Ausbau Hochspannungsnetz
Nachfolgend erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Termine rund um das Netzverstärkungsvorhaben der bestehenden 110-kV-Leitung zwischen den Umspannwerken Kupferzell und Schwäbisch Hall sowie zwischen dem Punkt Lindach und dem Umspannwerk Unterrot.
Der Ausbau von regenerativen Erzeugungsanlagen (insbesondere Photovoltaik- und Windkraftanlagen) bringt die Stromnetze an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Den Zielen der Landesregierung folgend, soll der Anteil der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg weiter steigen. Auch im Kreis Schwäbisch Hall, Hohenlohekreis und Ostalbkreis wird in den kommenden Jahren ein massiver Ausbau an erneuerbaren Erzeugungsanlagen erwartet.
Um weitere Einspeisungen gemäß § 12 Erneuerbare-Energien-Gesetz gewährleisten zu können und das Verteilnetz auch in Zukunft sicher und zuverlässig betreiben zu können, plant die Netze BW die Verstärkung zweier bestehender 110-kV-Hochspannungsleitungen zwischen den Umspannwerken Kupferzell und Schwäbisch Hall (Anlage 0103) sowie zwischen dem Punkt Lindach und dem Umspannwerk Unterrot (Anlage 0416).
Die eingeleitete Energiewende unter Förderung der Erneuerbaren Energien verändert die deutsche Energielandschaft nachhaltig. Zentrale Großkraftwerke werden zunehmend durch dezentrale, zumeist regenerative und kleinere, Erzeugungsanlagen ergänzt, welche sich häufig im ländlichen Raum befinden. Regionen wie der Landkreis Schwäbisch Hall, Hohenlohekreis und Ostalbkreis beziehen nicht länger nur Strom, sondern erzeugen diesen verstärkt selbst, wobei überschüssige Strommengen entstehen und abtransportiert werden müssen. Verteilnetzbetreiber erstellen regelmäßig verschiedene Szenarien zum Um-, Aus- und Neubau ihrer Netze, um sowohl den neuen Anforderungen der sich ändernden Energielandschaft als auch den energiewirtschaftsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen.
Netze BW reagiert auf den starken Zubau Erneuerbarer Energien in der Region und plant die bestehenden 110-kV-Leitungsanlagen (Kupferzell - Schwäbisch Hall und Lindach – Unterrot) zu verstärken und damit den neuen Anforderungen anzupassen.
Bevor die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden können, bedarf es einer Genehmigung, die im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens (hier: Planfeststellungsverfahren) durch die Netze BW zu erlangen ist. Um ein solches eröffnen zu können, muss die Netze BW zuvor einerseits verschiedene Voruntersuchungen durchführen, wie z.B. die Prüfung von technischen, rechtlichen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen sowie andererseits einen Planfeststellungsantrag erarbeiten. Parallel dazu wird die Öffentlichkeit bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in die Planungen eingebunden. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben besteht z.B. über Bürgersprechstunden oder unser Projektpostfach die Möglichkeit, dass Sie uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen lassen, welche wir Ihnen gerne beantworten und in unserer Planung berücksichtigen. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das Planfeststellungsverfahren.
Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für dieses Vorhaben zur Anwendung kommt. Bis Ende 2023 wird Netze BW einen Planfeststellungsantrag erarbeiten und bei der Genehmigungsbehörde einreichen. Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart. Dieses prüft den Planfeststellungsantrag der Netze BW insbesondere unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit. Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss.
Die geplanten Maßnahmen können voraussichtlich ab 2025 realisiert werden.
Nach Abschluss der Bauarbeiten, erfolgt als abschließender Meilenstein die Inbetriebnahme.
Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.