Ausbau Hochspannungsnetz
Hier haben wir für Sie alle wichtigen Informationen, Pläne und Dokumente über die von uns geplanten Netzverstärkungen zwischen Kupferzell und Goldshöfe (Anlagen 0408, 0409, 0410, 0321 und 0325) zusammengestellt, um Sie umfassend über die Vorhaben zu informieren.
Der Ausbau der erneuerbaren Erzeugungsanlagen, insbesondere Photovoltaik- und Windkraftanlagen, bringt die Stromnetze an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Auch im Hohenlohen- und Ostalbkreis sowie dem Landkreis Schwäbisch Hall wird in den kommenden Jahren ein weiterer Ausbau an erneuerbaren Erzeugungsanlagen erwartet. Um die zu erwartenden Einspeisungen durch erneuerbare Energien auch in Zukunft in der Region zuverlässig aufnehmen und verteilen zu können sowie die Versorgungssicherheit und Netzstabilität zu gewährleisten, plant die Netze BW die bestehenden 110-kV-Hochspannungsleitungen zwischen den Umspannwerken Kupferzell und Goldshöfe zu verstärken.
Für die steigenden und prognostizierten Einspeisungen regenerativer Erzeugungsanlagen, insbesondere durch Photovoltaik und Windenergie, im Ostalbkreis und Umgebung bietet das bestehende 110-kV-Netz unter Berücksichtigung der Bundes- und Landesziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien nicht ausreichend Kapazitäten, um den produzierten Strom aufnehmen und verteilen zu können. Aus diesem Grund ist eine Verstärkung des bestehenden 110-kV-Netzes im Ostalbkreis erforderlich.
Bereits vor Antragstellung wird in einem frühen Planungsstadium die Öffentlichkeit zum Vorhaben beteiligt. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben besteht z.B. über unser Projektpostfach die Möglichkeit, dass Sie uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen lassen, welche wir Ihnen gerne beantworten und in unserer Planung berücksichtigen. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.
Um die geplanten Maßnahmen umzusetzen, bedarf es einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung, der sogenannten Planfeststellung. Zuvor muss das notwendige Genehmigungsverfahren durchlaufen werden, das sogenannte Planfeststellungsverfahren. Beide Bauabschnitte werden in gesonderten Planfeststellungsverfahren umgesetzt.
Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für dieses Vorhaben als Genehmigungsverfahren zur Anwendung kommt. Es dient unter anderem der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Wir planen mit einer Antragseinreichung für Bauabschnitt 1 im August 2023 und für den Bauabschnitt 2 voraussichtlich für Ende 2023.
Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart. Dieses prüft den Planfeststellungsantrag der Netze BW, insbesondere unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit. Ergebnis des Planfeststellungsverfahren ist der Planfeststellungsbeschluss.
Das Planfeststellungsverfahren wird durch den Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss entscheidet das Regierungspräsidium Stuttgart über den Antrag des Vorhabenträgers unter Berücksichtigung aller gegen den Antrag eingebrachten Einwände.
Die Netzverstärkungen und die damit verbundenen baulichen Maßnahmen werden nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses umgesetzt. Die geplanten Maßnahmen in Bauabschnitt 1 können voraussichtlich ab 2024, in Bauabschnitt 2 ab 2026 realisiert werden.
Nach Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt die Inbetriebnahme.
Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.