Ausbau Hochspannungsnetz
Hier haben wir für Sie alle wichtigen Informationen, Pläne und Dokumente über den geplanten Umbau der beiden 110-kV-Freileitungsanlagen (LA) im Raum Meßkirch zusammengestellt, um Sie umfassend über die Vorhaben zu informieren.
Der Ausbau der erneuerbaren Erzeugungsanlagen, insbesondere Photovoltaik- und Windkraftanlagen, bringt die Stromnetze an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Auch im Landkreis Sigmaringen wird in den kommenden Jahren ein weiterer Ausbau an erneuerbaren Erzeugungsanlagen erwartet. Um die zu erwartenden Einspeisungen durch erneuerbare Energien auch in Zukunft in der Region zuverlässig aufnehmen und verteilen zu können sowie die Versorgungssicherheit und Netzstabilität zu gewährleisten, plant die Netze BW die bestehenden 110-kV-Hochspannungsleitungen im Raum Meßkirch im Zuge des Neubaus des Umspannwerks Meßkirch umzubauen. Da das Umspannwerk in den Bereich des Masts Nr. 005 der Leitungsanlage 1850 verschoben wird, an welchem die Anlagen 1840 und 1850 zusammenlaufen, sind Anpassungen der Leitungseinführungen der 110-kV-Leitungsanlage 1850 zwischen Mast Nr. 001 und Mast Nr. 006 erforderlich.
Da während des UW-Baus die Stromversorgung in das Bestandsumspannwerk fortbestehen muss, ist eine bestimmte Reihenfolge des Bauablaufs sowie das Fortbestehen eines provisorischen Bauzustands während der UW-Bauphase erforderlich.
Im Zuge des Neubaus des Umspannwerks Meßkirch werden Umbaumaßnahmen der Bestandsanlagen LA 1840 Meßkirch – Weildorf, sowie LA 1850 Meßkirch – Stockach, notwendig.
Bereits vor Antragstellung wird in einem frühen Planungsstadium die Öffentlichkeit zum Vorhaben beteiligt. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben besteht z. B. über unser Projektpostfach die Möglichkeit, dass Sie uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen lassen, welche wir Ihnen gerne beantworten und in unserer Planung berücksichtigen. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.
Um die geplanten Maßnahmen umzusetzen, bedarf es einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung, der sogenannten Planfeststellung. Zuvor muss das notwendige Genehmigungsverfahren durchlaufen werden, das sogenannte Planfeststellungsverfahren. Beide Bauabschnitte werden in gesonderten Planfeststellungsverfahren umgesetzt.
Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für dieses Vorhaben als Genehmigungsverfahren zur Anwendung kommt. Es dient unter anderem der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Antrag wurde im Mai 2023 eingereicht.
Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Tübingen. Dieses prüft den Planfeststellungsantrag der Netze BW, insbesondere unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit. Ergebnis des Planfeststellungsverfahren ist der Planfeststellungsbeschluss.
Das Planfeststellungsverfahren wird durch den Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss entscheidet das Regierungspräsidium Stuttgart über den Antrag des Vorhabenträgers unter Berücksichtigung aller gegen den Antrag eingebrachten Einwände.
Die Netzverstärkungen und die damit verbundenen baulichen Maßnahmen werden nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses umgesetzt. Die geplanten Maßnahmen können voraussichtlich ab Q1 2024 realisiert werden.
Nach Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt die Inbetriebnahme.
Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.