Anfrage zur Vereinbarung individueller Netzentgelte bei atypischer Netznutzung

Grundsätzlich werden die von Lieferanten und Letztverbrauchern zu zahlenden allgemeinen Netzentgelte nach dem Prinzip der Verursachungsgerechtigkeit auf der Basis der sogenannten Gleichzeitigkeitsfunktion ermittelt. Abweichend davon eröffnet § 19 Abs. 2 StromNEV die Möglichkeit des Angebots individueller Netzentgelte, wenn die dort genannten Bedingungen erfüllt sind. Mit nachfolgendem Formular können Sie uns eine Anfrage zur Vereinbarung einer individuelllen Vergütung zukommen lassen. Bei fachlichen Rückfragen können Sie sich gerne an Sonderkunden-Strom@netze-bw.de wenden.

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