Ausbau Hochspannungsnetz

Netzverstärkung Oberelchingen – Günzburg und Günzburg – Offingen

Nachfolgend erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Termine rund um das Netzverstärkungsvorhaben der bestehenden 110-kV-Leitungen zwischen Oberelchingen und Günzburg (Anlage 0503) sowie Günzburg und Offingen (Anlage 0511).

Bedarf und Vorhaben

Der Ausbau von regenerativen Erzeugungsanlagen bringt die Stromnetze an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Auch in den Landkreisen Neu-Ulm, Günzburg und Dillingen an der Donau wird in den kommenden Jahren ein weiterer Ausbau an erneuerbaren Erzeugungsanlagen erwartet. Der von diesen Anlagen erzeugte Strom muss gemäß § 12 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Verteilnetz aufgenommen und in Regionen mit höherem Stromverbrauch weitergeleitet werden.

Hierfür müssen die bestehenden 110-kV-Hochspannungsfreileitungen zwischen Oberelchingen und Günzburg (Anlage 0503) sowie zwischen Günzburg und Offingen (Anlage 0511) leistungsfähiger gemacht werden. Gewährleistet wird damit auch in Zukunft ein sicherer und zuverlässiger Betrieb des regionalen Verteilnetzes.

Rückblick und aktueller Stand

Maßnahmen

Netzverstärkung Oberelchingen – Günzburg und Günzburg – Offingen

Meilensteine

Bedarfsplanung

Die eingeleitete Energiewende unter Förderung der Erneuerbaren Energien verändert die deutsche Energielandschaft nachhaltig. Zentrale Großkraftwerke werden zunehmend durch dezentrale, zumeist regenerative und kleinere Erzeugungsanlagen ergänzt, welche sich häufig im ländlichen Raum befinden. Regionen wie die Landkreise Neu-Ulm, Günzburg und Dillingen an der Donau beziehen nicht länger nur Strom, sondern erzeugen diesen verstärkt selbst, wobei überschüssige Strommengen entstehen und abtransportiert werden müssen. Verteilnetzbetreiber erstellen regelmäßig verschiedene Szenarien zum Um-, Aus- und Neubau ihrer Netze, um sowohl den neuen Anforderungen der sich ändernden Energielandschaft als auch den energiewirtschaftsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen.

Netze BW reagiert auf den starken Zubau Erneuerbarer Energien in Ihrer Region sowie den über das 110-kV-Verteilnetz verbundene Nachbarregionen und plant die bestehenden 110-kV-Leitungsanlagen (Oberelchingen – Günzburg (Anlage 0503) & Günzburg – Offingen (Anlage 0511)) zu verstärken und damit den neuen Anforderungen anzupassen.

Genehmigungsplanung im Dialog

Bevor die geplante Maßnahme umgesetzt werden kann, bedarf es einer Genehmigung, die im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens (hier: Planfeststellungsverfahren) durch die Netze BW zu erlangen ist. Um ein solches eröffnen zu können, muss die Netze BW zuvor einerseits verschiedene Voruntersuchungen durchführen, wie z.B. die Prüfung von technischen, rechtlichen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen sowie andererseits einen Planfeststellungsantrag erarbeiten. Parallel dazu wird die Öffentlichkeit bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in die Planungen eingebunden. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben besteht z.B. über unser Projektpostfach oder unsere Projekthotline die Möglichkeit, dass Sie uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen lassen, welche wir Ihnen gerne beantworten und in unserer Planung berücksichtigen. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das Planfeststellungsverfahren.

Planfeststellungsverfahren

Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für die geplanten Maßnahmen zur Anwendung kommt. In 2020 wird Netze BW zwei separate Planfeststellungsanträge für die Anlage 0503 und 0511 erarbeiten und bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Regierung von Schwaben, einreichen. Um möglichst alle Interessen in einen optimalen Ausgleich zu bringen, führt die Regierung von Schwaben im Rahmen von beiden Planfeststellungsverfahren eine förmliche Beteiligung durch und prüft den Planfeststellungsantrag der Netze BW unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange und der Fachbehörden. Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss.

Umsetzung

Die geplanten Maßnahmen können voraussichtlich ab 2021 realisiert werden.

Inbetriebnahme

Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt als abschließender Meilenstein die Inbetriebnahme.

Haben Sie weitere Fragen?

Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.

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