Ausbau Hochspannungsnetz
Nachfolgend erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Termine rund um das Netzverstärkungsvorhaben zu der bestehenden 110-kV-Freileitungsanlage zwischen Trossingen – Tuttlingen (Anlage 0911).
Um den erhöhten Strombedarf in der Region auch zukünftig decken zu können, bedarf es einer Anpassung des bestehenden 110-kV-Hochspannungsnetzes. Geplant ist daher, auf die bestehende 110-kV-Freileitungsanlage Trossingen-Tuttlingen, Leitungsanlage 0911, welche über die Gemarkungen Trossingen, Villingen-Schwenningen (Gemarkung Weigheim), Durchhausen, Seitingen-Oberflacht, Wurmlingen sowie Tuttlingen läuft, einen weiteren Stromkreis auf dem noch freien Gestängeplatz aufzulegen.
Laut Berechnungen der Stadtwerke Tuttlingen und Anfragen von ansässigen Unternehmen, ist in den nächsten Jahren in der Region von einer dauerhaften Erhöhung des Stromverbrauchs auszugehen. Gleiches gilt mittelfristig für den Raum Fridingen. Um zukünftig diesen erhöhten Strombedarf in der Region decken zu können, ist eine Anpassung des bestehenden 110-kV-Hochspannungsnetzes notwendig.
Bevor die geplante Maßnahme umgesetzt werden kann, bedarf es einer Genehmigung, die im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens (hier: Planfeststellungsverfahren) durch die Netze BW zu erlangen ist. Um ein solches eröffnen zu können, musste die Netze BW zuvor einerseits verschiedene Voruntersuchungen durchführen, wie z.B. die Prüfung von technischen, rechtlichen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen sowie andererseits einen Planfeststellungsantrag erarbeiten. Parallel dazu wurde die Öffentlichkeit bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in die Planungen eingebunden. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben bestand z.B. über unser Projektpostfach für Sie die Möglichkeit, uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen zu lassen, welche wir gerne beantwortet und in unserer Planung berücksichtigt haben.
Nachdem die Netze BW den Bedarf zur Netzverstärkung ermittelt hat (beinhaltet Vorplanung und die Vorbereitungen für die Erstellung der Genehmigungsunterlagen unter Berücksichtigung wie z.B. die Prüfung von Umweltbelangen sowie technische, rechtliche und wirtschaftliche Anforderungen). Parallel dazu bestand für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zum Vorhaben zu informieren sowie Fragen und Hinweise zu den Planungen einzubringen. Die aus der Öffentlichkeit eingegangenen Hinweise wurden aufgenommen, in der Planung bestmöglich berücksichtigt und im Genehmigungsantrag dokumentiert.
Eine Grafik zu den einzelnen Meilensteinen finden Sie hier.
Der Genehmigungsantrags auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens wurde Ende 2022 eingereicht. Um möglichst alle Interessen in einen optimalen Ausgleich zu bringen, führte das Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Planfeststellungsbehörde eine förmliche Beteiligung (unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit) durch. Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss. Im Juni 2024 hat das Regierungspräsidium Freiburg den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Nach der Planfeststellung kann die Umsetzung der geplanten Netzverstärkung voraussichtlich ab dem Sommer 2025 erfolgen.
Nach erteiltem Planfeststellungsbeschluss erfolgt die Inbetriebnahme. Dies geschieht voraussichtlich im Herbst 2026 nach erfolgreichem Abschluss der Bauarbeiten.
Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.