Netzanschluss

Bestandsanschluss ändern

Sie planen die Sanierung, den Umbau oder den Abriss eines Gebäudes und müssen Änderungen an Ihrem Netzanschluss vornehmen?

Hier finden Sie wichtige Informationen, die es dabei zu berücksichtigen gilt und wie Sie vorgehen.

Alle Informationen für Ihre Anschlussänderung

Installation elektrischer Großgeräte und Anlagen

Das gilt es bei der Installation elektrischer Verbrauchsgeräte zu beachten:

Die Inbetriebnahme dieser Geräte ist Expertensache! Ihre Elektrofachkraft kennt die Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort und muss sicherstellen, dass Ihre Hausinstallation für den Anschluss der Verbrauchsgeräte geeignet ist. Die Fachkraft klärt Sie gerne über den zusätzlichen Leistungsbedarf auf und weiß, worauf es bei der Inbetriebnahme ankommt.

Die unterschiedlichen Verbrauchsgeräte

Beantragung einer Leistungserhöhung

Das gilt es vor der Anfrage zur Leistungserhöhung zu beachten:

Sie benötigen bei der Beantragung zwingend die Unterstützung Ihres Installateurbetriebs. Dieser muss unter anderem sicherstellen, dass Ihre Hausinstallation für die erhöhte Leistung geeignet ist und hilft Ihnen bei der Ermittlung des zusätzlichen Leistungsbedarfs.

Schritt für Schritt zur Leistungserhöhung

Anmeldung baulicher Veränderungen am Gebäude

Das gilt es bei einer Stilllegung, Versetzung, Umlegung oder einem Dachständerabbau zu beachten:

Bevor ein Gebäude abgerissen wird, ist es unerlässlich, alle Versorgungsleitungen auf dem Grundstück zu trennen. Ebenso erfordern die Installation einer Photovoltaikanlage, Dachsanierungen im Bereich von Freileitungen oder andere Bauvorhaben manchmal, dass Ihre Anschlussleitung vorübergehend oder dauerhaft verlegt werden muss. In solchen Fällen passen wir die Leitungsführung entsprechend an und sorgen für eine zuverlässige Energieversorgung.

Schritt für Schritt zur baulichen Veränderung

Häufig gestellte Fragen zur Änderung Ihres bestehenden Netzanschlusses

Diese FAQ-Sammlung gibt Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen - vielleicht ist ja auch Ihre dabei.

Elektrische Großgeräte und Anlagen

Welche elektrischen Geräte muss ich beim Netzbetreiber melden oder vor der Inbetriebnahme genehmigen lassen?

Folgende Geräte sind dem Netzbetreiber laut den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) zu melden:

  • Durchlauferhitzer

  • Geräte zur Beheizung und Klimatisierung (nicht ortsveränderlich)

  • Anlagen, die die Grenzwerte gemäß Kapitel 5.4 der VDE-AR-N 4100 nicht einhalten und Rückwirkungen auf das vorgelagerte Stromnetz besitzen (z. B. Schweißgeräte)



    Folgende Geräte sind durch den Netzbetreiber laut den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) zusätzlich zu genehmigen:

  • Alle Verbrauchsgeräte, die eine Summenleistung von insgesamt 12 kW erreichen oder überschreiten

  • Geräte, die durch Ihren Anschluss Rückwirkung auf das Netz besitzen (z. B. Schweißgeräte)



    Hinweis: Lassen Sie sich bei der Beurteilung der erforderlichen Leistung an Ihrem bestehenden Netzanschluss von Ihrer Elektrofachkraft unterstützen. Sie kennt die geltenden Bestimmungen und berät sie hierzu gerne.

Warum sind bestimmte Geräte beim Netzbetreiber zu melden oder durch diesen genehmigen zu lassen?

Elektrische Geräte können Rückwirkungen auf das öffentliche Niederspannungsnetz haben. Hier sind vor allem Spannungseinbrüche, Überspannungen und Oberschwingungen relevant. Um diesen Störfaktoren entgegenzuwirken, müssen wir das Stromnetz für diese Herausforderungen rüsten. Mit der Anmeldung Ihrer elektrischen Geräte tragen Sie so aktiv zur Versorgungssicherheit bei.

Was kostet die Anmeldung oder Genehmigung?

Die Anmeldung oder Genehmigung Ihrer elektrischen Verbrauchsgeräte ist für Sie kostenfrei. Es entstehen lediglich die Kosten für Ihre Elektrofachkraft. Diese können individuell je nach Gegebenheiten und Aufwand ausfallen. Sollte durch das zusätzliche elektrische Gerät eine Leistungserhöhung notwendig werden, erhalten Sie ein individuelles Angebot über die erforderlichen Maßnahmen zur Nachrüstung Ihres Stomnetzanschlusses von uns.

Leistungserhöhung

Wie finde ich meinen aktuellen Leistungsbedarf heraus?

Ihr Installateurbetrieb unterstützt Sie gerne bei der Ermittlung Ihres aktuellen Leistungsbedarfs. Dieser kann eine sogenannte Lastgangmessung durchführen und die Verbrauchsdaten Ihres Netzanschlusses über einen längeren Zeitraum betrachten. Ihre Fachkraft muss u. a. sicherstellen, dass Ihre Hausinstallation für die erhöhte Leistung geeignet ist und hilft Ihnen bei der Festlegung der benötigten Leistung.

Welche Verbrauchsgeräte haben Einfluss auf meine hauseigene Anschlussleistung?

Grundsätzlich tragen alle Verbrauchsgeräte zur gleichzeitigen Leistung Ihres Anschlusses bei. Elektrische Geräte, die einen hohen Leistungsbedarf besitzen, sind zum Beispiel:

  • Haushaltsgeräte (Backofen, Herd, Waschmaschine, Trockner etc.)
  • elektrische Wärmepumpen
  • Durchlauferhitzer
  • Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
  • Geräte zur Beheizung und Klimatisierung (nicht ortsveränderlich)
  • Anlagen, die die Grenzwerte gemäß Kapitel 5.4 der VDE-AR-N 4100 nicht einhalten (z. B. Schweißgeräte)

Was kostet eine Leistungserhöhung?

Die Kosten für eine Leistungserhöhung sind abhängig von der gewünschten Leistung und den Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort. Bei einfachen Sicherungserhöhungen fallen lediglich Kosten für das vorgelagerte Netz an (Baukostenzuschuss). Weitere Kosten können z. B. aufgrund großer Tiefbau- oder Verkabelungsmaßnahmen entstehen. Wir prüfen nach Ihrer Anfrage das vorgelagerte Stromnetz und erstellen ein individuelles Angebot zur Leistungserhöhung für Sie.

Bitte beachten Sie: Lassen Sie sich bei der Beantragung einer Leistungserhöhung von Ihrem Fachbetrieb unterstützen. Dieser muss u. a. sicherstellen, dass Ihre Hausinstallation für die erhöhte Leistung geeignet ist und hilft Ihnen bei der Festlegung der benötigten Leistung.

Bauliche Veränderung am Netzanschluss

Was ist der Unterschied zwischen Abtrennung und Stilllegung?

Abtrennung: Eine Abtrennung Ihres Netzanschlusses erfolgt in der Regel vor einem Gebäudeabriss oder sonstigen baulichen Maßnahmen, die einen Rückbau der Zuleitung notwendig machen. Hierbei wird die Anschlussleitung bis zur Grundstücksgrenze oder sogar bis zur Versorgungsleitung endgültig zurück gebaut, um Zugang zum Bauraum zu gewährleisten.

Stilllegung: Bei der Stilllegung wir der Anschluss vorübergehend außer Betrieb gesetzt und gegen eine erneute Inbetriebnahme gesichert. Die Anschlussleitung wird nicht zurück gebaut und bleibt physisch im Hausanschlussraum (Technikraum) bei Ihnen vor Ort. Das erfolgt bei einem Gasanschluss, der vorübergehend nicht mehr benötigt wird.

Was kostet eine Abtrennung oder Stilllegung?

Zu den Kosten einer Abtrennung und Stilllegung können keine pauschalen Angaben gemacht werden. Der Aufwand wird vor Ort durch unsere Baukoordination ermittelt und im Anschluss erhalten Sie ein individuelles Angebot von uns.

Kann ich meinen Stromanschluss vom Dach in den Keller legen lassen?

Grundsätzlich ist eine Verlegung Ihres Stromanschlusses möglich. Allerdings handelt es sich hierbei um eine kostenpflichtige Maßnahme, die von Ihren Gegebenheiten vor Ort abhängig ist und im Vorfeld durch uns geprüft werden muss. In den meisten Fällen wird ein Termin bei Ihnen vor Ort mit unserer Baukoordination stattfinden. Anschließend erhalten Sie ein individuelles Angebot zur Verlegung Ihres Netzanschlusses unter die Erde. Sollte bei Ihnen die Möglichkeit unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht bestehen, ist eine Umstellung leider nicht möglich.

Mein Netzanschluss wird abgetrennt oder stillgelegt. Was passiert mit meinem Zähler?

Sowohl bei einer Stilllegung als auch bei einer Abtrennung Ihres Netzanschlusses muss Ihr Zähler demontiert werden.

Den Ausbau Ihres Strom- oder Gaszählers beantragt Ihr Installateurbetrieb bei der Netze BW, Sie müssen hierfür nicht aktiv werden.

In Ihrer Kommune stehen Verkabelungsmaßnahmen an?

Um die Versorgungssicherheit trotz erhöhtem Strombedarf weiterhin zu gewährleisten und vor Umwelteinflüssen zu schützen, verlegen wir das Stromnetz schrittweise unter die Erde - dafür tauschen wir Freileitungen gegen Erdkabel aus. Sobald wir eine Verkabelungsmaßnahme in Ihrer Kommune planen, kontaktieren wir Sie frühzeitig.

Das könnte Sie auch interessieren

Netzanschluss ändern

Hier können Sie Ihre geplanten baulichen Veränderungen an Ihrem Gebäude, die Installation eines Geräts sowie Ihren höheren Leistungsbedarf bei uns anmelden.

Neuregelung § 14a EnWG

Die neue Ausgestaltung der § 14a-Regelung durch die Bundesnetzagentur dient dazu, die Netzstabilität für Sie auch in Zukunft sicherzustellen.

Photovoltaikanlage anmelden

Erfahren Sie hier, wie Sie eine neue Photovoltaikanlage bei uns anmelden und was es noch zu beachten gibt.

Anwendung lädt