Ausbau Hochspannungsnetz
Hier haben wir für Sie alle wichtigen Informationen über die von uns geplante Erneuerung der Hochspannungsleitungsanlage (LA 1610) zwischen den Umspannwerken Weier und Eichstetten zusammengestellt, um Sie umfassend über das Vorhaben zu informieren.
Die Netze BW GmbH betreibt die Hochspannungsleitungen des Verteilnetzes in den Landkreisen Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald und im Ortenaukreis und steht dabei für eine zuverlässige und sichere Versorgung mit Strom. Dazu gehört auch die 110-kV-Hochspannungsleitung zwischen den Umspannwerken Weier und Eichstetten, die ab Höhe Allmannsweier bis Bahlingen am Kaiserstuhl zwischen der Bahnstrom-Freileitung BL 437 Freiburg – Abzw. Appenweier der DB Energie GmbH und einer 220-kV-Freileitungsanlage der TransnetBW GmbH verläuft.
Um auch in Zukunft einen sicheren Netzbetrieb gewährleisten zu können, plant die Netze BW die Erneuerung der gesamten Leitungsanlage. Mit der Maßnahme verfolgt die Netze BW das NOVA (Netz-Optimierung vor -Verstärkung vor -Ausbau)-Prinzip und vermeidet somit zusätzliche Leitungsanlagen.
Zwischen dem Umspannwerk Weier bis Mast 69 soll die LA 1610 mit der ebenfalls in den nächsten Jahren zur Sanierung anstehenden Bahnstromleitung BL 437 auf einer Hochspannungsfreileitung (Vierfachgestänge) als Gemeinschaftsleitung gebündelt werden (Maßnahme A).
Die geplante Gemeinschaftsleitung wird in mehrere Bauabschnitte unterteilt. Der Bauabschnitt 2 der Maßnahme A im interkommunalen Gewerbepark Raum Offenburg wird den anderen Bauabschnitten zeitlich vorgezogen genehmigt und umgesetzt.
Für den südlichen Teil ab Mast 070 bis zum UW Eichstetten ist die Erneuerung der LA 1610 im Bestand geplant (Maßnahme B).
Maßnahme A, Bauabschnitt 1 und 3
Maßnahme A, Bauabschnitt 2
Maßnahme B
Die Hochspannungsleitung zwischen den Umspannwerken Weier und Eichstetten wurde größtenteils vor 1950 erbaut. Nach über 80-jähriger Betriebszeit haben die Masten ihre maximale Nutzungsdauer erreicht und müssen altersbedingt getauscht werden. Aufgrund von Lastzuwächsen sowie mittel- und langfristig zu erwartenden Transiten aus dem 380-kV-Netz werden außerdem die Lastflüsse auf der Leitungsanlage zunehmen. Dadurch müssen zusätzlich die bestehenden Leiterseile durch leistungsfähigere Leiterseile ersetzt werden, um die Übertragungsfähigkeit der Leitungsanlage zu erhöhen.
Bevor die geplante Maßnahme umgesetzt werden kann, bedarf es der notwendigen Genehmigungen, welche die Netze BW im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens (hier: Planfeststellungsverfahren) erlangen muss. Vor Eröffnung des formellen Genehmigungsverfahrens führt die Netze BW verschiedene Untersuchungen durch, um die technischen, rechtlichen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen zu prüfen und in ihre Planung einzubeziehen.
Parallel dazu wird die Öffentlichkeit zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in die Planungen eingebunden. Über unser Projektpostfach besteht die Möglichkeit, uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen zu lassen, welche wir Ihnen gerne beantworten und in unserer Planung berücksichtigen. Anschließend erarbeitet die Netze BW entsprechend der Untersuchungen und der Hinweise aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung einen Genehmigungsantrag, um eine konkrete Trassenführung und Baudurchführung zu beantragen. Dabei sind alle Aspekte und Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.
Für die Leitungsanlage Weier – Eichstetten sind drei Planfeststellungsverfahren (Maßnahme A (Gemeinschaftsleitung): Planfeststellungsverfahren für den Bauabschnitt 2, Planfeststellungverfahren für die Bauabschnitte 1 und 3 und Maßnahme B (Erneuerung im Bestand) vorgesehen.
Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von größeren Infrastrukturvorhaben und kommt auch für die Vorhaben zur Erneuerung der 110-kV-Leitung Weier - Eichstetten als Genehmigungsverfahren zur Anwendung. Es dient der Abwägung aller Belange wie Naturschutz, Landwirtschaft und privates Eigentum sowie der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Dazu wird ein Antrag auf Planfeststellung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Regierungspräsidium Freiburg, eingereicht. Dieser enthält eine Begründung des Vorhabens sowie die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen und Planungen.
Die Genehmigungsbehörde prüft den Planfeststellungsantrag insbesondere unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit. Dazu werden für einen Monat in jeder betroffenen Gemeinde die Planunterlagen ausgelegt. Während dieser Zeit sowie zwei Monate im Anschluss können alle Betroffenen Einwendungen gegen den Plan erheben, die von der Genehmigungsbehörde geprüft und abgewogen werden. Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss.
Am Ende des Planfeststellungsverfahrens steht ein Planfeststellungsbeschluss, welcher nach Abwägung aller öffentlichen Belange und Einwendungen die Realisierung des Vorhabens genehmigt. Er legt unter anderem eine konkrete Ausführung der Maßnahme, das heißt eine konkrete Trassen- und Baudurchführung, fest.
Mit einem Planfeststellungsbeschluss rechnen wir für den Bauabschnitt 2 der geplanten Gemeinschaftsleitung der LA 1610 mit der BL 437 (Maßnahme A) im Jahr 2025 und für die Erneuerung der 110-kV-Leitung Weier – Eichstetten im südlichen Teil frühestens im Jahr 2025/2026. Nach dem Beschluss kann der Bau beginnen.
Der Bau wird gemäß dem Planfeststellungsbeschluss umgesetzt.
Nach der Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt die Inbetriebnahme.
Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.