Elektromobilität

Häufige Fragen zum Thema Elektromobilität

Alle Services und Antworten auf die relevantesten Fragen im Überblick

Darf die Netze BW als Netzbetreiber, die Installation meiner Wallbox ablehnen?

Nein. Ab 01.01.2024 entfällt eine Genehmigungspflicht durch den Netzbetreiber. Ihre Elektrofachkraft muss lediglich die Inbetriebsetzung über unser Kundenportal melden. 

Nein. Ab 01.01.2024 entfällt eine Genehmigungspflicht durch den Netzbetreiber. Ihre Elektrofachkraft muss lediglich die Inbetriebsetzung über unser Kundenportal melden. 

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Ist für meine Wallbox ein zusätzlicher Stromzähler erforderlich?

Nicht unbedingt. Ein separater Zähler ist nur dann erforderlich, wenn Sie sich für Modul 2 zur Reduzierung der Netzentgelte entscheiden möchten. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite. Hierzu empfehlen wir eine Beratung durch Ihre Elektrofachkraft.

Nicht unbedingt. Ein separater Zähler ist nur dann erforderlich, wenn Sie sich für Modul 2 zur Reduzierung der Netzentgelte entscheiden möchten. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite. Hierzu empfehlen wir eine Beratung durch Ihre Elektrofachkraft.

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Muss für meine Wallbox ein intelligentes Messsystem eingebaut werden?

Nein. Es besteht keine Einbaupflicht für intelligente Messsysteme. Allerdings kann durch das Laden Ihres Elektroautos Ihr voraussichtlicher Verbrauch steigen. Ab 2025 ist nach Messstellenbetriebsgesetz der Einbau von intelligenten Messsystemen, bestehend aus einer modernen Messeinrichtung (Zähler) und einer Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway) ab einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 6.000 kWh verpflichtend. Für den verpflichtenden Einbau fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Zählermiete beträgt 20 € pro Jahr. Eine Stromzähler-Übersicht mit den dazugehörigen Kosten finden Sie auf unserer Webseite.

Ab 2025 können Sie ein weiteres Abrechnungsmodell für reduzierte Netzentgelte wählen, dafür ist ein intelligentes Messsystem eine Voraussetzung. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Elektrofachkraft.
Weitere Informationen zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und dem Einbau von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen finden Sie zudem auf dieser Webseite der Bundesnetzagentur.

Nein. Es besteht keine Einbaupflicht für intelligente Messsysteme. Allerdings kann durch das Laden Ihres Elektroautos Ihr voraussichtlicher Verbrauch steigen. Ab 2025 ist nach Messstellenbetriebsgesetz der Einbau von intelligenten Messsystemen, bestehend aus einer modernen Messeinrichtung (Zähler) und einer Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway) ab einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 6.000 kWh verpflichtend. Für den verpflichtenden Einbau fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Zählermiete beträgt 20 € pro Jahr. Eine Stromzähler-Übersicht mit den dazugehörigen Kosten finden Sie auf unserer Webseite.

Ab 2025 können Sie ein weiteres Abrechnungsmodell für reduzierte Netzentgelte wählen, dafür ist ein intelligentes Messsystem eine Voraussetzung. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Elektrofachkraft.
Weitere Informationen zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und dem Einbau von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen finden Sie zudem auf dieser Webseite der Bundesnetzagentur.

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Lohnt sich ein separater Zähler für Wallboxen?

Dies ist von mehreren Faktoren abhängig und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt u.a. auf Ihre Vertragskonditionen mit Ihrem Stromlieferanten an. Darüber hinaus muss von einer Elektrofachkraft die Installation vor Ort auf mögliche Änderungen/ Erweiterungen geprüft werden.

Dies ist von mehreren Faktoren abhängig und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt u.a. auf Ihre Vertragskonditionen mit Ihrem Stromlieferanten an. Darüber hinaus muss von einer Elektrofachkraft die Installation vor Ort auf mögliche Änderungen/ Erweiterungen geprüft werden.

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Muss mein Hausanschluss vorab überprüft werden, um Kurzschlüsse o. ä. zu vermeiden?

Bei bestehenden Anlagen kann durch den Einbau einer Wallbox eine Änderung am Hausanschluss, sowie eine Änderung des Zählerplatzes und/oder der Elektroinstallation notwendig werden. Bitte besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrer Elektrofachkraft. Sie kann mit Ihnen vor Ort die notwendigen Maßnahmen festlegen und die Kosten hierfür ermitteln. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm / ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.

Bei bestehenden Anlagen kann durch den Einbau einer Wallbox eine Änderung am Hausanschluss, sowie eine Änderung des Zählerplatzes und/oder der Elektroinstallation notwendig werden. Bitte besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrer Elektrofachkraft. Sie kann mit Ihnen vor Ort die notwendigen Maßnahmen festlegen und die Kosten hierfür ermitteln. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm / ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.

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Was muss ich tun, wenn mein bestehender Netzanschluss für den Anschluss einer Wallbox nicht ausreicht?

Bitte lassen Sie sich durch Ihre Elektrofachkraft beraten. Diese erläutert Ihnen die technischen Möglichkeiten, die individuell bei Ihnen vor Ort möglich sind und kann Sie bei der Umsetzung der Maßnahme wie eine Sicherungserhöhung ihres Hausanschlusses oder ein Lastmanagement unterstützen. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Bitte lassen Sie sich durch Ihre Elektrofachkraft beraten. Diese erläutert Ihnen die technischen Möglichkeiten, die individuell bei Ihnen vor Ort möglich sind und kann Sie bei der Umsetzung der Maßnahme wie eine Sicherungserhöhung ihres Hausanschlusses oder ein Lastmanagement unterstützen. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

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Kann ich eine Wallbox an meinem Netzanschluss anschließen?

Bitte sprechen Sie bei geplanter Ladeinfrastruktur zunächst mit Ihrer Elektrofachkraft. Sie beurteilt/ ertüchtigt die Elektroinstallation vor Ort sowie die Leistung des Netzanschlusses. Bei Bedarf stellt sie einen Antrag zum Verstärken des Netzanschlusses.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm/ ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.

Bitte sprechen Sie bei geplanter Ladeinfrastruktur zunächst mit Ihrer Elektrofachkraft. Sie beurteilt/ ertüchtigt die Elektroinstallation vor Ort sowie die Leistung des Netzanschlusses. Bei Bedarf stellt sie einen Antrag zum Verstärken des Netzanschlusses.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm/ ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.

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Benötige ich für den Anschluss einer Wallbox eine Elektrofachkraft?

Ja. Für den Anschluss einer Wallbox wird Drehstrom mit 400 Volt und 16 bzw. 32 Ampere benötigt. Dies ist Expertensache! Bitte beauftragen Sie hierzu eine Elektrofachkraft.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm / ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.

Ja. Für den Anschluss einer Wallbox wird Drehstrom mit 400 Volt und 16 bzw. 32 Ampere benötigt. Dies ist Expertensache! Bitte beauftragen Sie hierzu eine Elektrofachkraft.

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Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm / ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.

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An wen muss ich mich wenden, um eine Wallbox installieren zu lassen?

Die Netze BW ist für den Betrieb des Versorgungsnetzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm/ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.

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Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

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