
Stromeinspeisung
Netzsicherheitsmanagement
Wir erklären, wie Sie uns bei der Sicherung des Stromnetzes in der Energiewende unterstützen.
Leistungsgrenzen im Schnellzugriff:
Übersicht der technischen Einrichtungen zur Fernsteuerung
Je nach Leistung Ihrer Erzeugungsanlage oder Ihres Speichers sind verschiedene technische Einrichtungen zu installieren, die die Steuerung der Anlage durch uns als Netzbetreiber erlauben. Dies ist eine Pflicht aus den aktuellen gesetzlichen Regelungen, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und trägt zur Stabilisierung des Stromnetzes bei.
Der Betrieb von Batteriespeichern mit einer Ladeleistung von mehr als 4,2 kW fällt unter den § 14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen.

Technische Einrichtungen für Neuanlagen und Erweiterungen (mit Inbetriebnahme ab dem 16.09.2022)
Seit 01.01.2023 gelten nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen die nebenstehenden Richtlinien für Neuanlagen und Bestandsanlagen, die ab dem 16.09.2022 in Betrieb genommen wurden.

Technische Einrichtungen für Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme bis zum 15.09.2022
Seit 01.01.2023 gelten die nebenstehenden Regelungen für Bestandsanlagen, die bis zum 15.09.2022 in Betrieb genommen wurden:
Besonderheit bis 7 kWp (betrifft nur Photolvoltaik): die 70 %-Grenze entfällt ausnahmslos. Es können nun bis zu 100 % der erzeugten Leistung in das Stromnetz eingespeist werden.
Bitte melden Sie Änderungen auch an das Marktstammdatenregister (MaStR).
So erhalten Sie Ihren Funkrundsteuerempfänger
Pflicht zur Meldung des Netzsicherheitsmanagements an den Netzbetreiber
Die Meldung der Maßnahmen zum Netzsicherheitsmanagement ist Voraussetzung für die Auszahlung der Einspeisevergütung. Der Einbau des Funkrundsteuerempfängers muss am Tag der Inbetriebnahme erfolgen, um eine Strafzahlung zu vermeiden. Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die Steuereinrichtung stets in technisch einwandfreiem Zustand zu halten.
Häufig gestellte Fragen zum Netzsicherheitsmanagement
Diese FAQ-Sammlung gibt Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen - vielleicht ist ja auch Ihre dabei.
Warum brauchen wir ein Netzsicherheitsmanagement?
Große Kraftwerke, wie z. B. Kern- und Kohlekraftwerke dienen seither der Netzstabilität, da ihre Leistung gezielt und schnell auf den Bedarf im Netz ausgerichtet wird. Die Abschaltung großer Kraftwerke und die massiv zunehmende Zahl kleiner, großflächig verteilter Anlagen für erneuerbare Energien erfordert ein Umdenken, da das Stromnetz starken Schwankungen ausgesetzt ist. Um auch in Zukunft Netzstabilität gewährleisten zu können, wird im § 9 EEG geregelt, dass Netzbetreiber auch diese Anlagen im Bedarfsfall fernsteuern dürfen.
Was kostet das Netzsicherheitsmanagement?
Den Funkrundsteuerempfänger können Sie bei uns erwerben. Der Kaufpreis inkl. Parametrierung beläuft sich auf ca. EUR 250,00 zzgl. USt. Die Kosten für den Einbau durch die Elektrofachkraft tragen Sie als Anlagenbetreiber.
Sofern Sie einen Funkrundsteuerempfänger aus anderer Quelle beziehen, muss dieser an uns gesendet und parametriert werden. Hierfür fallen Kosten von ca. EUR 90,00 zzgl. USt an.
Wie häufig wird eine Erzeugungsanlage gesteuert?
Die Netze BW ist sehr bemüht, nur die absolut notwendigen Maßnahmen zum Netzsicherheitsmanagement durchzuführen und Netzengpässe so schnell wie möglich zu beseitigen. In Netzgebieten mit hoher Erzeugungsleistung und wenig Verbrauch durch z. B. industrielle Anlagen kann es dennoch zu Leistungsreduzierungen kommen. Zunächst werden große Anlagen wie z. B. Windparks gesteuert. Erzeugungsanlagen bis 100 kW sind selten von Maßnahmen betroffen.
Gibt es Ausgleichszahlungen nach Reduzierung der Leistung?
Sofern die Maßnahme nach § 13 (1) EnWG notwendig war, um die Netzstabilität zu gewährleisten, erhalten Sie von uns einen Ausgleich in Höhe der entgangenen Erlöse.
Bei Notfallmaßnahmen nach § 13 (2) EnWG erfolgt keine Ausgleichszahlung.
Was muss bei einer Anlagenänderung beachtet werden?
Wenn die Leistung Ihrer Erzeugungsanlage verändert wird, muss dies mit uns als Netzbetreiber abgestimmt werden. In diesem Zusammenhang wird auch die Auswirkung auf das Netzsicherheitsmanagement überprüft.
Wichtige Downloads
- Netzsicherheitsmanagement - technische Mindestanforderungen (PDF)
- Erklärung zum Netzsicherheitsmanagement – Funkrundsteuerempfänger oder 70 %-Regelung (PDF)
- Erklärung zum Netzsicherheitsmanagement - Grid Modul (PDF)
- Erklärung zum Netzsicherheitsmanagement – Fernwirktechnik (PDF)
- Netzsicherheitsmanagement - Montageanleitung für Funkrundsteuerempfänger (FRE) (PDF)
- Nachverdrahtung für wMSB-Zähler bei Bestandsanlagen (PDF)
- FRE-Software zum Auslesen der Empfangsqualität (zip)
- FRE-Software zum Auslesen der Empfangsqualität (Anleitung) (PDF)
- Kontaktdatenblatt Netzbetreiber (Strom) (XLS)