
Redispatch 2.0
Alle Erzeugungsanlagen und Speicher mit einer Leistung ab 100 kW/kWp bis hin zu großen Kraftwerken sind verpflichtend ins Redispatch 2.0 einzubinden.
Was ist unter Redispatch 2.0 zu verstehen?
Der Begriff Redispatch 2.0 beschreibt das gezielte Herunter- und Herauffahren von Erzeugungsanlagen und Speichern ab einer Leistung von 100 kW/kWp, um eine Überlastung des Stromnetzes und entsprechende Notfallabschaltungen zu verhindern und weiterhin eine sichere Versorgung zu gewährleisten. Die Pflicht, diese Anlagen ins Redispatch 2.0 einzubinden, ist in § 13a EnWG geregelt.
Die Netze BW veröffentlicht hier die Redispatch-Maßnahmen der letzten 7 Tage:
Wie läuft die Einbindung Ihrer Erzeugungsanlage oder Ihres Speichers ins Redispatch 2.0 ab?
1. Installation eines Grid-Moduls bzw. Fernwirktechnik
Akteure: Sie und Ihre Elektrofachkraft
100 bis 950 kW:
Installation eines Grid-Moduls: Das Grid-Modul ist ein Gerät, das dem Netzbetreiber erlaubt, die Erzeugungsanlage zu steuern. Darüber hinaus sendet das Grid-Modul Daten über die aktuell erzeugte Leistung. So ist eine konkrete Planung zur Netzstabilität möglich. Dies ist Grundlage für den Redispatch 2.0. Das Grid-Modul wird von uns als Netzbetreiber vermietet. Mit der Mitteilung zum Netzverknüpfungspunkt erhalten Sie ein Bestellformular von uns. Der Einbau des Grid-Moduls erfolgt mit der Zählersetzung.
ab 950 kW:
Installation einer Fernwirktechnik: In diesem Zusammenhang wird der Protokollumsetzer aufgrund des sonstigen umfangreichen Investitionsaufwandes kostenlos von der Netze BW zur Verfügung gestellt. Mit der Mitteilung zum Netzverknüpfungspunkt erhalten Sie den Bestellauftrag für die fernwirktechnische Anbindung. Wir kommen dann für die Installation auf Sie bzw. den Errichter Ihrer Erzeugungsanlage zu.
2. Beauftragung eines Direktvermarkters
Akteur: Sie
Ab einer Anlagenleistung von 100 kW wird die erzeugte Energie verpflichtend über einen Direktvermarkter verkauft.
Der Direktvermarkter übernimmt zumeist auch die Aufgaben des Einsatzverantwortlichen und Betreibers einer technischen Ressource im Rahmen des Redispatch 2.0. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit Ihrem Direktvermarkter auf.
Der Direktvermarkter fordert ebenfalls Zugriff auf die Erzeugungsanlage, um sie im Bedarfsfall regeln zu können. Es werden also zwei Geräte zur Fernsteuerung installiert.
> Zur Direktvermarktung
3. Benennung eines Einsatzverantwortlichen
Sie beauftragen einen Einsatzverantwortlichen (EIV) sowie einen Betreiber der technischen Ressource (BTR).
Der Einsatzverantwortliche ist unser Ansprechpartner, wenn es um die Aktualität der Daten Ihrer Erzeugungsanlage geht. Er führt die Schritte zur Einbindung Ihrer Anlage in das Redispatch 2.0 durch, da er sich in dem komplexen Prozess auskennt.
In den meisten Fällen übernimmt ein Direktvermarkter beide Rollen. Der BDEW stellt eine Anbieterliste für Dienstleister im Rahmen des Redispatch 2.0 zur Verfügung.
4. Erhalt der relevanten Identifikationsnummern
Als Anlagenbetreibender erhalten Sie Identifikationsnummern zu Ihrer Erzeugungsanlage (Ressource) von uns. Diese sind die TR-ID (in Bezug auf die technische Ressource) und die SR-ID (in Bezug auf die steuerbare Ressource).
Sie werden von uns unaufgefordert angeschrieben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass dies ggf. etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
Diese Identifikationsnummern benötigt Ihr Einsatzverantwortlicher für die weiteren Schritte.
5. Meldung der Inbetriebnahme
Akteur: Ihre Elektrofachkraft
Ihre Elektrofachkraft meldet uns die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage. Für einen reibungslosen Prozess sollte dies zeitnah geschehen. Bei Anlagen mit einer Leistung ab 100 kW gehören dazu die Formulare Erklärung zum Netzsicherheitsmanagement - Grid Modul und Erklärung zum Netzsicherheitsmanagement – Fernwirktechnik.
Informationen für Einsatzverantwortliche
Abrechnungsvarianten:
Die Festlegung auf eine Abrechnungsvariante (Pauschal-, Spitz-, oder vereinfachte Spitz-Abrechnungsvariante) erfolgt durch den Anlagenbetreibenden für jede Anlage bis zum 30.11. eines Jahres für das folgende Kalenderjahr (Anlage 1 Bundesnetzagentur BK6-20-059).
Nach dem 30.11. ist ein Wechsel der Abrechnung zum folgenden Kalenderjahr nicht mehr möglich - erst wieder zum übernächsten Kalenderjahr.
Ansonsten bitten wir Sie, die aktuell gültigen Vorgaben der BNetzA und des BDEW zu beachten.
Initiale Ausprägung der Stammdaten bei der Netze BW:
Initial hat die Netze BW die TR-/SR-ID Zuordnungen in der folgenden Ausprägung vorgenommen:
- Abrufmodell: Duldungsfall
- Abrechnungsvariante: Pauschalabrechnung
- Bilanzierungsmodell: Prognosemodell
Stammdaten-Clearing:
Bitte wenden sich bei Fragen zum Stammdaten-Clearing an: redispatch@netze-bw.de.
Für eine leichtere Identifikation geben Sie bitte immer die MaStr-Nr. der Einheit (SEExxx) und gegebenenfalls den EEG-Anlagenschlüssel an.
Angaben zum Redispatch-Bilanzkreis der Netze BW:
Die Bilanzkreisnummer lautet 11Y0-0000-0901-L.
Häufig gestellte Fragen zum Redispatch 2.0 für Anlagenbetreibende
Diese FAQ-Sammlung gibt Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen - vielleicht ist ja auch Ihre dabei.
Welche Folgen hat es, wenn die Erzeugungsanlage nicht ins Redispatch 2.0 eingebunden wird?
Die Pflicht, die Anlage ins Redispatch 2.0 einzubinden, ist im § 13a EnWG verankert. Wir als Netzbetreiber sind verpflichtet, Verstöße an die Bundesnetzagentur zu melden. Diese entscheidet über weitere Maßnahmen. Dies könnten z. B. Zwangsgelder sein.
Was kostet mich Redispatch 2.0?
Von Seiten des Netzbetreibers entstehen Kosten für die Miete des Grid-Moduls. Diese wird jährlich abgerechnet. Sie können hier einen Preis von ca. EUR 275,00 zzgl. USt pro Jahr einkalkulieren.
Unabhängig davon können Zusatzkosten durch die Tätigkeit des Einsatzverantwortlichen und des Betreibers der technischen Ressource, oft im Zusammenhang mit der Direktvermarktung, entstehen. Die Höhe dieser Kosten ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.
Unter welchen Bedingungen wird meine Anlage abgerufen?
Wir können keine Aussage dazu treffen, wie wahrscheinlich in weiterer Zukunft Abrufe von Anlagen > 100 kW installierter Leistung in Baden-Württemberg sind. Dies hängt immer von der jeweiligen Netzsituation sowohl im Netz der Netze BW, aber insbesondere auch im überregionalen Transportnetz der deutschen Übertragungsnetzbetreiber ab. Die jeweilige Netzsituation ändert sich ständig, sowohl im Verlauf eines Jahres als auch über die Jahre hinweg. Dementsprechend können wir keine regionale Differenzierung vornehmen, die eine konkrete Einschätzung der Abrufwahrscheinlichkeit ermöglicht.
Ein Optimierer bewertet, welche Anlage am effizientesten auf die Netzstörung einwirkt und entscheidet über die Abschaltmaßnahmen. Es wird immer nur so viel Leistung wie erforderlich abgerufen, um die Netzstabilität zu sichern. Der Fokus liegt immer darauf, möglichst viel Leistung aus erneuerbaren Energien zu nutzen.
Wann gibt es Ausgleichszahlungen und wie erfahre ich davon?
Im Fall von planbaren Steuerungsmaßnahmen im Rahmen des Redispatch 2.0 informieren wir den Einsatzverantwortlichen und der Anlagenbetreiber erhält eine Ausgleichszahlung. Mit der Zahlung wird der Anlagenbetreiber so gestellt, als wäre seine Erzeugungsanlage nicht geregelt worden.
Seltene Ausnahmen sind nicht planbare Notfallmaßnahmen, um das Netz in unmittelbaren Überlastungssituationen zu schützen. In diesem Fall erfolgt keine Ausgleichszahlung. Die Zielsetzung des Redispatch 2.0 ist, diese Notfallmaßnahmen zu vermeiden.
Was muss bei einer Anlagenänderung beachtet werden?
Wenn die Leistung Ihrer Erzeugungsanlage verändert wird, müssen wir darüber informiert werden. Die Auswirkung der Änderung auf das Netzsicherheitsmanagement ist vorab mit dem Netzbetreiber abzustimmen.