Elektromobilität

Häufige Fragen zum Thema Elektromobilität

Alle Services und Antworten auf die relevantesten Fragen im Überblick

Was muss ich beachten, wenn meine Ladeeinrichtung, die 2023 genehmigt wurde, erst Anfang 2024 installiert wird?

Bitte beachten Sie, dass bei der Inbetriebnahme Ihrer Wallbox im Jahr 2024 die neuen Technischen Mindestanforderungen (TMA) eingehalten werden müssen. Das relevante Datum dafür ist das der Inbetriebsetzung durch Ihre Elektrofachkraft. Wir möchten darauf hinweisen, dass das Gesetz keine Übergangsfrist für diese Anforderungen vorsieht.

Bitte beachten Sie, dass bei der Inbetriebnahme Ihrer Wallbox im Jahr 2024 die neuen Technischen Mindestanforderungen (TMA) eingehalten werden müssen. Das relevante Datum dafür ist das der Inbetriebsetzung durch Ihre Elektrofachkraft. Wir möchten darauf hinweisen, dass das Gesetz keine Übergangsfrist für diese Anforderungen vorsieht.

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Ab welchem Zeitpunkt erhalte ich die reduzierten Netzentgelte?

Die reduzierten Netzentgelte gelten ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Wallbox. Diese Vergünstigung ist jedoch ausschließlich für steuerbare Verbrauchseinrichtungen anwendbar, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden. 

Die reduzierten Netzentgelte gelten ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Wallbox. Diese Vergünstigung ist jedoch ausschließlich für steuerbare Verbrauchseinrichtungen anwendbar, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden. 

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Wie erfolgt die Abrechnung der reduzierten Netzentgelte?

Da das Netzentgelt über den Stromlieferanten an Sie weiterberechnet wird, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Stromversorger auf. In vielen Fällen erfolgt der Ausgleich über die Jahresabschlussrechnung.

Da das Netzentgelt über den Stromlieferanten an Sie weiterberechnet wird, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Stromversorger auf. In vielen Fällen erfolgt der Ausgleich über die Jahresabschlussrechnung.

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Was beinhaltet die Netzentgeltreduzierung und in welcher Weise profitiere ich davon?

Die Netzentgeltreduzierung umfasst verschiedene Abrechnungsmodelle (Module), die von der Bundesnetzagentur festgelegt wurden. Die beiden Hauptmodule sind:

Modul 1 (Pauschaler Rabatt auf das Netzentgelt): Mit diesem Modul erhalten Sie einen netzbetreiberindividuellen pauschalen Rabatt in Höhe von 110 bis 190 Euro (brutto) im Jahr, abhängig von Ihrem Netzgebiet. Dies entspricht einer Reduzierung von 50 bis 95 Prozent des für den jährlichen Verbrauch eines Elektroautos (ca. 2.500 kWh) zu zahlenden Netzentgelts.

Modul 2 (Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises): Bei diesem Modul wird das Netzentgelt um 60 Prozent gesenkt, vorausgesetzt, es gibt einen separaten Zähler für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung. Das Netzentgelt ist Teil Ihres Strompreises und macht ca. 20% davon aus. Modul 2 kann zudem mit der Umlagebefreiung für Wärmestrom kombiniert werden und ist daher besonders für Wärmepumpen geeignet. Bitte beachten Sie, dass für dieses Modul ein aktiver Antrag beim Energielieferanten gestellt werden muss, sonst wird die Pauschale aus Modul 1 als Berechnungsgrundlage genutzt.

Die Vorteile für Sie als Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen liegen in erheblichen Kosteneinsparungen. Durch die Netzentgeltreduzierung können Sie Ihren finanziellen Aufwand für den Netzbetrieb reduzieren, insbesondere im Zusammenhang mit Elektrofahrzeugen oder anderen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Der genaue Nutzen hängt dabei von Ihrem gewählten Modul und den individuellen Gegebenheiten ab.

Ab 2025 haben Sie außerdem die Möglichkeit, Modul 3 zu wählen, ein zeitvariables Netzentgelt. Dieses zielt darauf ab, Lastspitzen im Netz zu reduzieren, indem Sie Ihre Verbräuche in Zeiten mit niedriger Netzauslastung verschieben. Dieses Modul ist nur in Verbindung mit Modul 1 kombinierbar.

Welches Modul für Ihr Vorhaben am geeignetsten ist, können Sie mit Ihrer Elektrofachkraft besprechen. Eine geeignete Elektrofachkraft finden Sie hier.

Die Netzentgeltreduzierung umfasst verschiedene Abrechnungsmodelle (Module), die von der Bundesnetzagentur festgelegt wurden. Die beiden Hauptmodule sind:

Modul 1 (Pauschaler Rabatt auf das Netzentgelt): Mit diesem Modul erhalten Sie einen netzbetreiberindividuellen pauschalen Rabatt in Höhe von 110 bis 190 Euro (brutto) im Jahr, abhängig von Ihrem Netzgebiet. Dies entspricht einer Reduzierung von 50 bis 95 Prozent des für den jährlichen Verbrauch eines Elektroautos (ca. 2.500 kWh) zu zahlenden Netzentgelts.

Modul 2 (Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises): Bei diesem Modul wird das Netzentgelt um 60 Prozent gesenkt, vorausgesetzt, es gibt einen separaten Zähler für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung. Das Netzentgelt ist Teil Ihres Strompreises und macht ca. 20% davon aus. Modul 2 kann zudem mit der Umlagebefreiung für Wärmestrom kombiniert werden und ist daher besonders für Wärmepumpen geeignet. Bitte beachten Sie, dass für dieses Modul ein aktiver Antrag beim Energielieferanten gestellt werden muss, sonst wird die Pauschale aus Modul 1 als Berechnungsgrundlage genutzt.

Die Vorteile für Sie als Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen liegen in erheblichen Kosteneinsparungen. Durch die Netzentgeltreduzierung können Sie Ihren finanziellen Aufwand für den Netzbetrieb reduzieren, insbesondere im Zusammenhang mit Elektrofahrzeugen oder anderen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Der genaue Nutzen hängt dabei von Ihrem gewählten Modul und den individuellen Gegebenheiten ab.

Ab 2025 haben Sie außerdem die Möglichkeit, Modul 3 zu wählen, ein zeitvariables Netzentgelt. Dieses zielt darauf ab, Lastspitzen im Netz zu reduzieren, indem Sie Ihre Verbräuche in Zeiten mit niedriger Netzauslastung verschieben. Dieses Modul ist nur in Verbindung mit Modul 1 kombinierbar.

Welches Modul für Ihr Vorhaben am geeignetsten ist, können Sie mit Ihrer Elektrofachkraft besprechen. Eine geeignete Elektrofachkraft finden Sie hier.

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Ist eine Wallbox auch eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE)?

Ja. Zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gehören bestimmte Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW. Dazu zählen:

1. Private Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen
2. Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Batteriespeicher)
3. Wärmepumpenheizungen inklusive Zusatz- oder Notheizungen (z. B. Heizstäbe)
4. Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte)

Ja. Zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gehören bestimmte Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW. Dazu zählen:

1. Private Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen
2. Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Batteriespeicher)
3. Wärmepumpenheizungen inklusive Zusatz- oder Notheizungen (z. B. Heizstäbe)
4. Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte)

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Ich plane die Anschaffung einer Wallbox, was muss ich dabei beachten?

Vor der Installation einer Wallbox sollte eine Elektrofachkraft die notwendigen Maßnahmen prüfen: In Neubauten ist dies oft unkompliziert, während bei Altbauten bauliche Anpassungen erforderlich sein können. Ihre elektrischen Anlagen müssen sowohl den technischen Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz (TAB) als auch den technischen Mindestanforderungen (TMA) der Netze BW entsprechen. Seit dem 01.01.2024 wird eine Wallbox über die Elektrofachkraft Ihres Vertrauens lediglich bei uns „fertiggemeldet“, sobald diese installiert und in Betrieb genommen worden ist. Sie müssen für diesen Prozess nicht tätig werden. Weiterhin haben Sie seit dem 01.01.2024 Anspruch auf reduzierte Netzentgelte nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dafür stehen Ihnen unterschiedliche Abrechnungsmodelle (genannt „Module“) zur Auswahl.

Modul 1: Mit diesem Modul erhalten Sie einen netzbetreiberindividuellen pauschalen Rabatt in Höhe von 110 bis 190 Euro (brutto) im Jahr, abhängig von Ihrem Netzgebiet.

Modul 2: Bei diesem Modul wird das Netzentgelt um 60 Prozent gesenkt, vorausgesetzt, es gibt einen separaten Zähler für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung. Das Netzentgelt ist Teil Ihres Strompreises und macht ca. 20% davon aus. Bitte beachten Sie, dass für dieses Modul ein aktiver Antrag beim Energielieferanten gestellt werden muss.

Modul 3: Ab 2025 haben Sie außerdem die Möglichkeit ein zeitvariables Netzentgelt zu wählen. Dieses zielt darauf ab, Lastspitzen im Netz zu reduzieren, indem Sie Ihre Verbräuche in Zeiten mit niedriger Netzauslastung verschieben. Dieses Modul kann nur als Ergänzung zu Modul 1 gewählt werden.

Welches Modul für Ihr Vorhaben am geeignetsten ist, können Sie mit Ihrer Elektrofachkraft besprechen. Eine geeignete Elektrofachkraft finden Sie hier.

Vor der Installation einer Wallbox sollte eine Elektrofachkraft die notwendigen Maßnahmen prüfen: In Neubauten ist dies oft unkompliziert, während bei Altbauten bauliche Anpassungen erforderlich sein können. Ihre elektrischen Anlagen müssen sowohl den technischen Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz (TAB) als auch den technischen Mindestanforderungen (TMA) der Netze BW entsprechen. Seit dem 01.01.2024 wird eine Wallbox über die Elektrofachkraft Ihres Vertrauens lediglich bei uns „fertiggemeldet“, sobald diese installiert und in Betrieb genommen worden ist. Sie müssen für diesen Prozess nicht tätig werden. Weiterhin haben Sie seit dem 01.01.2024 Anspruch auf reduzierte Netzentgelte nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dafür stehen Ihnen unterschiedliche Abrechnungsmodelle (genannt „Module“) zur Auswahl.

Modul 1: Mit diesem Modul erhalten Sie einen netzbetreiberindividuellen pauschalen Rabatt in Höhe von 110 bis 190 Euro (brutto) im Jahr, abhängig von Ihrem Netzgebiet.

Modul 2: Bei diesem Modul wird das Netzentgelt um 60 Prozent gesenkt, vorausgesetzt, es gibt einen separaten Zähler für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung. Das Netzentgelt ist Teil Ihres Strompreises und macht ca. 20% davon aus. Bitte beachten Sie, dass für dieses Modul ein aktiver Antrag beim Energielieferanten gestellt werden muss.

Modul 3: Ab 2025 haben Sie außerdem die Möglichkeit ein zeitvariables Netzentgelt zu wählen. Dieses zielt darauf ab, Lastspitzen im Netz zu reduzieren, indem Sie Ihre Verbräuche in Zeiten mit niedriger Netzauslastung verschieben. Dieses Modul kann nur als Ergänzung zu Modul 1 gewählt werden.

Welches Modul für Ihr Vorhaben am geeignetsten ist, können Sie mit Ihrer Elektrofachkraft besprechen. Eine geeignete Elektrofachkraft finden Sie hier.

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Welche Wallbox können Sie mir empfehlen?

Die Netze BW ist für den Betrieb des Versorgungsnetzes verantwortlich. Bitte wenden Sie sich für eine Beratung zur Wahl und technischen Ausführung der Wallbox an Ihre Elektrofachkraft.Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Die Netze BW ist für den Betrieb des Versorgungsnetzes verantwortlich. Bitte wenden Sie sich für eine Beratung zur Wahl und technischen Ausführung der Wallbox an Ihre Elektrofachkraft.Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

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Eine 11 kW-Wallbox bzw. -Ladeeinrichtung im Bestand soll erweitert werden (Drosselung entfernen oder zusätzliche installieren): Was muss ich hierfür tun?

Für die Erweiterung einer 11 kW-Wallbox oder Ladeeinrichtung ist es wichtig, dass Ihre Elektrofachkraft nach der Installation oder Leistungserhöhung die Inbetriebnahme bei uns im Kundenportal meldet. Dies gilt unabhängig davon, ob die Gesamtleistung unter oder über 12 kW liegt. Ihre Elektrofachkraft gibt hierfür die Änderungen an der bestehenden Einrichtung an.

Für die Erweiterung einer 11 kW-Wallbox oder Ladeeinrichtung ist es wichtig, dass Ihre Elektrofachkraft nach der Installation oder Leistungserhöhung die Inbetriebnahme bei uns im Kundenportal meldet. Dies gilt unabhängig davon, ob die Gesamtleistung unter oder über 12 kW liegt. Ihre Elektrofachkraft gibt hierfür die Änderungen an der bestehenden Einrichtung an.

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Muss ich die Wallbox bzw. Ladeeinrichtung melden oder genehmigen lassen?

Eine Anmeldung oder Genehmigung Ihrer Wallbox oder Ladeeinrichtung vor der Installation ist nicht erforderlich. Unabhängig von der Leistung, ob bis zu 12 kW oder darüber, meldet Ihre Elektrofachkraft lediglich die Inbetriebnahme nach der Installation über unser Kundenportal.

Eine Anmeldung oder Genehmigung Ihrer Wallbox oder Ladeeinrichtung vor der Installation ist nicht erforderlich. Unabhängig von der Leistung, ob bis zu 12 kW oder darüber, meldet Ihre Elektrofachkraft lediglich die Inbetriebnahme nach der Installation über unser Kundenportal.

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Hält das Stromnetz dem Hochlauf der Elektromobilität stand?

Die Elektromobilität stellt mit zunehmenden Anmeldezahlen von Ladeinfrastruktur eine Herausforderung für unser Stromnetz dar. Ob das Stromnetz bereits heute für die Anforderungen der Elektromobilität ausgelegt ist, hängt von Standort, Netztopologie, Leistungsbedarf der Kunden und weiteren individuellen Faktoren ab. Dennoch ermöglicht uns die frühzeitige Einbindung in den Aufbau von Ladeinfrastruktur einen vorausschauenden und bedarfsgerechten Netzausbau. Das Ziel ist es, in kürzerer Zeit mehr private Ladestationen ins Stromnetz integrieren zu können, ohne dabei die Versorgungssicherheit zu gefährden. Deshalb entwickeln wir als Netze BW unser Stromnetz kontinuierlich weiter.

Die Elektromobilität stellt mit zunehmenden Anmeldezahlen von Ladeinfrastruktur eine Herausforderung für unser Stromnetz dar. Ob das Stromnetz bereits heute für die Anforderungen der Elektromobilität ausgelegt ist, hängt von Standort, Netztopologie, Leistungsbedarf der Kunden und weiteren individuellen Faktoren ab. Dennoch ermöglicht uns die frühzeitige Einbindung in den Aufbau von Ladeinfrastruktur einen vorausschauenden und bedarfsgerechten Netzausbau. Das Ziel ist es, in kürzerer Zeit mehr private Ladestationen ins Stromnetz integrieren zu können, ohne dabei die Versorgungssicherheit zu gefährden. Deshalb entwickeln wir als Netze BW unser Stromnetz kontinuierlich weiter.

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Kann ich bei der Netze BW eine Wallbox kaufen oder mieten?

Nein, die Netze BW ist für den Betrieb des Versorgungsnetzes verantwortlich und bietet keine Wallboxen zum Kauf oder zur Miete an. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anbieter für Wallboxen oder Ihre Elektrofachkraft.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm / ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.

Nein, die Netze BW ist für den Betrieb des Versorgungsnetzes verantwortlich und bietet keine Wallboxen zum Kauf oder zur Miete an. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anbieter für Wallboxen oder Ihre Elektrofachkraft.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm / ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.

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Wo finde ich eine geeignete Elektrofachkraft?

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

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Ich suche eine geeignete Wallbox für mein Elektrofahrzeug. Wer kann mich beraten?

Bitte wenden Sie sich für eine Beratung zur technischen Ausführung der Wallbox an Ihre Elektrofachkraft. Diese kann für Sie bei einer individuellen Beratung unterstützen. 
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm / ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.

Bitte wenden Sie sich für eine Beratung zur technischen Ausführung der Wallbox an Ihre Elektrofachkraft. Diese kann für Sie bei einer individuellen Beratung unterstützen. 
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm / ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.

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Berät die Netze BW mich, welche Wallbox zu meinen Bedürfnissen passt?

Nein. Aufgabe der Netze BW ist der sichere Betrieb des Stromnetzes. Eine Beratung, welche Ladeinfrastruktur für Ihre individuellen Anforderungen passend wäre, können wir leider nicht leisten. Bitte gehen Sie hierfür auf Ihre Elektrofachkraft zu. Sie kennt Ihre Hausinstallation und kann Sie bei Ihrer Planung unterstützen. Wir unterstützen dann gerne beim konkreten Anfrage- und Anmeldeprozess. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Nein. Aufgabe der Netze BW ist der sichere Betrieb des Stromnetzes. Eine Beratung, welche Ladeinfrastruktur für Ihre individuellen Anforderungen passend wäre, können wir leider nicht leisten. Bitte gehen Sie hierfür auf Ihre Elektrofachkraft zu. Sie kennt Ihre Hausinstallation und kann Sie bei Ihrer Planung unterstützen. Wir unterstützen dann gerne beim konkreten Anfrage- und Anmeldeprozess. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

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Wie groß ist mein Netzanschluss und habe ich ausreichend Leistung zur Verfügung?

Es kann keine allgemeingültige Auskunft über vorhandene Kapazitäten im Stromnetz gegeben werden. Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an Ihre Elektrofachkraft. Durch diese ist die gleichzeitig benötigte Leistung am Netzanschluss zu ermitteln - anhand dieser werden dann die notwendigen Maßnahmen am Netzanschluss bestimmt.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Es kann keine allgemeingültige Auskunft über vorhandene Kapazitäten im Stromnetz gegeben werden. Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an Ihre Elektrofachkraft. Durch diese ist die gleichzeitig benötigte Leistung am Netzanschluss zu ermitteln - anhand dieser werden dann die notwendigen Maßnahmen am Netzanschluss bestimmt.
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Ich möchte einen separaten Stromanschluss für meine Wallbox in meiner Garage - wie gehe ich vor?

Die Frage ist beispielsweise bei freistehenden Garagen wichtig, bei denen bislang keine Stromversorgung besteht. Sprechen Sie hierzu Ihre Elektrofachkraft an. Sie muss vor Ort beurteilen, ob alle technisch notwendigen Einrichtungen in oder an der Garage vorschriftsgemäß installiert werden können (Hausanschlusskasten, Zählerschrank oder Zähleranschlusssäule). Bei einer Zähleranschlusssäule an der Garage muss zusätzlich geprüft werden, auf welchem Grundstück sich diese befindet. Gegebenenfalls ist eine Zustimmung des / der Eigentümers / Eigentümerin erforderlich. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm / ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.

Die Frage ist beispielsweise bei freistehenden Garagen wichtig, bei denen bislang keine Stromversorgung besteht. Sprechen Sie hierzu Ihre Elektrofachkraft an. Sie muss vor Ort beurteilen, ob alle technisch notwendigen Einrichtungen in oder an der Garage vorschriftsgemäß installiert werden können (Hausanschlusskasten, Zählerschrank oder Zähleranschlusssäule). Bei einer Zähleranschlusssäule an der Garage muss zusätzlich geprüft werden, auf welchem Grundstück sich diese befindet. Gegebenenfalls ist eine Zustimmung des / der Eigentümers / Eigentümerin erforderlich. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm / ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.

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Welche Kosten entstehen für mich für die Installation und Inbetriebnahme?

Wenn keine Leistungserhöhungen beim Netzbetreiber notwendig werden, entstehen lediglich die Kosten für Ihre Elektrofachkraft. Diese können individuell je nach Gegebenheiten und Aufwand ausfallen.

Werden Leistungserhöhungen oder Anschlussänderungen durch die Netze BW notwendig, entstehen weitere Kosten für Sie. Diese können Sie dem nachfolgendem Dokument entnehmen: Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
sowie Kostenerstattungsregelungen.

Wenn keine Leistungserhöhungen beim Netzbetreiber notwendig werden, entstehen lediglich die Kosten für Ihre Elektrofachkraft. Diese können individuell je nach Gegebenheiten und Aufwand ausfallen.

Werden Leistungserhöhungen oder Anschlussänderungen durch die Netze BW notwendig, entstehen weitere Kosten für Sie. Diese können Sie dem nachfolgendem Dokument entnehmen: Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
sowie Kostenerstattungsregelungen.

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Wie viel kostet eine Wallbox?

Diese Frage beantwortet Ihnen Ihre Elektrofachkraft oder ein Anbieter von Wallboxen beantworten. Die Netze BW ist für den Betrieb des Versorgungsnetzes verantwortlich und bietet keine Wallboxen zum Kauf oder zur Miete an. Eine allgemeingültige Aussage zu den Kosten einer Wallbox kann nicht getroffen werden. Bitte wenden Sie sich direkt an einen Anbieter von Wallboxen oder Ihre Elektrofachkraft.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Diese Frage beantwortet Ihnen Ihre Elektrofachkraft oder ein Anbieter von Wallboxen beantworten. Die Netze BW ist für den Betrieb des Versorgungsnetzes verantwortlich und bietet keine Wallboxen zum Kauf oder zur Miete an. Eine allgemeingültige Aussage zu den Kosten einer Wallbox kann nicht getroffen werden. Bitte wenden Sie sich direkt an einen Anbieter von Wallboxen oder Ihre Elektrofachkraft.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

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Gibt es Förderungen für die Anschaffung einer Wallbox?

Informationen über aktuelle Förderungen finden Sie beispielsweise auf Webseite der KfW (Link: Bank aus Verantwortung | KfW). Viele Förderungen sind zeitlich begrenzt - verschaffen Sie sich am besten auf den Webseiten von Fördergebern einen aktuellen Überblick. Zusätzlich zu Förderungen auf Bundesebene kann es noch Fördermöglichkeiten auf Landesebene oder kommunaler Ebene geben. Besuchen Sie hierzu gerne auch die Webseite Ihrer Gemeinde. 

Informationen über aktuelle Förderungen finden Sie beispielsweise auf Webseite der KfW (Link: Bank aus Verantwortung | KfW). Viele Förderungen sind zeitlich begrenzt - verschaffen Sie sich am besten auf den Webseiten von Fördergebern einen aktuellen Überblick. Zusätzlich zu Förderungen auf Bundesebene kann es noch Fördermöglichkeiten auf Landesebene oder kommunaler Ebene geben. Besuchen Sie hierzu gerne auch die Webseite Ihrer Gemeinde. 

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