Ausbau Hochspannungsnetz
Die wirtschaftliche Entwicklung und der damit einhergehende Lastzuwachs im Raum Esslingen, Stuttgart und Fellbach, die Wohnbauentwicklung in Esslingen und der Ausbau der Elektromobilität lassen eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verstärkung des 110-kV-Netzes erforderlich werden.
Die Netze BW plant zunächst den Austausch der bestehenden Leiterseile auf dem Abschnitt zwischen dem sich im Bau befindlichen Umspannwerk Daimler-Mettingen (UW DAMET) und dem Umspannwerk Fellbach West durch leistungsfähigere Seile, die für den zukünftig zu erwartenden Lastzuwachs in Esslingen ausgelegt sind.
In den kommenden Jahren werden weitere Netzausbaumaßahmen im Raum notwendig.
Austausch der Leiterseile gegen leistungsfähigere Seile und Stahlsanierung diverser Masten
Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung und des zu erwartenden Lastzuwachses im Raum Esslingen durch eine geplante Leistungserhöhung im Werk der Daimler AG, durch den Ausbau der Elektromobilität sowie durch neue Gewerbeflächen in der Innenstadt bzw. in Esslingen-Weil/-Pliensauvorstadt werden leistungsstärkere 110-kV-Verbindungen benötigt. Netze BW ist grundsätzlich verpflichtet, ihr Netz dem Stand der Technik entsprechend zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, auch um die Abnahme und Verteilung von Strom aus erneuerbaren Energien sicherzustellen. Demzufolge bedarf es einer Netzverstärkung der oben genannten 110-kV-Leitungsanlagen.
Bereits vor Antragstellung wird in einem frühen Planungsstadium die Öffentlichkeit zum Vorhaben beteiligt. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben besteht z.B. über unser Projektpostfach oder die Projekthotline die Möglichkeit, dass Sie uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen lassen, welche wir Ihnen gerne beantworten und in unserer Planung berücksichtigen. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.
Um die geplanten Maßnahme umzusetzen, bedarf es einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung, der sogenannten Planfeststellung. Zuvor muss das notwendige Genehmigungsverfahren durchlaufen werden, das sogenannte Planfeststellungsverfahren.
Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für dieses Vorhaben als Genehmigungsverfahren zur Anwendung kommt. Es dient unter anderem der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Wir planen mit einer Antragseinreichung für das zweite Quartal 2024.
Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart. Dieses prüft den Planfeststellungsantrag der Netze BW, insbesondere unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit. Ergebnis des Planfeststellungsverfahren ist der Planfeststellungsbeschluss.
Das Planfeststellungsverfahren wird durch den Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss entscheidet das Regierungspräsidium Stuttgart über den Antrag des Vorhabenträgers unter Berücksichtigung aller gegen den Antrag eingebrachten Einwände.
Die Netzverstärkung und die damit verbundenen baulichen Maßnahmen werden nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses umgesetzt. Die geplanten Maßnahmen können voraussichtlich ab 2025 realisiert werden.
Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.