
Vorhaltepauschale Gas
Was bedeutet die Vorhaltepauschale für meinen Gasanschluss?
Sie haben einen Brief zur Vorhaltepauschale für Ihren inaktiven Gasanschluss erhalten oder möchten sich über das Thema informieren? Dann schauen Sie sich unser kurzes Video an und erfahren Sie, was die Vorhaltepauschale ist und welche Vorteile sie mit sich bringt.
Wichtige Informationen zur Vorhaltepauschale
Warum wird die Vorhaltepauschale eingeführt?
Als Netzbetreiber sind wir verpflichtet, auch bei inaktiven Gasanschlüssen regelmäßige Wartungen, Instandhaltungen und Sicherheitsprüfungen durchzuführen, um die Sicherheit des gesamten Gasnetzes zu gewährleisten. Bisher trugen ausschließlich aktive Nutzende diese Kosten über die Gasnetzentgelte. Mit der Einführung der Vorhaltepauschale werden die Kosten der Nutzung des Gasnetzes verursachergerecht und fair erhoben. Diese Pauschale deckt die Betriebskosten für Wartung und Sicherheit, einschließlich Personal und Ressourcen, und fördert somit Fairness, Effizienz und Sicherheit im Netzbetrieb.
Welchen rechtlichen Rahmen gibt es?
Die Vorhaltepauschale wird gemäß unseren Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und in Übereinstimmung mit der Bundesnetzagentur für Gasanschlüsse erhoben. Als Netzbetreiber sind wir gesetzlich verpflichtet, regelmäßig alle Gasanschlüsse zu überprüfen, was mit entsprechenden Kosten verbunden ist. Nach § 18 EnWG sind wir jedoch nicht verpflichtet, unwirtschaftliche Anschlüsse langfristig aufrechtzuerhalten.
Für weitere Informationen besuchen Sie gern die Webseite der Bundesnetzagentur zum Thema Netzanschluss.
Welche Vorteile hat die Vorhaltepauschale?
Mit der Vorhaltepauschale haben Sie die Flexibilität, jederzeit Ihren Anschluss wieder zu aktivieren. Zusätzlich halten Sie sich die Möglichkeit offen, in Zukunft klimaneutrales Gas wie z. B. Wasserstoff zu verwenden. Dadurch vermeiden Sie hohe Kosten und den Aufwand einer späteren Neuinstallation. Darüber hinaus trägt die Verteilung der Kosten für Wartung und Betrieb des Netzes zu mehr Fairness, Effizienz und Sicherheit bei, was die Zuverlässigkeit unseres Gasnetzes steigert.
Wählen Sie die passende Option
Häufig gestellte Fragen zur Vorhaltepauschale Gas
Die Vorhaltepauschale ist eine jährliche Gebühr für inaktive Gasanschlüsse, die die Kosten für Wartung, Instandhaltung und Sicherheitsprüfungen abdeckt.
Die Vorhaltepauschale wird für inaktive Gasanschlüsse eingeführt. Angesichts der steigenden Anzahl solcher Anschlüsse ist eine faire Kostenverteilung notwendig geworden, um die finanziellen Belastungen für aktive Nutzende zu reduzieren. Bisher trugen ausschließlich aktive Nutzende diese Kosten über die Gasnetzentgelte. Mit der Einführung der Vorhaltepauschale werden die Kosten der Nutzung des Gasnetzes verursachergerecht und fair erhoben. Dies fördert Effizienz, Sicherheit und Fairness im Netzbetrieb. Dadurch bleibt unser Gasnetz zuverlässig und Sie genießen mehr Flexibilität in Ihrer Gasversorgung.
Eine monatliche Zahlung der Vorhaltepauschale ist nicht möglich.
Sie können uns mitteilen, dass Sie Ihren Gasanschluss aktivieren oder abtrennen möchten. Bei diesen Optionen entfällt die Vorhaltepauschale.
Auch bei inaktiven Gasanschlüssen sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, regelmäßige Wartungen, Instandhaltungen und Sicherheitsprüfung durchzuführen, um die Sicherheit des gesamten Gasnetzes zu gewährleisten. Die Vorhaltepauschale deckt diese Kosten und die damit verbundenen Betriebskosten, einschließlich Personal und Ressourcen, ab.
Die Vorhaltepauschale wird gemäß unseren Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und nach Festlegung der Bundesnetzagentur für inaktive Gasanschlüsse erhoben. Als Netzbetreiber sind wir gesetzlich verpflichtet, Gasanschlüsse regelmäßig zu warten, was mit Kosten verbunden ist. Gemäß § 18 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind wir nicht verpflichtet, unwirtschaftliche Anschlüsse langfristig vorzuhalten. Die Vorhaltepauschale ermöglicht eine gerechte Kostenverteilung und sichert einen effizienten Netzbetrieb.
Für weitere Informationen besuchen Sie gern die Webseite der Bundesnetzagentur zum Thema Netzanschluss.
Die Zahlung der Vorhaltepauschale bietet Ihnen maximale Flexibilität, da Ihr Anschluss jederzeit wieder aktiviert werden kann. Außerdem lassen Sie sich die Möglichkeit zur zukünftigen Nutzung mit klimaneutralem Gas offen. Sie vermeiden hohe Kosten und den Aufwand einer späteren Neuinstallation. Zudem sorgt die gerechte Verteilung der Kosten für Wartung und Betrieb des Netzes für mehr Sicherheit, Effizienz und Fairness was die Zuverlässigkeit unseres Gasnetzes sicherstellt.
Die Vorhaltepauschale tritt ab dem 01.01.2026 in Kraft.
Die erste Rechnung für das inaktive Kalenderjahr 2026 erhalten Sie Anfang 2027.
Sie können Ihren Gasanschluss jederzeit aktivieren lassen. Die Vorhaltepauschale entfällt, sobald der Anschluss aktiv genutzt und Gas bezogen wird.
Sobald Sie uns Ihren Wunsch zur Aktivierung über den QR-Code oder das Rückmeldeformular mitgeteilt haben, kann ein von Ihnen beauftragter Installateurbetrieb den Einbau des Zählers beauftragen.
Einen geeigneten Betrieb finden Sie über unseren Online-Service Installateurbetriebe finden.
Wenn Sie Ihren Gasanschluss wieder aktiv nutzen und Gas beziehen, entfällt die Vorhaltepauschale.
Die Netze BW erhebt keine Kosten für die Aktivierung. Lediglich die Kosten des von Ihnen beauftragten Installateurbetriebs und die Kosten für den Gasbezug fallen für Sie an.
Sobald Sie uns Ihren Wunsch zur Abtrennung über den QR-Code oder das Rückmeldeformular mitgeteilt haben, senden wir Ihnen zeitnah ein Angebot zur Durchführung der Abtrennung zu. Nach Ihrer Auftragserteilung werden die Tiefbauarbeiten ordnungsgemäß bei Ihnen durchgeführt.
Die Abtrennung ist kostenpflichtig, da Tiefbauarbeiten erforderlich sind. Bitte beachten Sie, dass die Kosten dafür von Ihnen zu tragen sind.
Eine Preisübersicht zur Abtrennung finden Sie in unseren Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV).
Ihr Gasanschluss wird an der Versorgungsleitung (in der Regel im öffentlichen Bereich) vom Gasnetz der Netze BW abgetrennt. Üblicherweise finden keine Tiefbauarbeiten auf dem Kundengrundstück statt.
Die endgültige Abtrennung muss durch die Netze BW oder durch ein von uns beauftragtes Unternehmen erfolgen.
Die Dauer der Abtrennung kann variieren, da verschiedene Faktoren wie die Genehmigung der Gemeinde, Witterungsverhältnisse und die Verfügbarkeit der Dienstleister den Prozess beeinflussen. Normalerweise dauert die Baumaßnahme ein bis zwei Tage.
Die Grundlage hierfür bildet die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV). Gemäß dem Verursacherprinzip trägt der Anschlussnehmende die Kosten für die Änderung eines Netzanschlusses. Dies ist in § 9 Abs. 1 NDAV geregelt. Die Abtrennung wird dabei als besondere Änderung betrachtet.
Eine Preisübersicht zur Abtrennung finden Sie in unseren Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV).
Bei der Abtrennung wird Ihr Gasanschluss physisch vom Netz getrennt. Wenn Sie in Zukunft wieder einen Gasanschluss benötigen, können Sie diesen neu beauftragen. Die Herstellung des Neuanschlusses ist mit baulichen Maßnahmen verbunden, die Kosten hierfür sind von Ihnen zu tragen. Diese Kosten können Sie in unseren Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) nachlesen.
Ja, bei einem Eigentumsübergang werden Sie mit dem Erwerb auch Vertragspartner*in des Netzanschlussvertrages. Die Grundlage hierfür bildet § 2 Abs. 4 NDAV. Als neue*r Eigentümer*in und neue*r Vertragspartner*in sind Sie verpflichtet, eine Option für Ihren inaktiven Gasanschluss zu wählen.
Wir haben Sie angeschrieben, da gemäß unseren Daten ein Gashausanschluss an dieser Adresse vorhanden ist. Sollten Sie versehentlich angeschrieben worden sein, bitten wir um Entschuldigung. Bitte teilen Sie uns Ihren aktuellen Stand über das Rückmeldeformular mit. So stellen wir eine korrekte Datengrundlage sicher.
Sie sind in unserem System aktuell als Anschlussnehmende*r hinterlegt. Änderungen, wie Eigentumswechsel, die uns nicht mitgeteilt wurden, können zu Unstimmigkeiten führen. Um einen sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten, benötigen wir Ihre aktuellen Daten.