Netzanschluss
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Planung, Anmeldung, Herstellung oder Änderung Ihres Stromanschlusses.
Das Erklärvideo fasst für Sie die wichtigsten Schritte auf dem Weg zum Anschluss an das öffentliche Stromnetz zusammen: von der Anmeldung, über das Angebot und die Auftragserteilung bis hin zur Zählersetzung. Worauf Sie dabei achten müssen und wie wir Sie dabei unterstützen, erklären wir Ihnen im Video und auf dieser Seite.
Wir verlegen Gas, Wasser und Telekommunikation platzsparend gleich mit
Die Mehrsparten-Hauseinführung ermöglicht, dass die Kabel und Rohre für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation platzsparend in einem Systemelement gleichzeitig durch die Kellerwand oder Bodenplatte gelegt werden können.
Diese FAQ-Sammlung gibt Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen - vielleicht ist ja auch Ihre dabei.
Der Netzanschluss stellt die Verbindung zwischen dem öffentlichen Netz und dem (kundeneigenen) Gebäude her. Umgangssprachlich wird der Netzanschluss auch oft als Hausanschluss bezeichnet.
Der definierte Übergabepunkt des Netzbetreibers an Kund*innen bei einem Netzanschluss Strom befindet sich in der Regel an den Hausanschlusssicherungen. Bei Netzanschlüssen für Gas oder Wasser befindet sich dieser Übergabepunkt in der Regel an der Hauptabsperreinrichtung.
Wir verlegen unsere Netzanschlüsse auf dem kürzesten Weg von der Grundstücksgrenze bis zu Ihnen in das Gebäude. Bitte achten Sie bereits bei der Planung darauf, dass der Hausanschluss- bzw. Technikraum in Richtung der nächst gelegenen Straße liegt. Auf dieser sogenannten Trasse sollten Sie keine Kontrollschächte, Regenwasserzisternen oder ähnliches planen.
Um alle Anschlussleitungen für Ihren Neubau zeitgleich verlegen zu können, leiten wir Ihre Daten gerne an unsere Telekommunikations-Partner weiter. Diese unterbreiten Ihnen bei Verfügbarkeit ein separates Angebot für einen Telekommunikationsanschluss. Unsere Partner sind: Deutsche Telekom AG, Vodafone, NetCom BW GmbH und Netze BW Sparte Dienstleistungen.
Voraussetzung für eine zeitgleiche Verlegung der Anschlussleitungen ist eine entsprechende Beauftragung durch unsere Kooperationspartner.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Telekommunikations- oder Breitbandanschluss haben, wenden Sie sich bitte direkt an den entsprechenden Anbieter.
Nein, da der Anschluss an das Abwassersystem ein anderes Tiefenniveau des Grabens vorgibt. Eine Überbauung ist nicht möglich.
Jedes Gebäude erhält grundsätzlich einen eigenen Netzanschluss an das örtliche Versorgungsnetz.
Ein zeitlich befristeter Netzanschluss ist eine provisorisch versorgte Anlage, die sich nicht länger als ein Jahr in Betrieb befinden wird. Hierzu gehören zum Beispiel elektrische Anschlüsse für Baustellenverteiler (Baustromanschlüsse) oder Schaustellerbetriebe (Schaustelleranschlüsse), welche für die vorübergehende elektrische Versorgung von Maschinen aller Art benötigt werden.
Bereits in der Planungsphase ist der Anschlussort Ihrer Immobilie an das Versorgungsnetz zu berücksichtigen. Suchen Sie sich daher bereits frühzeitig einen Fachbetrieb Ihres Vertrauens, der Sie bei Ihrem Bauvorhaben unterstützt. Bitte beachten Sie zudem, dass Netzanschlüsse ausschließlich von einem im Installateurverzeichnis und für die jeweilige Versorgungsart eingetragenen Installateurbetrieb errichtet werden dürfen.
Bevor Sie Ihren Bauantrag stellen, sollten Sie folgende Aspekte in der Planung berücksichtigen:
Um die Netzanschlussmöglichkeiten und somit die Verortung Ihres Hausanschlussraums bzw. Technikraumes planen zu können, ist eine Leitungsauskunft Ihres Grundstücks verpflichtend einzuholen. Diese zeigt auf, wo Rohre und Kabel außerhalb und ggf. auch innerhalb Ihres Grundstücks bereits verlaufen und wo wir einen Verknüpfungspunkt zu Ihrer Immobilie herstellen können, um Sie ans Versorgungsnetz anschließen zu können. In der Regel erfolgt dies durch Ihr Bauunternehmen.
› Jetzt Leitungsauskunft einholen
Wir empfehlen zudem direkt Ver- und Entsorgungsnetze (z. B. Telekommunikation, Abwasser) mitzudenken. Das erspart Ihnen Umplanungen, erneute bodenbauliche Maßnahmen oder schlimmstenfalls Mehrkosten. Diesen sogenannte Mehrspartenanschluss können Sie auch direkt bei uns beantragen.
› Mehr zum Mehrspartenanschluss
Auch größere Verbraucher (z. B. Wärmepumpen, Aufzüge, Photovoltaikanlagen oder Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen) sind zu berücksichtigen, um die Anschlussleistung Ihres Netzanschlusses kalkulieren und ggf. auch Anschlussmöglichkeiten außerhalb Ihrer Immobilie (z. B. in Ihrer Garage) planen zu können. Nachträgliche bodenbauliche Maßnahmen, einen nachträglichen Austausch der Messeinrichtung oder auch Mehrkosten können Sie somit vermeiden.
Melden Sie Ihren Netzanschluss an, sobald Ihr Bauantrag genehmigt wurde. Lassen Sie sich dabei am besten durch Ihre Fachkraft unterstützen. Diese kennt alle technischen Angaben zu Ihrem Vorhaben und die Gegebenheiten vor Ort.
Ihren Netzanschluss und Baustrom melden Sie über unsere Online-Services an. Lassen Sie sich dabei am besten durch Ihre Fachkraft unterstützen. Diese kennt alle technischen Angaben zu Ihrem Vorhaben und die Gegebenheiten vor Ort.
› Online-Service Netzanschluss anmelden
› Online-Service Baustrom beantragen
Sie planen einen gewerblichen, industriellen oder landwirtschaftlichen Neubau mit Photovoltaik?
Im Gewerbe, in der Industrie oder Landwirtschaft werden oftmals Anlagenleistungen von mehr als 135 kWp erreicht und machen einen Anschluss nach den Mittelspannungsrichtlinien erforderlich. Der Anmeldeprozess gestaltet sich dadurch komplexer und nimmt mehr Zeit in Anspruch. Für einen reibungslosen Ablauf ist es wichtig, Ihre Anlage bereits vor Baubeginn gemeinsam mit Ihren Netzanschlüssen bei uns separat im Kundenportal anzumelden.
Es sind alle Daten, die das Anschlussobjekt und das Bauvorhaben beschreiben, für die Beauftragung nötig. Dies sind zum Beispiel Angaben zum Anschlussnehmer, Rechnungsempfänger, Elektroinstallationsbetrieb und elektrische Anschlusswerte. Des Weiteren sind bei Baustellenverteilern ein Lageplan und Datenblätter der zustimmungspflichtigen Geräte hochzuladen.
Wird der zeitlich befristete Anschluss durch einen Elektroinstallationsbetrieb in Betrieb gesetzt, welcher nicht bei der Netze BW GmbH eingetragen ist, ist die schriftliche Bestätigung über die regelkonforme Ausführung der elektrischen Anlagen auszufüllen, zu unterschreiben und ebenfalls hochzuladen:
Haftungsausschluss Baustromanschluss(PDF)
Bitte beachten Sie: Wir empfehlen den Antrag auf Baustrom von Ihrer Elektrofachkraft oder Ihrer Baufirma stellen zu lassen. Sie hat alle erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung zur Hand. Dieser Schritt kann auch von Ihnen erledigt werden.
Bitte geben Sie bereits bei der Anmeldung Ihres Netzanschlusses die Leistung Ihrer geplanten Photovoltaikanlage an. Nach der Installation Ihrer Anlage und bevor Sie den erzeugten Strom selbst nutzen und/oder ins öffentliche Stromnetz einspeisen können, muss Ihre Hausinstallation fertiggestellt und Ihre Messeinrichtung installiert sein. Daraufhin melden Sie die Anlage bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister. Parallel meldet die Elektrofachkraft die Inbetriebnahme über Ihr Kundenportal. Dieser Schritt kann auch von Ihnen gemacht werden.
Sie planen einen gewerblichen, industriellen oder landwirtschaftlichen Neubau mit Photovoltaik?
Im Gewerbe, in der Industrie oder Landwirtschaft werden oftmals Anlagenleistungen von mehr als 135 kWp erreicht und machen einen Anschluss nach den Mittelspannungsrichtlinien erforderlich. Der Anmeldeprozess gestaltet sich dadurch komplexer und nimmt mehr Zeit in Anspruch. Für einen reibungslosen Ablauf ist es wichtig, Ihre Anlage bereits vor Baubeginn gemeinsam mit Ihren Netzanschlüssen bei uns separat im Kundenportal anzumelden.
Anlagen ab einer Leistung von 135 kW müssen nach der Mittelspannungsrichtlinie installiert werden. Der Anmeldeprozess gestaltet sich auf Grund der geltenden Richtlinien komplexer und nimmt mehr Zeit in Anspruch. Sobald Sie Ihren Netzanschluss bei uns angemeldet haben, meldet daher idealerweise Ihre Elektrofachkraft die Anlage bei uns im Kundenportal in Ihrem Namen an. Dieser Schritt kann auch von Ihnen erledigt werden. Anschließend prüfen wir, ob die Stabilität des öffentlichen Stromnetzes für Ihre Anlage ausreichend ist. Bevor Sie den erzeugten Strom selbst nutzen und/oder ins öffentliche Stromnetz einspeisen können, muss Ihre Hausinstallation fertiggestellt und Ihre Messeinrichtung installiert sein.
Um sicherstellen zu können, dass Sie den passenden Netzanschluss bekommen, benötigen wir einige technische Informationen von Ihnen. Sollten Sie besondere Verbrauchseinrichtung planen, geben Sie diese und die benötigte Anschlussleistung unter Berücksichtigung sämtlicher Verbraucher sowie deren Gleichzeitigkeit an. Ihre Eingaben werden von uns bei der Netzplanung berücksichtigt. Zu den anmeldepflichtigen Geräten zählen:
Unser Tipp: Lassen Sie sich bei der Anmeldung durch Ihre Elektrofachkraft unterstützen. Diese kennt Ihre Gegebenheiten vor Ort und alle wichtigen technischen Informationen.
Erst nachdem unser Partnerunternehmen Ihren Netzanschluss hergestellt hat, erhalten Sie Ihre Rechnung.
Sobald der Baustromzähler bei der Netze BW zurückgegeben ist, wird dieser auch IT-seitig ausgebaut und bearbeitet. Der Stromlieferant erhält eine entsprechende Mitteilung und erstellt auf dieser Datenbasis Ihre Schlussrechnung.
Der Baukostenzuschuss ist der Beitrag des „Häuslebauers“ (Anschlussnehmers) für den Ausbau des allgemeinen Netzes, das die Netze BW GmbH im Rahmen der Erschließung, z. B. eines Neubaugebiets, vorfinanziert.
Für Wohngebäude mit 1 bis 2 Wohneinheiten und einer Netzanschlusssicherung bis 3 x 50 A (entspricht 30 kW) wird kein BKZ erhoben.
Für Gewerbeeinheiten und Wohngebäude größer 3 Wohneinheiten und einer Netzanschlusssicherung ab 3 x 63 A (entspricht 39 kW) wird ein BKZ erhoben. Die Höhe des BKZ richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten bzw. der Größe der Netzanschlussleistung.
Details hierzu finden Sie hier:
Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie Kostenerstattungsregelungen(PDF)
Ja. Eigenleistungen auf dem eigenen Grundstück sind möglich und mit dem Netzbetreiber im Voraus abzustimmen.
Sämtliche Eigenleistungen müssen fachgerecht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Vorgaben des Netzbetreibers durchgeführt werden. Erbringen Sie oder Ihre Fachkraft bei den Hauseinführungen Eigenleistungen, liegen die Abdichtungen zwischen dem Futterrohr und dem Gebäude nicht im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers. Es sind ausschließlich gas- und wasserdichte Bauteilsysteme zu verwenden.
Die Kosten für Mehraufwendungen, die durch eine nicht fachgerechte Ausführung der Eigenleistungen entstehen, werden dem Anschlussnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt.
Rückvergütung bei Eigenleistung:
Eine Rückvergütung findet statt, wenn der Anschlussnehmer folgende Arbeiten fachgerecht und vollumfänglich in Eigenleistung durchführt:
Für die Baustellenabsicherung im Zusammenhang mit Eigenleistungen ist der Anschlussnehmer verantwortlich.
Weitere Informationen zur Eigenleistung finden Sie hier:
Vorgaben für Eigenleistungen bei Tiefbauarbeiten für Netzanschlussleitungen(PDF)
Grundsätzliche Informationen zur Bauwerksabdichtung und zur Bauart der Wand- und Bodenkonstruktion finden Sie auf der Internetseite des Fachverbands Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V. (FHRK).
Im Detail weiß Ihr*e Architekt*in, Planer*in oder Kellerbauer*in Bescheid.
Für uns sind diese Informationen wichtig, um für Sie die geeignete Hauseinführung auswählen zu können, damit die Einführung der Leitung in Ihr Gebäude gegen Feuchtigkeit abgedichtet ist und Ihr Keller trocken bleibt.
Eine direkte Überbauung (z. B. Garage, Wintergarten, Carport, Geräteschuppen) von Anschlussleitungen ist nur unter Anwendung von Schutzmaßnahmen (z. B. überbaubare Mantelrohre) zulässig. Diese können Sie gerne mit uns abstimmen.
Bitte beachten Sie die zusätzliche Maßnahmen bei Gasanschlussleitungen:
Bei Gasanschlussleitungen sind zudem Mindestpflanzabstände für Bäume und Sträucher (z. B. Haselnuss und Zypressengewächs-Sträucher) von 2,5 m einzuhalten, die ebenfalls mit geeigneten Schutzmaßnahmen unterschritten werden können. Diese bitten wir mit uns abzustimmen.
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
Die Kabelvorstreckung im Grundstück muss ausreichend freigelegt sein und ein Montagepunkt (Holzgestell) hergestellt werden.
Der anzuschließende bauseitig zur Verfügung gestellte Baustromverteiler muss den gültigen technischen Anschlussbedingungen entsprechen.
Technische Anschlussbedingungen Baden-Württemberg (TAB BW)(PDF)
Infoblatt zur Messeinrichtung bei zeitlich befristeten Netzanschlüssen(PDF)
Freileitungsabgriffstangen sind bei Bedarf bauseitig zu liefern. Ein Durchschleifkasten mit Zählerplatz ist bei Kabellänge > 30 m vom Bauherren vorzuhalten.
Nachdem Sie über unseren Online-Service alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bei uns eingereicht haben, erhalten Sie Ihr Netzanschluss-Angebot.
Sie möchten unser Angebot annehmen? Dann schicken Sie einfach die Auftragserteilung unterschrieben an uns zurück.
Im Anschluss erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung. Wir (oder unser Partnerunternehmen) setzen uns daraufhin zur Vereinbarung der Termine für die Grundstücksbegehung und die Herstellung des Netzanschlusses mit Ihnen in Verbindung.
Sobald Sie uns beauftragt haben, erhalten Sie eine Auftragsbestätigung. Wir (oder unser Partnerunternehmen) setzen uns daraufhin zur Vereinbarung der Termine für die Grundstücksbegehung und die Herstellung des Netzanschlusses mit Ihnen in Verbindung.
Ist der Bau Ihrer Immobilie so weit fortgeschritten, dass
stellt unser Partnerunternehmen Ihren Netzanschluss her und Sie erhalten Ihre Rechnung.
Bitte beachten Sie: Der Anschluss an das Versorgungsnetz ist erst dann möglich, wenn Ihr Fachbetrieb die Hausinstallation fertiggestellt und uns die Inbetriebsetzung gemeldet hat.
Nein. Der Anschluss an das Versorgungsnetz ist erst dann möglich, wenn Ihr Fachbetrieb die Hausinstallation fertiggestellt und uns die Inbetriebsetzung gemeldet hat.
Sie erhalten mit der Rechnung für die Erstellung des Baustromanschlusses ein Formular, mit dem der Baustrom abgemeldet werden kann.
Gleichzeitig mit der Meldung der fertiggestellten Hausinstallation wird durch Ihre Fachkraft die erforderliche Messeinrichtung bei uns beantragt. Wir veranlassen dann den Einbau und beauftragen ein*e Monteur*in. Diese baut dann die Messeinrichtung vor Ort ein und verbindet Ihre Immobilie weg vom Baustrom an das öffentliche Versorgungsnetz – Jetzt können Sie Ihren Netzanschluss nutzen!
Sie planen eine Erzeugungsanlage im Zuge Ihres Neubaus?
Bevor Sie den erzeugten Strom selbst nutzen und/oder ins öffentliche Stromnetz einspeisen können, ist diese Anlage bei uns anzumelden.
Sie planen einen gewerblichen, industriellen oder landwirtschaftlichen Neubau mit Photovoltaik?
Im Gewerbe, in der Industrie oder Landwirtschaft werden oftmals Anlagenleistungen von 135 kWp erreicht und machen einen Anschluss nach den Mittelspannungsrichtlinien erforderlich. Der Anmeldeprozess gestaltet sich dadurch komplexer und nimmt mehr Zeit in Anspruch. Für einen reibungslosen Ablauf ist es wichtig, Ihre Anlage bereits vor Baubeginn gemeinsam mit Ihren Netzanschlüssen bei uns separat im Kundenportal anzumelden.
Bevor Sie den erzeugten Strom selbst nutzen und/oder ins öffentliche Stromnetz einspeisen können, muss Ihre Hausinstallation fertiggestellt und Ihre Messeinrichtung installiert sein. Daraufhin melden Sie die Anlage bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister. Parallel meldet Ihre Elektrofachkraft die Inbetriebnahme über Ihr Kundenportal.
Bitte beachten Sie:
Im Gewerbe, in der Industrie oder Landwirtschaft werden oftmals Anlagenleistungen von 135 kWp erreicht und machen einen Anschluss nach den Mittelspannungsrichtlinien erforderlich. Der Anmeldeprozess gestaltet sich dadurch komplexer und nimmt mehr Zeit in Anspruch.
Bevor Sie Ihr Fahrzeug laden können, muss Ihre Hausinstallation fertiggestellt und Ihre Messeinrichtung installiert sein. Daraufhin meldet Ihre Elektrofachkraft die Inbetriebnahme Ihrer Wallbox bzw. Ladeeinrichtung bei uns an.
Sie erhalten mit der Rechnung für die Erstellung des Baustromanschlusses ein Formular, mit dem der Baustrom abgemeldet werden kann.