Ausbau Hochspannungsnetz
Der Ausbau der regenerativen Erzeugungsanlagen bringt die Stromnetze an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Auch in den Landkreisen Konstanz und Sigmaringen sowie den umliegenden Landkreisen wird in den kommenden Jahren ein weiterer Ausbau an erneuerbaren Erzeugungsanlagen erwartet. Um die zu erwartenden Einspeisungen durch erneuerbare Energien auch in Zukunft in der Region zuverlässig aufnehmen und verteilen zu können sowie die Versorgungssicherheit und Netzstabilität zu gewährleisten, plant die Netze BW GmbH die Ertüchtigung der bestehenden 110-kV-Freileitung zwischen Meßkirch und Stockach (LA 1850 ).
Der Planfeststellungsantrag wird voraussichtlich im Jahr 2026 bzw. 2027 bei den zuständigen Regierungspräsidien Tübingen und Freiburg eingereicht.
Der Ausbau der regenerativen Erzeugungsanlagen bringt die Stromnetze an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Auch in den Landkreisen Konstanz und Sigmaringen sowie den umliegenden Landkreisen wird in den kommenden Jahren ein weiterer Ausbau an erneuerbaren Erzeugungsanlagen erwartet. Um die zu erwartenden Einspeisungen durch erneuerbare Energien auch in Zukunft in der Region zuverlässig aufnehmen und verteilen zu können sowie die Versorgungssicherheit und Netzstabilität zu gewährleisten, plant die Netze BW GmbH die Ertüchtigung der bestehenden 110-kV-Freileitung zwischen Meßkirch und Stockach (LA 1850).
Bevor die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden können, bedarf es einer Genehmigung. Diese Genehmigung ist im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens (hier: Planfeststellungsverfahren) durch die Netze BW zu erlangen. Um ein Genehmigungsverfahren eröffnen zu können, muss die Netze BW zuvor einerseits verschiedene Voruntersuchungen durchführen, wie z. B. die Prüfung von technischen, rechtlichen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen sowie andererseits einen Genehmigungsantrag erarbeiten.
Derzeit werden die technischen Anforderungen geprüft (Projektierung) und die ersten Umweltaspekte durch Netze BW betrachtet, damit werden die Grundlagen für den Genehmigungsantrag erarbeitet. Parallel dazu begann im Herbst 2023 die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben besteht z. B. über unser Projektpostfach oder die Projekthotline die Möglichkeit, dass Sie uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen lassen, welche wir Ihnen gerne beantworten und in unserer Planung berücksichtigen. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.
Nr. | Datum | Beteiligungsinstrument | Adressaten |
---|---|---|---|
1 | 29.09.2023 | Informationsschreiben an die betroffenen Gemeinden | Bürgermeister betroffener Gemeinden |
2 | 24.05.2024 | Freischaltung Homepage zum Projekt | Bürger*innen, Unternehmen und weitere Interessierte |
3 | 05./06.12.2023 | Vorstellung der Planungen in Meßkirch, Sauldorf, Mühlingen und Orsingen-Nenzingen |
Bürgermeister und Verwaltung |
4 | 08.10.2024 | Vorstellung im Gemeinderat Mühlingen | Gemeinderatsmitglieder und Bürger*innen |
05.11.2024 | Vorstellung im Gemeinderat Orsingen-Nenzingen | Gemeinderatsmitglieder und Bürger*innen | |
21.11.2024 | Vorstellung im Gemeinderat Sauldorf | Gemeinderatsmitglieder und Bürger*innen | |
26.11.2024 | Vorstellung im Gemeinderat Meßkirch | Gemeinderatsmitglieder und Bürger*innen |
Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für dieses Vorhaben als Genehmigungsverfahren zur Anwendung kommt. Es dient unter anderem der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Wir planen mit einer Antragseinreichung voraussichtlich für das Jahr 2026 bzw. 2027.
Die zuständigen Genehmigungsbehörden sind die Regierungspräsidien Tübingen und Freiburg. Diese prüfen den Planfeststellungsantrag der Netze BW, insbesondere unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit. Ergebnis der Planfeststellungsverfahren sind jeweils Planfeststellungsbeschlüsse.
Das Planfeststellungsverfahren wird durch den Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss entscheidet das Regierungspräsidium über den Antrag des Vorhabenträgers unter Berücksichtigung aller gegen den Antrag eingebrachten Einwände. Die Planfeststellungsbeschlüsse erfolgen durch die Regierungspräsidien Tübingen und Freiburg im Anschluss an die Planfeststellungsverfahren, die voraussichtlich für das Jahr 2026 bzw. 2027 vorgesehen sind.
Der (Ersatzneu-) Bau wird gemäß den Planfeststellungsverfahren, voraussichtlich im Jahr 2029, umgesetzt. Der Neubau des Umspannwerks Meßkirch, sowie der Masten 5 und 6, ist Gegenstand eines gesonderten Verfahrens, weshalb ein Start der Baumaßnahmen derzeit noch nicht abgeschätzt werden kann.
Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt als abschließender Meilenstein die Inbetriebnahme.
Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.