Ausbau Hochspannungsnetz
Hier haben wir für Sie alle wichtigen Informationen über die von uns geplante Erneuerung der Hochspannungsleitungsanlage zwischen dem Umspannwerk Gurtweil und dem Kraftwerk Ryburg-Schwörstadt für den Leitungsabschnitt in Murg zusammengestellt, um Sie umfassend über das Vorhaben zu informieren.
Die Netze BW GmbH betreibt unter anderem die Hochspannungsleitungen des Verteilnetzes in den Landkreisen Waldshut und Lörrach und steht dabei für eine zuverlässige und sichere Versorgung mit Strom. Dazu gehört auch die 110-kV-Hochspannungsleitung zwischen dem Umspannwerk Gurtweil und dem Kraftwerk Ryburg-Schwörstadt (Leitungsanlage 1490), welche gemeinsam mit der ED Netze GmbH betrieben wird.
Um auch in Zukunft einen sicheren Netzbetrieb gewährleisten zu können, plant Netze BW die sukzessive Modernisierung der Leitungsanlage. Geplant ist, alle Masten, die größtenteils in den Jahren zwischen 1926 und1936 errichtet wurden und damit ihre maximale Nutzungsdauer erreicht haben, altersbedingt zu ersetzen. Im Zuge der Erneuerungsmaßnahmen sollen auch die bestehenden Leiterseile durch neue, leistungsfähigere Leiterseile ersetzt werden, um die Übertragungsfähigkeit der Leitungsanlage zu erhöhen. Damit wird die Leitungsanlage fit für die Energiewende und die Zukunft gemacht.
Aufgrund der Gesamtlänge der Leitungsanlage sowie der unterschiedlichen Betroffenheiten und Anforderungen wurde die Gesamtmaßnahme in mehrere Bauabschnitte unterteilt. Einer davon befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Murg (Hochrhein).
Im Rahmen der frühzeitigen Vorstellung der geplanten Erneuerungsmaßnahmen für den Bauabschnitt in der Gemeinde Murg durch Netze BW wurde seitens der Gemeinde eine angepasste Trassenführung unter Aussparung des bebauten Gemeindegebietes, durch das die Bestandstrasse derzeit teilweise verläuft, angeregt und von Netze BW übernommen.
Die Masten der Hochspannungsleitung zwischen dem Umspannwerk Gurtweil und dem Kraftwerk Ryburg-Schwörstadt wurden größtenteils in den Jahren zwischen 1926 und 1936 erbaut und müssen altersbedingt erneuert werden. Im Zuge der Erneuerungsmaßnahmen sollen auch die bestehenden Leiterseile durch neue, leistungsfähigere Leiterseile zu ersetzen, um die Übertragungsfähigkeit der Leitungsanlage zu erhöhen. Mit der Maßnahme wird die Leitungsanlage damit fit für die Zukunft gemacht.
Bevor die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden können, bedarf es der notwendigen Genehmigungen, welche die Netze BW im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens erlangen muss. Für den Bauabschnitt der 110-kV-Leitungsanlage Gurtweil – Ryburg-Schwörstadt in der Gemeinde Murg kommt ein Plangenehmigungsverfahren zur Anwendung.
Vor Eröffnung dieses formellen Genehmigungsverfahrens wurden verschiedene Untersuchungen durch Netze BW durchgeführt, um die technischen, rechtlichen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen des Vorhabens zu prüfen. Parallel dazu hat Netze BW die Gemeinde Murg frühzeitig über das Vorhaben informiert und in die Planung einbezogen. Im Rahmen dieser frühzeitigen Abstimmung wurde seitens der Gemeinde eine Umfahrung des bebauten Gemeindegebietes, durch das die Bestandstrasse verlauft, angeregt und von Netze BW übernommen.
Anschließend hat Netze BW entsprechend der Untersuchungen und der Abstimmung mit der Gemeinde einen Genehmigungsantrag erarbeitet, um eine konkrete Trassenführung und Baudurchführung zu beantragen. Der Antrag auf Plangenehmigung wurde Ende 2019 bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Regierungspräsidium Freiburg, eingereicht und im Mai 2020 finalisiert. Derzeit führt die Behörde das Plangenehmigungsverfahren durch.
Das Plangenehmigungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von größeren Infrastrukturvorhaben und kommt auch für das Vorhaben zur Erneuerung des Bauabschnitts der 110-kV-Leitung Gurtweil – Ryburg-Schwörstadt in Murg als Genehmigungsverfahren zur Anwendung.
Nach der Einreichung des finalen Genehmigungsantrags bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Regierungspräsidium Freiburg, durch die Netze BW im Mai 2020 führte das Regierungspräsidium das förmliche Anhörungsverfahren, insbesondere unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der vom Plan Betroffenen durch, soweit diese nicht bereits im Vorfeld ihre Zustimmung zum Vorhaben erteilt haben. Ergebnis des Verfahrens ist die Plangenehmigung. Das Verfahren wurde im Januar 2021 abgeschlossen.
Am Ende des Plangenehmigungsverfahrens steht eine Plangenehmigung, welche Netze BW nach Abwägung aller öffentlichen Belange und Einwendungen die Realisierung des Vorhabens genehmigt. Diese legt unter anderem eine konkrete Ausführung der Maßnahme, das heißt eine konkrete Trassen- und Baudurchführung, fest. Die Plangenehmigung für die Erneuerung der 110-kV-Leitung Gurtweil – Ryburg-Schwörstadt in Murg wurde am 19.01.2021 erteilt.
Der Bau wird gemäß der Plangenehmigung umgesetzt. Die Bauzeit für die Realisierung der Umfahrungstrasse in Murg im Rahmen der Erneuerung der 110-kV-Leitung Gurtweil – Ryburg-Schwörstadt beträgt in Abhängigkeit der Witterung und der Auflagen- und Nebenbestimmungen der Plangenehmigung (z.B. zu Bauzeitenbeschränkungen) voraussichtlich 6 bis 8 Monate. Der Beginn der Bauarbeiten ist ab 01. Februar 2021 geplant. In einem ersten Schritt ist dabei die Umfahrungstrasse außerhalb des bebauten Gebietes zu realisieren. Sobald diese umgesetzt und in Betrieb genommen ist, kann der Rückbau der Bestandsleitung erfolgen, wobei mit dem Rückbau im Bereich des Baugebiets „Auf Leim“ begonnen wird.
Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.