Ausbau Hochspannungsnetz
Nachfolgend erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Termine zur Netzverstärkung der bestehenden 110-kV-Hochspannungsleitung zwischen Dellmensingen und Achstetten (Anlage 0007).
Der Ausbau der regenerativen Erzeugungsanlagen bringt die Stromnetze an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Auch im Landkreis Biberach und dem Alb-Donau-Kreis sowie den umliegenden Landkreisen wird in den kommenden Jahren ein weiterer Ausbau an erneuerbaren Erzeugungsanlagen erwartet. Um die zu erwartenden Einspeisungen durch erneuerbare Energien auch in Zukunft in der Region zuverlässig aufnehmen und verteilen zu können sowie die Versorgungssicherheit und Netzstabilität zu gewährleisten, plant die Netze BW GmbH die Ertüchtigung der bestehenden 110-kV-Freileitung zwischen Dellmensingen und Achstetten (LA 0007).
Der Planfeststellungsantrag wurde im Oktober 2019 eingereicht, die öffentliche Auslegung war im Januar 2020 , im Juli 2021 erfolgte der Planfeststellungsbeschluss.
Der Ausbau der regenerativen Erzeugungsanlagen bringt die Stromnetze an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Auch im Landkreis Biberach und dem Alb-Donau-Kreis sowie den umliegenden Landkreisen wird in den kommenden Jahren ein weiterer Ausbau an erneuerbaren Erzeugungsanlagen erwartet. Um die zu erwartenden Einspeisungen durch erneuerbare Energien auch in Zukunft in der Region zuverlässig aufnehmen und verteilen zu können sowie die Versorgungssicherheit und Netzstabilität zu gewährleisten, plant die Netze BW GmbH die Ertüchtigung der bestehenden 110-kV-Freileitung zwischen Dellmensingen und Achstetten (LA 0007).
Bevor die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden können, bedarf es einer Genehmigung. Diese Genehmigung ist im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens (hier: Planfeststellungsverfahren) durch die Netze BW zu erlangen. Um ein Genehmigungsverfahren eröffnen zu können, muss die Netze BW zuvor einerseits verschiedene Voruntersuchungen durchführen, wie z.B. die Prüfung von technischen, rechtlichen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen sowie andererseits einen Genehmigungsantrag erarbeiten. Derzeit werden die im Umweltuntersuchungen durch Netze BW durchgeführt und der Genehmigungsantrag erarbeitet. Parallel dazu wird die Öffentlichkeit zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in die Planungen eingebunden. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben besteht z.B. über unser Projektpostfach oder die Projekthotline die Möglichkeit, dass Sie uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen lassen, welche wir Ihnen gerne beantworten und in unserer Planung berücksichtigen. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.
Nr. | Datum | Beteiligungsinstrument | Adressat(en) |
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1 | 27.03.2018 | Informationsschreiben an die betroffenen Gemeinden | Bürgermeister/Ortsvorsteher betroffener Gemeinden |
2 | 04.04.2018 | Informationsgespräch | Zuständige der betroffenen Gemeinde Achstetten |
3 | 04.04.2018 | Informationsgespräch | Bürgermeister der betroffenen Stadt Erbach, Ortsvorsteher des Ortsteils Dellmensingen |
4 | 25.06.2018 | Technischer Ausschuss der Stadt Erbach/Ortschaftsrat Dellmensingen | Technischer Ausschuss Erbach/Ortschaftsrat Dellmensingen |
5 | 25.06.2018 | Presseinformation an teilnehmende Presse | Presse |
Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für dieses Vorhaben als Genehmigungsverfahren zur Anwendung kommt. Es dient unter anderem der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Wir planen mit einer Antragseinreichung für Mitte 2019.
Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Tübingen. Dieses prüft den Planfeststellungsantrag der Netze BW, insbesondere unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit. Ergebnis des Planfeststellungsverfahren ist der Planfeststellungsbeschluss.
Das Planfeststellungsverfahren wird durch den Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss entscheidet das Regierungspräsidium Tübingen über den Antrag des Vorhabenträgers unter Berücksichtigung aller gegen den Antrag eingebrachten Einwände. Der Planfeststellungsbeschluss erfolgte im Juli 2021.
Der (Ersatzneu-)Bau wird gemäß dem Planfeststellungsbeschluss vom Juli 2021, voraussichtlich nicht vor Mitte 2023 umgesetzt, da noch auf Entscheidungen hinsichtlich dem Umbau zweier Umspannwerke gewartet wird.
Nach Abschluss der Bauarbeiten, erfolgt als abschließender Meilenstein die Inbetriebnahme.
Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.