Netzverstärkung der bestehenden 110-kV-Hochspannungsfreileitung von Altbach bis Fellbach West
Bedarf und Vorhaben
Die wirtschaftliche Entwicklung und der damit einhergehende Lastzuwachs im Raum Esslingen, Stuttgart und Fellbach, die Wohnbauentwicklung in Esslingen und der Ausbau der Elektromobilität lassen eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verstärkung des 110-kV-Netzes erforderlich werden.
Die Netze BW plant zunächst den Austausch der bestehenden Leiterseile auf dem Abschnitt zwischen dem sich im Bau befindlichen Umspannwerk Daimler-Mettingen (UW DAMET) und dem Umspannwerk Fellbach West durch leistungsfähigere Seile, die für den zukünftig zu erwartenden Lastzuwachs in Esslingen ausgelegt sind.
In den kommenden Jahren werden weitere Netzausbaumaßahmen im Raum notwendig.
Maßnahme
Austausch der Leiterseile gegen leistungsfähigere Seile und Stahlsanierung diverser Masten
Meilensteine
Bedarfsplanung
Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung und des zu erwartenden Lastzuwachses im Raum Esslingen durch eine geplante Leistungserhöhung im Werk der Daimler AG, durch den Ausbau der Elektromobilität sowie durch neue Gewerbeflächen in der Innenstadt bzw. in Esslingen-Weil/-Pliensauvorstadt werden leistungsstärkere 110-kV-Verbindungen benötigt. Netze BW ist grundsätzlich verpflichtet, ihr Netz dem Stand der Technik entsprechend zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, auch um die Abnahme und Verteilung von Strom aus erneuerbaren Energien sicherzustellen. Demzufolge bedarf es einer Netzverstärkung der oben genannten 110-kV-Leitungsanlagen.
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
Bereits vor Antragstellung wird in einem frühen Planungsstadium die Öffentlichkeit zum Vorhaben beteiligt. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben besteht z.B. über unser Projektpostfach oder die Projekthotline die Möglichkeit, dass Sie uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen lassen, welche wir Ihnen gerne beantworten und in unserer Planung berücksichtigen. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.
Planfeststellungsverfahren
Um die geplanten Maßnahme umzusetzen, bedarf es einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung, der sogenannten Planfeststellung. Zuvor muss das notwendige Genehmigungsverfahren durchlaufen werden, das sogenannte Planfeststellungsverfahren.
Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für dieses Vorhaben als Genehmigungsverfahren zur Anwendung kommt. Es dient unter anderem der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Wir planen mit einer Antragseinreichung für das zweite Quartal 2024.
Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart. Dieses prüft den Planfeststellungsantrag der Netze BW, insbesondere unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit. Ergebnis des Planfeststellungsverfahren ist der Planfeststellungsbeschluss.
Planfeststellungsbeschluss
Das Planfeststellungsverfahren wird durch den Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss entscheidet das Regierungspräsidium Stuttgart über den Antrag des Vorhabenträgers unter Berücksichtigung aller gegen den Antrag eingebrachten Einwände.
Baubeginn
Die Netzverstärkung und die damit verbundenen baulichen Maßnahmen werden nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses umgesetzt. Die geplanten Maßnahmen können voraussichtlich ab 2025 realisiert werden.
Wichtige Downloads

Ausbau Hochspannungsnetz im Überblick
Allgemeine Informationen zum Ausbau unseres Hochspannungsnetzes, alle aktuellen Um- und Ausbaumaßnahmen, die wir im 110-kV-Netz geplant haben, sowie häufig gestellte Fragen zum Ausbau des Hochspannungsnetzes finden Sie hier: Ausbau Hochspannungsnetz.