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Netzverstärkung Heilbronn - Möckmühl

Nachfolgend erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Termine rund um das Netzverstärkungsvorhaben zu den bestehenden 110-kV-Freileitungsanlagen Heilbronn – Untereisesheim (Anlage 0107) und Kochendorf – Möckmühl (Anlage 0110).
Grafische Darstellung eines Hochspannungsmastes

Bedarf und Vorhaben

Der Ausbau von regenerativen Erzeugungsanlagen (insbesondere Photovoltaik und Windkraftanlagen) bringt die Stromnetze an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Den Zielen der Landesregierung folgend, soll der Anteil der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg weiter steigen. Auch im Landkreis Heilbronn wird in den kommenden Jahren ein weiterer Ausbau an erneuerbaren Erzeugungsanlagen erwartet. Um weitere Einspeisungen gemäß § 12 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gewährleisten zu können und das Verteilnetz auch in Zukunft sicher und zuverlässig betreiben zu können, plant die Netze BW die Verstärkung der bestehenden 110-kV-Freileitungsanlagen Heilbronn – Untereisesheim (Anlage 0107) und Kochendorf – Möckmühl (Anlage 0110).

Maßnahmen im Zuge der Netzverstärkung Heilbronn - Möckmühl

Vorgesehen ist, die bestehenden 110-kV-Hochspannungsfreileitungen Heilbronn – Untereisesheim (Anlage 0107) und Kochendorf – Möckmühl (Anlage 0110) zu verstärken. Dazu ist geplant, die derzeit auf der Anlage aufgelegten Einfachseile durch so genannte 2er-Bündel zu ersetzen Die Masten dieser Leitungsanlagen, die dafür nicht ausgelegt sind, müssen dann gegen neue Masten standortgleich ausgetauscht werden. Voraussichtlich fallen diese Masten etwa zwei bis vier Meter höher und deren Fundamente geringfügig breiter aus.

Beide Anlagen werden mit einer höheren Stromtragfähigkeit der Leiterseile fit für die Zukunft gemacht. Die Spannung bleibt mit 110 kV gleich.

Netze BW folgt mit dieser Verstärkungsmaßnahme dem sogenannten NOVA-Prinzip (Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau) und vermeidet somit neue zusätzliche Leitungsanlagen.

Aktueller Stand:

Der Planfeststellungsantrag wurde im Mai 2021 eingereicht. Vom 06.09.2021 bis 05.10.2021 fand die förmliche Beteiligung in Form der öffentlichen Auslegung statt, welche durch das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart durchgeführt wurde. Die Feststellung des Planes wird im 2. Quartal 2025 erwartet.

Meilensteine

Netzverstärkung Heilbronn - Möckmühl

Bedarfsplanung:
Die eingeleitete Energiewende unter Förderung der erneuerbaren Energien verändert die deutsche Energielandschaft nachhaltig. Zentrale Großkraftwerke werden zunehmend durch dezentrale, zumeist regenerative und kleinere, Erzeugungsanlagen ergänzt, welche sich häufig im ländlichen Raum befinden. Regionen wie der Landkreis Heilbronn beziehen nicht länger nur Strom, sondern erzeugen diesen verstärkt selbst, wobei überschüssige Strommengen entstehen und abtransportiert werden müssen. Verteilnetzbetreiber erstellen regelmäßig verschiedene Szenarien zum Um-, Aus- und Neubau ihrer Netze, um sowohl den neuen Anforderungen der sich ändernden Energielandschaft als auch den energiewirtschaftsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Netze BW reagiert auf den starken Zubau erneuerbarer Energien in der Region und plant die bestehenden 110-kV-Leitungsanlagen Heilbronn - Untereisesheim (Anlage 0107) und Kochendorf – Möckmühl (Anlage 0110) zu verstärken und damit den neuen Anforderungen anzupassen.

Genehmigungsplanung im Dialog:
Bereits vor Antragstellung wurde die Öffentlichkeit in einem frühen Planungsstadium zum Vorhaben beteiligt. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben bestand z. B. über unser Projektpostfach die Möglichkeit, Fragen und Hinweise einzubringen, welche wir bei unserer Planung berücksichtigen. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren. Sollten Sie weitere Fragen zum Vorhaben haben, erreichen Sie uns nach wie vor über das Projektpostfach.

Planfeststellungsverfahren - aktueller Stand:
Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von größeren Infrastrukturvorhaben und kommt auch für die Vorhaben zur Netzverstärkung der 110-kV-Leitung Heilbronn – Möckmühl als Genehmigungsverfahren zur Anwendung. Es dient der Abwägung aller Belange wie Naturschutz, Landschaftsbild und privatem Eigentum sowie der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Dazu reicht die Netze BW Anträge auf Planfeststellung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Regierungspräsidium Stuttgart, ein. Die Anträge enthalten eine Begründung des Vorhabens sowie die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen und Planungen. Die Einreichung für das Vorhaben zwischen Heilbronn und Möckmühl erfolgte im Mai 2021. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 06.09.2021 bis zum 05.10.2021. Bis 19.10.2021 hatten die vom Vorhaben betroffenen Bürger*innen Gelegenheit, Anregungen und Einwendungen zum Vorhaben vorzubringen.

Planfeststellungsbeschluss:
Am Ende des Planfeststellungsverfahrens steht ein Planfeststellungsbeschluss, welcher der Netze BW nach Abwägung aller öffentlichen Belange und Einwendungen die Realisierung des Vorhabens genehmigt. Er legt unter anderem eine konkrete Ausführung der Maßnahme, das heißt eine konkrete Trassen- und Baudurchführung, fest. Nach dem Beschluss kann der Bau beginnen.

Baubeginn:
Die Erneuerung und die damit verbundenen baulichen Maßnahmen werden nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses umgesetzt.

Inbetriebnahme:
Als abschließender Meilenstein erfolgt die Inbetriebnahme.

Ausbau Hochspannungsnetz im Überblick

Allgemeine Informationen zum Ausbau unseres Hochspannungsnetzes, alle aktuellen Um- und Ausbaumaßnahmen, die wir im 110-kV-Netz geplant haben, sowie häufig gestellte Fragen zum Ausbau des Hochspannungsnetzes finden Sie hier: Ausbau Hochspannungsnetz.

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