Ausbau Hochspannungsnetz
Hier haben wir für Sie alle wichtigen Informationen, Pläne und Dokumente zusammengestellt, um Sie umfassend über unser Netzverstärkungsvorhaben zwischen den Umspannwerken Herbertingen, Saulgau, Otterswang und Haisterkirch zu informieren.
Den Zielen der Landesregierung folgend, soll der Anteil der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg weiter steigen. Auch in den Landkreisen Sigmaringen, Ravensburg und Biberach in Oberschwaben wird in den kommenden Jahren ein Ausbau an erneuerbaren Erzeugungsanlagen durch Photovoltaik und Windkraft erwartet. Bereits heute sind die Übertragungskapazitäten in dem betroffenen Hochspannungsnetz am Rand der Leistungsfähigkeit.
Um das Verteilnetz auch in Zukunft gemäß § 12 Erneuerbare-Energien-Gesetz sicher und zuverlässig betreiben zu können und weitere Einspeisungen zu gewährleisten, plant die Netze BW, das bestehende Hochspannungsnetz zwischen den Umspannwerken Herbertingen, Saulgau, Otterswang und Haisterkirch auszubauen.
Der stetige Ausbau erneuerbarer Energieanlagen führt zu einer zunehmenden Auslastung des bestehenden 110-kV-Hochspannungsnetzes. Dies betrifft auch die bestehenden Leitungsanlagen zwischen den Umspannwerken Herbertingen, Saulgau, Otterswang und Haisterkirch. Netze BW ist grundsätzlich verpflichtet, ihr Netz dem Stand der Technik entsprechend zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, um die Abnahme und Verteilung von Strom aus erneuerbaren Energien sicherzustellen. Demzufolge bedarf es einer Netzverstärkung der hier gegenständlichen 110-kV-Leitungsanlagen.
Bereits vor Antragstellung wird in einem frühen Planungsstadium die Öffentlichkeit zum Vorhaben beteiligt. Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte unter anderem über die Presse, die Projektwebsite, das Projektpostfach sowie verschiedene Vororttermine in den betroffenen Kommunen und wurde Mitte 2017 erfolgreich abgeschlossen.
Um die geplante Maßnahme umzusetzen, bedarf es einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung, der sogenannten Planfeststellung. Zuvor muss das notwendige Genehmigungsverfahren durchlaufen werden, das sogenannte Planfeststellungsverfahren. Mit Schreiben vom 20.09.2017 hat Netze BW ihren Antrag auf Eröffnung eines Planfeststellungsverfahrens beim Regierungspräsidium Tübingen eingereicht. Vom 20.11.2017 bis einschließlich 05.01.2018 lagen die Planunterlagen während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht in den betroffenen Gemeinden (Herbertingen, Bad Saulgau, Ebersbach-Musbach, Bad Schussenried, Aulendorf und Bad Waldsee) aus. Jeder konnte bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist – bis einschließlich 19.01.2018 – bei der jeweiligen Gemeinde oder dem Regierungspräsidium Tübingen (Referat 24, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen) Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Nähere Informationen zur förmlichen Beteiligung sowie den Planunterlagen finden Sie hier. Am 14.03.2019 erfolgte die Planfeststellung. Die Baumaßnahme hat im November 2019 begonnen.
Der Planfeststellungsbeschluss erfolgte am 14.03.2019.
Der Bau hat gemäß dem Planfeststellungsbeschluss im November 2019 begonnen und wurde planmäßig Mitte Oktober 2020 abgeschlossen.
Die Netze BW möchte die Bürger*innen im Rahmen einer nachlaufenden Bürgerbeteiligung über die Baumaßnahmen informieren und diese erläutern. Leider konnte diese nachlaufende Bürgerbeteiligung aufgrund der Covid-10 Pandemie nicht wie geplant als Baustellenbegehung bzw -spaziergang durchgeführt werden, daher hat sich Netze BW entschlossen, die Bürger*innen anhand eines Videos zu informieren. Das Video finden Sie hier:
Als abschließender Meilenstein erfolgt die Inbetriebnahme entsprechend dem Baufortschritt, final Mitte Oktober 2020.
Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.