Elektromobilität

Häufige Fragen zum Thema Elektromobilität

Alle Services und Antworten auf die relevantesten Fragen im Überblick

Ich plane ein Lastmanagement zur Reduzierung des Leistungsbedarfs. Was ist unter der gleichzeitig benötigten Gesamtleistung zu verstehen?

Unter der gleichzeitig benötigten Gesamtleistung versteht man die maximale elektrische Leistung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt von allen angeschlossenen Verbrauchern tatsächlich bezogen wird. Ein Lastmanagement-System hilft Ihnen, diese Spitzenlast zu reduzieren, indem es den Betrieb verschiedener Verbraucher zeitlich steuert und so die Gesamtbelastung des Netzanschlusses optimiert.

Unter der gleichzeitig benötigten Gesamtleistung versteht man die maximale elektrische Leistung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt von allen angeschlossenen Verbrauchern tatsächlich bezogen wird. Ein Lastmanagement-System hilft Ihnen, diese Spitzenlast zu reduzieren, indem es den Betrieb verschiedener Verbraucher zeitlich steuert und so die Gesamtbelastung des Netzanschlusses optimiert.
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Ich möchte einen separaten Stromanschluss für meine Wallbox in meiner Garage - wie gehe ich vor?

Die Frage ist beispielsweise bei freistehenden Garagen wichtig, bei denen bislang keine Stromversorgung besteht. Sprechen Sie hierzu Ihre Elektrofachkraft an. Sie muss vor Ort beurteilen, ob alle technisch notwendigen Einrichtungen in oder an der Garage vorschriftsgemäß installiert werden können (Hausanschlusskasten, Zählerschrank oder Zähleranschlusssäule). Bei einer Zähleranschlusssäule an der Garage muss zusätzlich geprüft werden, auf welchem Grundstück sich diese befindet. Gegebenenfalls ist eine Zustimmung des / der Eigentümers / Eigentümerin erforderlich. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden. Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm / ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.

Die Frage ist beispielsweise bei freistehenden Garagen wichtig, bei denen bislang keine Stromversorgung besteht. Sprechen Sie hierzu Ihre Elektrofachkraft an. Sie muss vor Ort beurteilen, ob alle technisch notwendigen Einrichtungen in oder an der Garage vorschriftsgemäß installiert werden können (Hausanschlusskasten, Zählerschrank oder Zähleranschlusssäule). Bei einer Zähleranschlusssäule an der Garage muss zusätzlich geprüft werden, auf welchem Grundstück sich diese befindet. Gegebenenfalls ist eine Zustimmung des / der Eigentümers / Eigentümerin erforderlich. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

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Kann ich eine Wallbox an meinem Netzanschluss anschließen?

Bitte sprechen Sie bei geplanter Ladeinfrastruktur zunächst mit Ihrer Elektrofachkraft. Sie beurteilt/ ertüchtigt die Elektroinstallation vor Ort sowie die Leistung des Netzanschlusses. Bei Bedarf stellt sie einen Antrag zum Verstärken des Netzanschlusses. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden. Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm/ ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.

Bitte sprechen Sie bei geplanter Ladeinfrastruktur zunächst mit Ihrer Elektrofachkraft. Sie beurteilt/ ertüchtigt die Elektroinstallation vor Ort sowie die Leistung des Netzanschlusses. Bei Bedarf stellt sie einen Antrag zum Verstärken des Netzanschlusses.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

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Muss mein Hausanschluss vorab überprüft werden, um Kurzschlüsse o. ä. zu vermeiden?

Bei bestehenden Anlagen kann durch den Einbau einer Wallbox eine Änderung am Hausanschluss, sowie eine Änderung des Zählerplatzes und/oder der Elektroinstallation notwendig werden. Bitte besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrer Elektrofachkraft. Sie kann mit Ihnen vor Ort die notwendigen Maßnahmen festlegen und die Kosten hierfür ermitteln. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden. Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm / ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.

Bei bestehenden Anlagen kann durch den Einbau einer Wallbox eine Änderung am Hausanschluss, sowie eine Änderung des Zählerplatzes und/oder der Elektroinstallation notwendig werden. Bitte besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrer Elektrofachkraft. Sie kann mit Ihnen vor Ort die notwendigen Maßnahmen festlegen und die Kosten hierfür ermitteln. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

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Was muss ich tun, wenn mein bestehender Netzanschluss für den Anschluss einer Wallbox nicht ausreicht?

Bitte lassen Sie sich durch Ihre Elektrofachkraft beraten. Diese erläutert Ihnen die technischen Möglichkeiten, die individuell bei Ihnen vor Ort möglich sind und kann Sie bei der Umsetzung der Maßnahme wie eine Sicherungserhöhung ihres Hausanschlusses oder ein Lastmanagement unterstützen. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Bitte lassen Sie sich durch Ihre Elektrofachkraft beraten. Diese erläutert Ihnen die technischen Möglichkeiten, die individuell bei Ihnen vor Ort möglich sind und kann Sie bei der Umsetzung der Maßnahme wie eine Sicherungserhöhung ihres Hausanschlusses oder ein Lastmanagement unterstützen. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
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Wie groß ist mein Netzanschluss und habe ich ausreichend Leistung zur Verfügung?

Es kann keine allgemeingültige Auskunft über vorhandene Kapazitäten im Stromnetz gegeben werden. Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an Ihre Elektrofachkraft. Durch diese ist die gleichzeitig benötigte Leistung am Netzanschluss zu ermitteln - anhand dieser werden dann die notwendigen Maßnahmen am Netzanschluss bestimmt. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Es kann keine allgemeingültige Auskunft über vorhandene Kapazitäten im Stromnetz gegeben werden. Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an Ihre Elektrofachkraft. Durch diese ist die gleichzeitig benötigte Leistung am Netzanschluss zu ermitteln - anhand dieser werden dann die notwendigen Maßnahmen am Netzanschluss bestimmt.
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Lohnt sich ein separater Zähler für Wallboxen?

Dies ist von mehreren Faktoren abhängig und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt u.a. auf Ihre Vertragskonditionen mit Ihrem Stromlieferanten an. Darüber hinaus muss von einer Elektrofachkraft die Installation vor Ort auf mögliche Änderungen/ Erweiterungen geprüft werden.

Dies ist von mehreren Faktoren abhängig und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt u.a. auf Ihre Vertragskonditionen mit Ihrem Stromlieferanten an. Darüber hinaus muss von einer Elektrofachkraft die Installation vor Ort auf mögliche Änderungen/ Erweiterungen geprüft werden.
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Berät die Netze BW mich, welche Wallbox zu meinen Bedürfnissen passt?

Nein. Aufgabe der Netze BW ist der sichere Betrieb des Stromnetzes. Eine Beratung, welche Ladeinfrastruktur für Ihre individuellen Anforderungen passend wäre, können wir leider nicht leisten. Bitte gehen Sie hierfür auf Ihre Elektrofachkraft zu. Sie kennt Ihre Hausinstallation und kann Sie bei Ihrer Planung unterstützen. Wir unterstützen dann gerne beim konkreten Anfrage- und Anmeldeprozess. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Nein. Aufgabe der Netze BW ist der sichere Betrieb des Stromnetzes. Eine Beratung, welche Ladeinfrastruktur für Ihre individuellen Anforderungen passend wäre, können wir leider nicht leisten. Bitte gehen Sie hierfür auf Ihre Elektrofachkraft zu. Sie kennt Ihre Hausinstallation und kann Sie bei Ihrer Planung unterstützen. Wir unterstützen dann gerne beim konkreten Anfrage- und Anmeldeprozess. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
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Ich suche eine geeignete Wallbox für mein Elektrofahrzeug. Wer kann mich beraten?

Bitte wenden Sie sich für eine Beratung zur technischen Ausführung der Wallbox an Ihre Elektrofachkraft. Diese kann für Sie bei einer individuellen Beratung unterstützen. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm / ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.

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Kann ich bei der Netze BW eine Wallbox kaufen oder mieten?

Nein, die Netze BW ist für den Betrieb des Versorgungsnetzes verantwortlich und bietet keine Wallboxen zum Kauf oder zur Miete an. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anbieter für Wallboxen oder Ihre Elektrofachkraft. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden. Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm / ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.

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Wo finde ich eine geeignete Elektrofachkraft?

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

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An wen muss ich mich wenden, um eine Wallbox installieren zu lassen?

Die Netze BW ist für den Betrieb des Versorgungsnetzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden. Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm/ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.

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Benötige ich für den Anschluss einer Wallbox eine Elektrofachkraft?

Ja. Für den Anschluss einer Wallbox wird Drehstrom mit 400 Volt und 16 bzw. 32 Ampere benötigt. Dies ist Expertensache! Bitte beauftragen Sie hierzu eine Elektrofachkraft. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden. Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm / ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.

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Ab wann kann ich mein Elektrofahrzeug an meiner Wallbox sicher und bequem laden?

Mit der Meldung der Inbetriebnahme durch Ihre Elektrofachkraft an die Netze BW kann Ihr Elektrofahrzeug Zuhause geladen werden.

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Von wem erhalte ich ein dynamisches/ statisches Lastmanagement bzw. wer kann es installieren?

Die Netze BW ist für den Betrieb des Versorgungsnetzes verantwortlich. Für die Installation eines Lastmanagements wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Die Netze BW ist für den Betrieb des Versorgungsnetzes verantwortlich. Für die Installation eines Lastmanagements wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.
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Kann die Netze BW bei Mehrfamilienhäusern eine Vor-Ort-Beratung vornehmen?

Nein, die Netze BW ist für den Betrieb des Versorgungsnetzes verantwortlich. Bitte wenden Sie sich für eine Beratung zur technischen Ausführung der Wallbox an Ihre Elektrofachkraft. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden. Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm / ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.

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Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm / ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.
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Muss ich die Miteigentümer*innen über mein Vorhaben informieren?

Bitte beachten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen: Für Eigentümer*innen: Für bauliche Veränderungen am Hausanschluss benötigen wir die Einverständniserklärung der Eigentümergemeinschaft. Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage finden Sie hier. Unser Tipp: Fassen Sie Ihre Anfrage mit dem Bedarf Ihrer Miteigentümer*innen zusammen, um Kosten zu reduzieren. Für Mieter*innen: Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm / ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox für Elektrofahrzeuge mit. Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage finden Sie hier.

Bitte beachten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen:

Für Eigentümer*innen: Für bauliche Veränderungen am Hausanschluss benötigen wir die Einverständniserklärung der Eigentümergemeinschaft. Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage finden Sie hier.


Unser Tipp: Fassen Sie Ihre Anfrage mit dem Bedarf Ihrer Miteigentümer*innen zusammen, um Kosten zu reduzieren.

Für Mieter*innen: Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm / ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox für Elektrofahrzeuge mit. Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage finden Sie hier.
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Was muss bei Wallboxen in Mehrfamilienhäusern beachtet werden?

Bitte sprechen Sie bei geplanter Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus zunächst mit Ihrer Elektrofachkraft. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden. Mieter*innen bzw. die Wohneigentümergemeinschaft (WEG) benötigen die Zustimmung des/der Vermieters/Vermieterin bzw. der WEG, um Wallboxen anzufragen/anzumelden. Um eine teure Überdimensionierung des Netzanschlusses für Mehrfamilienhäuser zu vermeiden, empfehlen wir ein sogenanntes Lastmanagement. Die verfügbare Netzanschlussleistung kann durch ein Lastmanagementsystem optimal auf alle zu ladenden Elektrofahrzeuge verteilt werden. So verhindern Sie Lastspitzen, die zur Erhebung eines höheren Baukostenzuschusses führen können.

Bitte sprechen Sie bei geplanter Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus zunächst mit Ihrer Elektrofachkraft. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Mieter*innen bzw. die Wohneigentümergemeinschaft (WEG) benötigen die Zustimmung des/der Vermieters/Vermieterin bzw. der WEG, um Wallboxen anzufragen/anzumelden.

Um eine teure Überdimensionierung des Netzanschlusses für Mehrfamilienhäuser zu vermeiden, empfehlen wir ein sogenanntes Lastmanagement. Die verfügbare Netzanschlussleistung kann durch ein Lastmanagementsystem optimal auf alle zu ladenden Elektrofahrzeuge verteilt werden. So verhindern Sie Lastspitzen, die zur Erhebung eines höheren Baukostenzuschusses führen können.
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Können alle (meine) Mieter*innen eine eigene Wallbox erhalten?

Ja, sofern Ihre Elektrofachkraft die Verfügbarkeit der gewünschten Leistung am Netzanschluss geprüft hat.

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Für mein Gebäude sollen mehrere Lademöglichkeiten installiert werden. Was ist zu beachten?

Eine generell gültige Antwort auf die Frage gibt es nicht. Es gibt individuelle Gegebenheiten, bei denen in Kombination mit einem Lastmanagement die Bestandsleistung ausreichend sein kann. Andererseits kann auch eine Leistungserhöhung mittels Sicherungserhöhung, Zuleitungsaustausch oder Neuanschluss erforderlich werden. Je nachdem wie die Bedingungen vor Ort sind, ist eine individuelle Lösung durch Ihre Elektrofachkraft oder Ihre*n Planer*in zu erarbeiten und bei uns anzufragen. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Eine generell gültige Antwort auf die Frage gibt es nicht. Es gibt individuelle Gegebenheiten, bei denen in Kombination mit einem Lastmanagement die Bestandsleistung ausreichend sein kann. Andererseits kann auch eine Leistungserhöhung mittels Sicherungserhöhung, Zuleitungsaustausch oder Neuanschluss erforderlich werden. Je nachdem wie die Bedingungen vor Ort sind, ist eine individuelle Lösung durch Ihre Elektrofachkraft oder Ihre*n Planer*in zu erarbeiten und bei uns anzufragen. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
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Was ist unter einer begrenzten Leistung durch das Lastmanagement zu verstehen?

Der begrenzte Leistungswert beschreibt die maximaltechnisch angemeldete Summenleistung. Die gleichzeitig benötigte Gesamtleistung wird durch ein Lastmanagement begrenzt und ist geringer als die tatsächlich installierte Leistung.

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Wie viele Ladepunkte kann ich bei mir installieren?

Dies ist von der Größe des Netzanschlusses und den noch freien Reserven abhängig. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Elektrofachkraft Ihres Vertrauens. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Dies ist von der Größe des Netzanschlusses und den noch freien Reserven abhängig. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Elektrofachkraft Ihres Vertrauens.
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Gibt es Förderungen für die Anschaffung einer Wallbox?

Informationen über aktuelle Förderungen finden Sie beispielsweise auf Webseite der KfW (Link: Bank aus Verantwortung | KfW). Viele Förderungen sind zeitlich begrenzt - verschaffen Sie sich am besten auf den Webseiten von Fördergebern einen aktuellen Überblick. Zusätzlich zu Förderungen auf Bundesebene kann es noch Fördermöglichkeiten auf Landesebene oder kommunaler Ebene geben. Besuchen Sie hierzu gerne auch die Webseite Ihrer Gemeinde. 

Informationen über aktuelle Förderungen finden Sie beispielsweise auf Webseite der KfW (Link: Bank aus Verantwortung | KfW). Viele Förderungen sind zeitlich begrenzt - verschaffen Sie sich am besten auf den Webseiten von Fördergebern einen aktuellen Überblick. Zusätzlich zu Förderungen auf Bundesebene kann es noch Fördermöglichkeiten auf Landesebene oder kommunaler Ebene geben. Besuchen Sie hierzu gerne auch die Webseite Ihrer Gemeinde. 
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Welche Kosten entstehen für mich für die Installation und Inbetriebnahme?

Wenn keine Leistungserhöhungen beim Netzbetreiber notwendig werden, entstehen lediglich die Kosten für Ihre Elektrofachkraft. Diese können individuell je nach Gegebenheiten und Aufwand ausfallen. Werden Leistungserhöhungen oder Anschlussänderungen durch die Netze BW notwendig, entstehen weitere Kosten für Sie. Diese können Sie dem nachfolgendem Dokument entnehmen: Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie Kostenerstattungsregelungen.

Wenn keine Leistungserhöhungen beim Netzbetreiber notwendig werden, entstehen lediglich die Kosten für Ihre Elektrofachkraft. Diese können individuell je nach Gegebenheiten und Aufwand ausfallen.

Werden Leistungserhöhungen oder Anschlussänderungen durch die Netze BW notwendig, entstehen weitere Kosten für Sie. Diese können Sie dem nachfolgendem Dokument entnehmen: Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
sowie Kostenerstattungsregelungen.
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Wie viel kostet eine Wallbox?

Diese Frage kann Ihnen Ihre Elektrofachkraft oder ein Anbieter von Wallboxen beantworten. Die Netze BW ist für den Betrieb des Versorgungsnetzes verantwortlich und bietet keine Wallboxen zum Kauf oder zur Miete an. Eine allgemeingültige Aussage zu den Kosten einer Wallbox kann nicht getroffen werden. Bitte wenden Sie sich direkt an einen Anbieter von Wallboxen oder Ihre Elektrofachkraft.Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Diese Frage kann Ihnen Ihre Elektrofachkraft oder ein Anbieter von Wallboxen beantworten. Die Netze BW ist für den Betrieb des Versorgungsnetzes verantwortlich und bietet keine Wallboxen zum Kauf oder zur Miete an. Eine allgemeingültige Aussage zu den Kosten einer Wallbox kann nicht getroffen werden. Bitte wenden Sie sich direkt an einen Anbieter von Wallboxen oder Ihre Elektrofachkraft.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

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Ist für meine Wallbox ein zusätzlicher Stromzähler erforderlich?

Nicht unbedingt. Ein separater Zähler ist nur dann erforderlich, wenn Sie sich für Modul 2 zur Reduzierung der Netzentgelte entscheiden möchten. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite. Hierzu empfehlen wir eine Beratung durch Ihre Elektrofachkraft.

Nicht unbedingt. Ein separater Zähler ist nur dann erforderlich, wenn Sie sich für Modul 2 zur Reduzierung der Netzentgelte entscheiden möchten. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite. Hierzu empfehlen wir eine Beratung durch Ihre Elektrofachkraft.
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Wie melde ich meine Wallbox an?

Die Anmeldung einer Wallbox erfolgt durch einen eingetragenen Elektroinstallateurbetrieb. Hier sind die Schritte, die Sie befolgen sollten:Elektrofachkraft beauftragen: Beauftragen Sie einen eingetragenen Elektroinstallateurbetrieb, der die Installation der Wallbox durchführt. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.Technische Anforderungen: Stellen Sie sicher, dass alle technischen Anforderungen und Vorschriften eingehalten werden. Ihr Elektroinstallateurbetrieb wird diese Anforderungen kennen und umsetzen.Meldung der Inbetriebnahme: Der beauftragte Elektroinstallateur meldet die Inbetriebnahme der Wallbox über das Kundenportal der Netze BW. Der Installateurbetrieb muss vorher sicherstellen, dass die Hausinstallation für den Anschluss der Wallbox geeignet ist.Weitere Informationen zur Elektromobilität und zur Installation von Ladeeinrichtungen finden Sie hier.

Die Anmeldung einer Wallbox erfolgt durch einen eingetragenen Elektroinstallateurbetrieb. Hier sind die Schritte, die Sie befolgen sollten:

  1. Elektrofachkraft beauftragen: Beauftragen Sie einen eingetragenen Elektroinstallateurbetrieb, der die Installation der Wallbox durchführt. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

  2. Technische Anforderungen: Stellen Sie sicher, dass alle technischen Anforderungen und Vorschriften eingehalten werden. Ihr Elektroinstallateurbetrieb wird diese Anforderungen kennen und umsetzen.

  3. Meldung der Inbetriebnahme: Der beauftragte Elektroinstallateur meldet die Inbetriebnahme der Wallbox über das Kundenportal der Netze BW. Der Installateurbetrieb muss vorher sicherstellen, dass die Hausinstallation für den Anschluss der Wallbox geeignet ist.

Weitere Informationen zur Elektromobilität und zur Installation von Ladeeinrichtungen finden Sie hier.

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Eine 11 kW-Wallbox bzw. -Ladeeinrichtung im Bestand soll erweitert werden (Drosselung entfernen oder zusätzliche installieren): Was muss ich hierfür tun?

Für die Erweiterung einer 11 kW-Wallbox oder Ladeeinrichtung ist es wichtig, dass Ihre Elektrofachkraft nach der Installation oder Leistungserhöhung die Inbetriebnahme bei uns im Kundenportal meldet. Dies gilt unabhängig davon, ob die Gesamtleistung unter oder über 12 kW liegt. Ihre Elektrofachkraft gibt hierfür die Änderungen an der bestehenden Einrichtung an.

Für die Erweiterung einer 11 kW-Wallbox oder Ladeeinrichtung ist es wichtig, dass Ihre Elektrofachkraft nach der Installation oder Leistungserhöhung die Inbetriebnahme bei uns im Kundenportal meldet. Dies gilt unabhängig davon, ob die Gesamtleistung unter oder über 12 kW liegt. Ihre Elektrofachkraft gibt hierfür die Änderungen an der bestehenden Einrichtung an.
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Ab welchem Zeitpunkt erhalte ich die reduzierten Netzentgelte?

Die reduzierten Netzentgelte gelten ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Wallbox. Diese Vergünstigung ist jedoch ausschließlich für steuerbare Verbrauchseinrichtungen anwendbar, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden. 

Die reduzierten Netzentgelte gelten ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Wallbox. Diese Vergünstigung ist jedoch ausschließlich für steuerbare Verbrauchseinrichtungen anwendbar, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden. 
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Kann meine Wallbox durch den Netzbetreiber abgeschaltet werden?

Die Möglichkeit, dass Ihre Wallbox durch den Netzbetreiber abgeschaltet wird, hängt von der Art der Wallbox ab. Bei einer Überlastung des Stromnetzes plant der Netzbetreiber, die Leistung Ihrer Wallbox auf maximal 4,2 kW zu reduzieren. Ein Abschalten ist grundsätzlich nicht durch den Netzbetreiber vorgesehen. Es ist jedoch zu beachten, dass nicht jede Wallbox mit dieser Funktion kompatibel ist, und einige könnten sich automatisch vollständig abschalten. Daher wird empfohlen, sich vor dem Kauf Ihrer Wallbox entsprechend zu informieren.

Die Möglichkeit, dass Ihre Wallbox durch den Netzbetreiber abgeschaltet wird, hängt von der Art der Wallbox ab. Bei einer Überlastung des Stromnetzes plant der Netzbetreiber, die Leistung Ihrer Wallbox auf maximal 4,2 kW zu reduzieren. Ein Abschalten ist grundsätzlich nicht durch den Netzbetreiber vorgesehen. Es ist jedoch zu beachten, dass nicht jede Wallbox mit dieser Funktion kompatibel ist, und einige könnten sich automatisch vollständig abschalten. Daher wird empfohlen, sich vor dem Kauf Ihrer Wallbox entsprechend zu informieren.

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Gilt die Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber auch für mobile Ladeeinrichtungen mit 11 kW oder 22 kW an CEE Steckdosen?

Ja, die Regelung zur Steuerbarkeit gilt für alle Ladeeinrichtungen, unabhängig davon, ob sie mobil sind oder fest installiert. Dies umfasst auch mobile Ladeeinrichtungen >4,2 kW Leistung an CEE Steckdosen.

Ja, die Regelung zur Steuerbarkeit gilt für alle Ladeeinrichtungen, unabhängig davon, ob sie mobil sind oder fest installiert. Dies umfasst auch mobile Ladeeinrichtungen >4,2 kW Leistung an CEE Steckdosen.
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Ist eine Wallbox auch eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE)?

Ja. Zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gehören bestimmte Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW. Dazu zählen: 1. Private Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen 2. Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Batteriespeicher) 3. Wärmepumpenheizungen inklusive Zusatz- oder Notheizungen (z. B. Heizstäbe) 4. Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte)

Ja. Zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gehören bestimmte Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW. Dazu zählen:

1. Private Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen
2. Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Batteriespeicher)
3. Wärmepumpenheizungen inklusive Zusatz- oder Notheizungen (z. B. Heizstäbe)
4. Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte)
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Werde ich für die Fernsteuerungsmaßnahme an meiner Wallbox entschädigt?

Ja, wenn Ihre Wallbox nach dem 01.01.2024 errichtet wurde und eine Leistung von mindestens 4,2 kW hat haben Sie gemäß §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Anspruch auf reduzierte Netzentgelte. Diese Reduzierung ist frei wählbar und besteht entweder aus Modul 1: einem netzbetreiberindividuellen pauschalen Betrag oder Modul 2: einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises (siehe Vergleich Veröffentlichung zu § 14a EnWG der Bundesnetzagentur). Ab 2025 haben Sie außerdem die Möglichkeit, Modul 3 zu wählen, ein zeitvariables Netzentgelt. Mehr dazu finden Sie auf unserer Webseite.

Ja, wenn Ihre Wallbox nach dem 01.01.2024 errichtet wurde und eine Leistung von mindestens 4,2 kW hat haben Sie gemäß §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Anspruch auf reduzierte Netzentgelte. Diese Reduzierung ist frei wählbar und besteht entweder aus Modul 1: einem netzbetreiberindividuellen pauschalen Betrag oder Modul 2: einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises (siehe Vergleich Veröffentlichung zu § 14a EnWG der Bundesnetzagentur). Ab 2025 haben Sie außerdem die Möglichkeit, Modul 3 zu wählen, ein zeitvariables Netzentgelt. Mehr dazu finden Sie auf unserer Webseite.
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Muss für meine Wallbox ein intelligentes Messsystem eingebaut werden?

Nein. Es besteht keine Einbaupflicht für intelligente Messsysteme. Allerdings kann durch das Laden Ihres Elektroautos Ihr voraussichtlicher Verbrauch steigen. Ab 2025 ist nach Messstellenbetriebsgesetz der Einbau von intelligenten Messsystemen, bestehend aus einer modernen Messeinrichtung (Zähler) und einer Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway) ab einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 6.000 kWh verpflichtend. Für den verpflichtenden Einbau fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Zählermiete beträgt 20 € pro Jahr. Eine Stromzähler-Übersicht mit den dazugehörigen Kosten finden Sie auf unserer Webseite.Ab 2025 können Sie ein weiteres Abrechnungsmodell für reduzierte Netzentgelte wählen, dafür ist ein intelligentes Messsystem eine Voraussetzung. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Elektrofachkraft.Weitere Informationen zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und dem Einbau von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen finden Sie zudem auf dieser Webseite der Bundesnetzagentur.

Nein. Es besteht keine Einbaupflicht für intelligente Messsysteme. Allerdings kann durch das Laden Ihres Elektroautos Ihr voraussichtlicher Verbrauch steigen. Ab 2025 ist nach Messstellenbetriebsgesetz der Einbau von intelligenten Messsystemen, bestehend aus einer modernen Messeinrichtung (Zähler) und einer Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway) ab einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 6.000 kWh verpflichtend. Für den verpflichtenden Einbau fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Zählermiete beträgt 20 € pro Jahr. Eine Stromzähler-Übersicht mit den dazugehörigen Kosten finden Sie auf unserer Webseite.

Ab 2025 können Sie ein weiteres Abrechnungsmodell für reduzierte Netzentgelte wählen, dafür ist ein intelligentes Messsystem eine Voraussetzung. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Elektrofachkraft.
Weitere Informationen zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und dem Einbau von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen finden Sie zudem auf dieser Webseite der Bundesnetzagentur.
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Ich plane die Anschaffung einer Wallbox, was muss ich dabei beachten?

Vor der Installation einer Wallbox sollte eine Elektrofachkraft die notwendigen Maßnahmen prüfen: In Neubauten ist dies oft unkompliziert, während bei Altbauten bauliche Anpassungen erforderlich sein können. Ihre elektrischen Anlagen müssen sowohl den technischen Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz (TAB) als auch den technischen Mindestanforderungen (TMA) der Netze BW entsprechen. Seit dem 01.01.2024 wird eine Wallbox über die Elektrofachkraft Ihres Vertrauens lediglich bei uns „fertiggemeldet“, sobald diese installiert und in Betrieb genommen worden ist. Sie müssen für diesen Prozess nicht tätig werden. Weiterhin haben Sie seit dem 01.01.2024 Anspruch auf reduzierte Netzentgelte nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dafür stehen Ihnen unterschiedliche Abrechnungsmodelle (genannt „Module“) zur Auswahl. Modul 1: Mit diesem Modul erhalten Sie einen netzbetreiberindividuellen pauschalen Rabatt in Höhe von 110 bis 190 Euro (brutto) im Jahr, abhängig von Ihrem Netzgebiet. Modul 2: Bei diesem Modul wird das Netzentgelt um 60 Prozent gesenkt, vorausgesetzt, es gibt einen separaten Zähler für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung. Das Netzentgelt ist Teil Ihres Strompreises und macht ca. 20% davon aus. Bitte beachten Sie, dass für dieses Modul ein aktiver Antrag beim Energielieferanten gestellt werden muss. Modul 3: Ab 2025 haben Sie außerdem die Möglichkeit ein zeitvariables Netzentgelt zu wählen. Dieses zielt darauf ab, Lastspitzen im Netz zu reduzieren, indem Sie Ihre Verbräuche in Zeiten mit niedriger Netzauslastung verschieben. Dieses Modul kann nur als Ergänzung zu Modul 1 gewählt werden. Welches Modul für Ihr Vorhaben am geeignetsten ist, können Sie mit Ihrer Elektrofachkraft besprechen. Eine geeignete Elektrofachkraft finden Sie hier.

Vor der Installation einer Wallbox sollte eine Elektrofachkraft die notwendigen Maßnahmen prüfen: In Neubauten ist dies oft unkompliziert, während bei Altbauten bauliche Anpassungen erforderlich sein können. Ihre elektrischen Anlagen müssen sowohl den technischen Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz (TAB) als auch den technischen Mindestanforderungen (TMA) der Netze BW entsprechen. Seit dem 01.01.2024 wird eine Wallbox über die Elektrofachkraft Ihres Vertrauens lediglich bei uns „fertiggemeldet“, sobald diese installiert und in Betrieb genommen worden ist. Sie müssen für diesen Prozess nicht tätig werden. Weiterhin haben Sie seit dem 01.01.2024 Anspruch auf reduzierte Netzentgelte nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dafür stehen Ihnen unterschiedliche Abrechnungsmodelle (genannt „Module“) zur Auswahl.

Modul 1: Mit diesem Modul erhalten Sie einen netzbetreiberindividuellen pauschalen Rabatt in Höhe von 110 bis 190 Euro (brutto) im Jahr, abhängig von Ihrem Netzgebiet.

Modul 2: Bei diesem Modul wird das Netzentgelt um 60 Prozent gesenkt, vorausgesetzt, es gibt einen separaten Zähler für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung. Das Netzentgelt ist Teil Ihres Strompreises und macht ca. 20% davon aus. Bitte beachten Sie, dass für dieses Modul ein aktiver Antrag beim Energielieferanten gestellt werden muss.

Modul 3: Ab 2025 haben Sie außerdem die Möglichkeit ein zeitvariables Netzentgelt zu wählen. Dieses zielt darauf ab, Lastspitzen im Netz zu reduzieren, indem Sie Ihre Verbräuche in Zeiten mit niedriger Netzauslastung verschieben. Dieses Modul kann nur als Ergänzung zu Modul 1 gewählt werden.

Welches Modul für Ihr Vorhaben am geeignetsten ist, können Sie mit Ihrer Elektrofachkraft besprechen. Eine geeignete Elektrofachkraft finden Sie hier.
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Darf die Netze BW als Netzbetreiber, die Installation meiner Wallbox ablehnen?

Nein. Ab 01.01.2024 entfällt eine Genehmigungspflicht durch den Netzbetreiber. Ihre Elektrofachkraft muss lediglich die Inbetriebsetzung über unser Kundenportal melden. 

Nein. Ab 01.01.2024 entfällt eine Genehmigungspflicht durch den Netzbetreiber. Ihre Elektrofachkraft muss lediglich die Inbetriebsetzung über unser Kundenportal melden. 
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Was muss ich beachten, wenn meine Ladeeinrichtung, die 2023 genehmigt wurde, erst Anfang 2024 installiert wird?

Bitte beachten Sie, dass bei der Inbetriebnahme Ihrer Wallbox im Jahr 2024 die neuen Technischen Mindestanforderungen (TMA) eingehalten werden müssen. Das relevante Datum dafür ist das der Inbetriebsetzung durch Ihre Elektrofachkraft. Wir möchten darauf hinweisen, dass das Gesetz keine Übergangsfrist für diese Anforderungen vorsieht.

Bitte beachten Sie, dass bei der Inbetriebnahme Ihrer Wallbox im Jahr 2024 die neuen Technischen Mindestanforderungen (TMA) eingehalten werden müssen. Das relevante Datum dafür ist das der Inbetriebsetzung durch Ihre Elektrofachkraft. Wir möchten darauf hinweisen, dass das Gesetz keine Übergangsfrist für diese Anforderungen vorsieht.
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Werden bei einer Reduzierung der Leistung alle meine steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gleichzeitig gedimmt?

Ja, als Netzbetreiber sind wir dazu verpflichtet, bei der Feststellung von Netzengpässen alle vorhandenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen diskriminierungsfrei zu steuern. Das bedeutet, dass beispielsweise sowohl Ihre Wärmepumpe als auch Ihre Wallbox im Falle einer Drosselung betroffen wären.

Ja, als Netzbetreiber sind wir dazu verpflichtet, bei der Feststellung von Netzengpässen alle vorhandenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen diskriminierungsfrei zu steuern. Das bedeutet, dass beispielsweise sowohl Ihre Wärmepumpe als auch Ihre Wallbox im Falle einer Drosselung betroffen wären.
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Welche Wallbox können Sie mir empfehlen?

Die Netze BW ist für den Betrieb des Versorgungsnetzes verantwortlich. Bitte wenden Sie sich für eine Beratung zur Wahl und technischen Ausführung der Wallbox an Ihre Elektrofachkraft.Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Die Netze BW ist für den Betrieb des Versorgungsnetzes verantwortlich. Bitte wenden Sie sich für eine Beratung zur Wahl und technischen Ausführung der Wallbox an Ihre Elektrofachkraft.Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
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Erhalte ich eine Benachrichtigung, wenn meine Wallbox durch den Netzbetreiber gesteuert wird?

Nein. Im Falle einer Netzengpasserkennung werden die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach Bedarf gesteuert, ohne dass eine separate Benachrichtigung erfolgt.

Nein. Im Falle einer Netzengpasserkennung werden die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach Bedarf gesteuert, ohne dass eine separate Benachrichtigung erfolgt.
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Kann jede Wallbox durch den Netzbetreiber gesteuert werden?

Im Prinzip ist dies möglich. Allerdings beinhaltet die Steuerung durch den Netzbetreiber eine "Dimmfunktion", die die Leistung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung auf 4,2 kW reduzieren soll. Diese Funktion ist nicht mit jeder Wallbox kompatibel, da einige sich beim "Dimmen" möglicherweise komplett ausschalten. Daher empfiehlt es sich, vor dem Kauf entsprechend zu informieren.

Im Prinzip ist dies möglich. Allerdings beinhaltet die Steuerung durch den Netzbetreiber eine "Dimmfunktion", die die Leistung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung auf 4,2 kW reduzieren soll. Diese Funktion ist nicht mit jeder Wallbox kompatibel, da einige sich beim "Dimmen" möglicherweise komplett ausschalten. Daher empfiehlt es sich, vor dem Kauf entsprechend zu informieren.
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Was ist eigentlich netzdienliches Lademanagement und warum ist es so wichtig?

Insbesondere im privaten Bereich sind die Standzeiten von E-Fahrzeugen deutlich höher als die benötigte Ladezeit. Das bietet Flexibilität, die wir durch netzdienliches Lademanagement nutzen können. Beim Lademanagement wird die zur Verfügung stehende Ladeleistung zeitweise an die Kapazität des Stromnetzes angeglichen. So können in kürzerer Zeit mehr private Ladestationen in das bestehende Stromnetz integriert werden, ohne dabei die Versorgungssicherheit zu gefährden.Neben der technischen Analyse haben wir auch die Kundenakzeptanz von Leistungsanpassungen bei Ladevorgängen untersucht. Da die meisten Ladevorgänge in den Abend- und Nachstunden stattfinden, fühlten sich beispielsweise im NETZlabor E-Mobility-Carré 93% der Testkund*innen nicht durch Lademanagement eingeschränkt.

Insbesondere im privaten Bereich sind die Standzeiten von E-Fahrzeugen deutlich höher als die benötigte Ladezeit. Das bietet Flexibilität, die wir durch netzdienliches Lademanagement nutzen können. Beim Lademanagement wird die zur Verfügung stehende Ladeleistung zeitweise an die Kapazität des Stromnetzes angeglichen. So können in kürzerer Zeit mehr private Ladestationen in das bestehende Stromnetz integriert werden, ohne dabei die Versorgungssicherheit zu gefährden.

Neben der technischen Analyse haben wir auch die Kundenakzeptanz von Leistungsanpassungen bei Ladevorgängen untersucht. Da die meisten Ladevorgänge in den Abend- und Nachstunden stattfinden, fühlten sich beispielsweise im NETZlabor E-Mobility-Carré 93% der Testkund*innen nicht durch Lademanagement eingeschränkt.
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Wie erfolgt die Steuerung meiner Wallbox durch den Netzbetreiber?

Aktuell erfolgt keine Steuerung Ihrer Wallbox durch den Netzbetreiber. Ab 2026 plant der Netzbetreiber, Steuerboxen zu installieren, die die Steuerung übernehmen. Hierbei ist wichtig, dass der Platz für die zukünftige Steuerbox bereits heute von Ihrer Elektrofachkraft vorgesehen werden sollte. Grundsätzlich bedeutet die "Steuerung Ihrer Anlage durch den Netzbetreiber", dass der Netzbetreiber die Möglichkeit hat, die Leistung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen vorübergehend zu begrenzen, um das lokale Stromnetz und Sie als Netzkunde vor Netzüberlastungen zu schützen. Diese Steuerung wird jedoch nur in absoluten Notfällen erforderlich sein. Wichtig ist, dass Ihre Versorgungssicherheit für den Netzbetreiber an erster Stelle steht. Daher wird stets eine Mindestleistung garantiert und der normale Haushaltsbedarf bleibt völlig unberührt, um Komforteinbußen zu vermeiden. 

Aktuell erfolgt keine Steuerung Ihrer Wallbox durch den Netzbetreiber. Ab 2026 plant der Netzbetreiber, Steuerboxen zu installieren, die die Steuerung übernehmen. Hierbei ist wichtig, dass der Platz für die zukünftige Steuerbox bereits heute von Ihrer Elektrofachkraft vorgesehen werden sollte. Grundsätzlich bedeutet die "Steuerung Ihrer Anlage durch den Netzbetreiber", dass der Netzbetreiber die Möglichkeit hat, die Leistung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen vorübergehend zu begrenzen, um das lokale Stromnetz und Sie als Netzkunde vor Netzüberlastungen zu schützen. Diese Steuerung wird jedoch nur in absoluten Notfällen erforderlich sein. Wichtig ist, dass Ihre Versorgungssicherheit für den Netzbetreiber an erster Stelle steht. Daher wird stets eine Mindestleistung garantiert und der normale Haushaltsbedarf bleibt völlig unberührt, um Komforteinbußen zu vermeiden. 
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Ich habe eine Wallbox, die vor 2024 in Betrieb genommen worden ist, was muss ich beachten?

Für Wallboxen, die bereits eine freiwillige Vereinbarung abgeschlossen und eine Reduzierung auf den Verbrauchspreis in Anspruch genommen haben gilt eine Übergangszeit bis zum 01.01.2029. Bis zu diesem Datum muss die Einrichtung auf die Neuregelung §14a EnWG umgestellt werden - mehr dazu auf unserer Webseite.Wallboxen ohne Vereinbarung bleiben dauerhaft von den neuen Regelungen ausgenommen. Ein freiwilliger Wechsel ist möglich. Hierfür steht unser Kundenportal zur Verfügung.

Für Wallboxen, die bereits eine freiwillige Vereinbarung abgeschlossen und eine Reduzierung auf den Verbrauchspreis in Anspruch genommen haben gilt eine Übergangszeit bis zum 01.01.2029. Bis zu diesem Datum muss die Einrichtung auf die Neuregelung §14a EnWG umgestellt werden - mehr dazu auf unserer Webseite.

Wallboxen ohne Vereinbarung bleiben dauerhaft von den neuen Regelungen ausgenommen. Ein freiwilliger Wechsel ist möglich. Hierfür steht unser Kundenportal zur Verfügung.
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Wie erfolgt die Abrechnung der reduzierten Netzentgelte?

Da das Netzentgelt über den Stromlieferanten an Sie weiterberechnet wird, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Stromversorger auf. In vielen Fällen erfolgt der Ausgleich über die Jahresabschlussrechnung.

Da das Netzentgelt über den Stromlieferanten an Sie weiterberechnet wird, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Stromversorger auf. In vielen Fällen erfolgt der Ausgleich über die Jahresabschlussrechnung.
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Muss ich die Wallbox bzw. Ladeeinrichtung melden oder genehmigen lassen?

Eine Anmeldung oder Genehmigung Ihrer Wallbox oder Ladeeinrichtung vor der Installation ist nicht erforderlich. Unabhängig von der Leistung, ob bis zu 12 kW oder darüber, meldet Ihre Elektrofachkraft lediglich die Inbetriebnahme nach der Installation über unser Kundenportal.

Eine Anmeldung oder Genehmigung Ihrer Wallbox oder Ladeeinrichtung vor der Installation ist nicht erforderlich. Unabhängig von der Leistung, ob bis zu 12 kW oder darüber, meldet Ihre Elektrofachkraft lediglich die Inbetriebnahme nach der Installation über unser Kundenportal.
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Wie häufig steuert der Netzbetreiber meine Wallbox?

Vor dem Einbau der Steuerboxen im Jahr 2026 erfolgt keine Steuerung Ihrer Wallbox. Nach dem Einbau ist eine Steuerung lediglich in absoluten Notfällen vorgesehen.

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Was beinhaltet die Netzentgeltreduzierung und in welcher Weise profitiere ich davon?

Die Netzentgeltreduzierung umfasst verschiedene Abrechnungsmodelle (Module), die von der Bundesnetzagentur festgelegt wurden. Die beiden Hauptmodule sind:Modul 1 (Pauschaler Rabatt auf das Netzentgelt): Mit diesem Modul erhalten Sie einen netzbetreiberindividuellen pauschalen Rabatt in Höhe von 110 bis 190 Euro (brutto) im Jahr, abhängig von Ihrem Netzgebiet. Dies entspricht einer Reduzierung von 50 bis 95 Prozent des für den jährlichen Verbrauch eines Elektroautos (ca. 2.500 kWh) zu zahlenden Netzentgelts.Modul 2 (Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises): Bei diesem Modul wird das Netzentgelt um 60 Prozent gesenkt, vorausgesetzt, es gibt einen separaten Zähler für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung. Das Netzentgelt ist Teil Ihres Strompreises und macht ca. 20% davon aus. Modul 2 kann zudem mit der Umlagebefreiung für Wärmestrom kombiniert werden und ist daher besonders für Wärmepumpen geeignet. Bitte beachten Sie, dass für dieses Modul ein aktiver Antrag beim Energielieferanten gestellt werden muss, sonst wird die Pauschale aus Modul 1 als Berechnungsgrundlage genutzt.Die Vorteile für Sie als Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen liegen in erheblichen Kosteneinsparungen. Durch die Netzentgeltreduzierung können Sie Ihren finanziellen Aufwand für den Netzbetrieb reduzieren, insbesondere im Zusammenhang mit Elektrofahrzeugen oder anderen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Der genaue Nutzen hängt dabei von Ihrem gewählten Modul und den individuellen Gegebenheiten ab.Ab 2025 haben Sie außerdem die Möglichkeit, Modul 3 zu wählen, ein zeitvariables Netzentgelt. Dieses zielt darauf ab, Lastspitzen im Netz zu reduzieren, indem Sie Ihre Verbräuche in Zeiten mit niedriger Netzauslastung verschieben. Dieses Modul ist nur in Verbindung mit Modul 1 kombinierbar.Welches Modul für Ihr Vorhaben am geeignetsten ist, können Sie mit Ihrer Elektrofachkraft besprechen. Eine geeignete Elektrofachkraft finden Sie hier.

Die Netzentgeltreduzierung umfasst verschiedene Abrechnungsmodelle (Module), die von der Bundesnetzagentur festgelegt wurden. Die beiden Hauptmodule sind:

Modul 1 (Pauschaler Rabatt auf das Netzentgelt): Mit diesem Modul erhalten Sie einen netzbetreiberindividuellen pauschalen Rabatt in Höhe von 110 bis 190 Euro (brutto) im Jahr, abhängig von Ihrem Netzgebiet. Dies entspricht einer Reduzierung von 50 bis 95 Prozent des für den jährlichen Verbrauch eines Elektroautos (ca. 2.500 kWh) zu zahlenden Netzentgelts.

Modul 2 (Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises): Bei diesem Modul wird das Netzentgelt um 60 Prozent gesenkt, vorausgesetzt, es gibt einen separaten Zähler für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung. Das Netzentgelt ist Teil Ihres Strompreises und macht ca. 20% davon aus. Modul 2 kann zudem mit der Umlagebefreiung für Wärmestrom kombiniert werden und ist daher besonders für Wärmepumpen geeignet. Bitte beachten Sie, dass für dieses Modul ein aktiver Antrag beim Energielieferanten gestellt werden muss, sonst wird die Pauschale aus Modul 1 als Berechnungsgrundlage genutzt.

Die Vorteile für Sie als Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen liegen in erheblichen Kosteneinsparungen. Durch die Netzentgeltreduzierung können Sie Ihren finanziellen Aufwand für den Netzbetrieb reduzieren, insbesondere im Zusammenhang mit Elektrofahrzeugen oder anderen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Der genaue Nutzen hängt dabei von Ihrem gewählten Modul und den individuellen Gegebenheiten ab.

Ab 2025 haben Sie außerdem die Möglichkeit, Modul 3 zu wählen, ein zeitvariables Netzentgelt. Dieses zielt darauf ab, Lastspitzen im Netz zu reduzieren, indem Sie Ihre Verbräuche in Zeiten mit niedriger Netzauslastung verschieben. Dieses Modul ist nur in Verbindung mit Modul 1 kombinierbar.

Welches Modul für Ihr Vorhaben am geeignetsten ist, können Sie mit Ihrer Elektrofachkraft besprechen. Eine geeignete Elektrofachkraft finden Sie hier.
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Hält das Stromnetz dem Hochlauf der Elektromobilität stand?

Die Elektromobilität stellt mit zunehmenden Anmeldezahlen von Ladeinfrastruktur eine Herausforderung für unser Stromnetz dar. Ob das Stromnetz bereits heute für die Anforderungen der Elektromobilität ausgelegt ist, hängt von Standort, Netztopologie, Leistungsbedarf der Kunden und weiteren individuellen Faktoren ab. Dennoch ermöglicht uns die frühzeitige Einbindung in den Aufbau von Ladeinfrastruktur einen vorausschauenden und bedarfsgerechten Netzausbau. Das Ziel ist es, in kürzerer Zeit mehr private Ladestationen ins Stromnetz integrieren zu können, ohne dabei die Versorgungssicherheit zu gefährden. Deshalb entwickeln wir als Netze BW unser Stromnetz kontinuierlich weiter.

Die Elektromobilität stellt mit zunehmenden Anmeldezahlen von Ladeinfrastruktur eine Herausforderung für unser Stromnetz dar. Ob das Stromnetz bereits heute für die Anforderungen der Elektromobilität ausgelegt ist, hängt von Standort, Netztopologie, Leistungsbedarf der Kunden und weiteren individuellen Faktoren ab. Dennoch ermöglicht uns die frühzeitige Einbindung in den Aufbau von Ladeinfrastruktur einen vorausschauenden und bedarfsgerechten Netzausbau. Das Ziel ist es, in kürzerer Zeit mehr private Ladestationen ins Stromnetz integrieren zu können, ohne dabei die Versorgungssicherheit zu gefährden. Deshalb entwickeln wir als Netze BW unser Stromnetz kontinuierlich weiter.
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Welche Mindestanforderungen gelten beim Einbau von Stromsensoren im Vorzählerbereich bzw. beim dynamischen Lastmanagement?

Seit dem 07.12.2021 sind Stromsensoren im Vorzählerbereich bei der Netze BW zugelassen, sofern diese den Anforderungen der neu veröffentlichten Ergänzung zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netze BW entsprechen! Mehr Informationen finden Sie hier: Technische Mindestanforderungen an Stromsensoren im Vorzählerbereich(PDF)

Seit dem 07.12.2021 sind Stromsensoren im Vorzählerbereich bei der Netze BW zugelassen, sofern diese den Anforderungen der neu veröffentlichten Ergänzung zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netze BW entsprechen! Mehr Informationen finden Sie hier: Technische Mindestanforderungen an Stromsensoren im Vorzählerbereich(PDF)
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