseranschluss wird ausschließlich für den Trinkwasserbedarf dimensioniert. Wasser für den besonderen Löschwasserbedarf (Objektschutz) wird nicht über den Trinkwasseranschluss bereitgestellt. Dieser muss daher zu 100 % vom Anschlussnehmenden bevorratet werden.