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Registrierende Leistungsmessung (RLM)

Für Stromverbräuche ab 100.000 kWh

Mit der RLM zu mehr Transparenz in Gewerbe und Industrie

Was bedeutet registrierende Leistungsmessung?

Die registrierende Leistungsmessung (RLM) bezeichnet den kontinuierlichen Messvorgang des Verbrauchs von Strom oder Gas. Ausschlaggebend ist die regelmäßige Messung des Verbrauchs in Intervallen. Bei Strom erfolgt sie jede Viertelstunde, bei Gas alle 60 Minuten.

Aufgepasst: Der offizielle Begriff für dieses Verfahren lautet eigentlich „registrierende Lastgangmessung". Im alltäglichen Gebrauch hat sich die Bezeichnung „registrierende Leistungsmessung“ allerdings durchgesetzt. Beide Begriffe können also synonym verwendet werden.

In der Regel handelt es sich bei den verwendeten Lastgangzählern um sogenannte Synchronous Modular Meter (kurz SyM²-Zähler). Die ermittelten Werte werden dann an den Netzbetreiber übermittelt und den Verbraucher*innen durch den Stromlieferanten zur Verfügung gestellt bzw. gegen einen Aufpreis direkt gesendet. Die Verbraucher*innen können die Werte dann analysieren und ein detailliertes Verbrauchsprofil erstellen.

Für wen ist die RLM-Messung verpflichtend?

Die RLM-Messung ist ab einem Stromverbrauch von 100.000 kWh pro Jahr oder bei hohen Einspeiseleistungen verpflichtend. Zwar ist die Untergrenze für den jährlichen Verbrauch in der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) geregelt, der Grenzwert für die Leistungsspitze bei der Einspeisung ist dort allerdings nicht genauer definiert. Näheres hierzu können Sie den Technischen Mindestanforderungen entnehmen.

In Bezug auf den Gasverbrauch ist ein RLM-Zähler ab einem Jahresverbrauch von 1,5 GWh bzw. einer Ausspeiseleistung von 500 kW Pflicht.

Für wen ist die registrierende Leistungsmessung relevant?

Die registrierende Lastgangmessung ist sowohl für Unternehmen als auch für Netzbetreiber von Bedeutung:

Für Unternehmen:

  • Gewerbe- und Industriekund*innen erhalten jeden Monat eine genaue Kostenaufstellung. So haben sie einen detaillierten Überblick über den tatsächlichen Verbrauch.
  • Die Abrechnung ist für Unternehmen transparent. Sie ist die Basis für eine passende Tarifauswahl und somit auch für die Optimierung des Lastgangs. Auf diese Weise können Netzentgelte eingespart werden. Die Optimierungsansätze ergeben sich beispielsweise durch die Identifizierung von Lastspitzen in Kombination mit genutzten Geräten. Auf dieser Basis können dann Ansätze für Energieeffizienzmaßnahmen gefunden werden.

Für Netzbetreiber:

  • Verbesserte Netzplanung: Netzbetreiber erhalten durch die RLM-Messung Erkenntnisse über den genauen Energiebedarf. Auf dieser Basis können sie dann genauere Vorhersagen treffen.
  • Die Folge: Überlastungen können vermieden und die Netzstabilität optimiert werden.

Unterschiede zwischen SLP-Zählern und RLM-Zählern

SLP- (Standardlastprofile) und RLM-Zähler unterscheiden sich sowohl im Messintervall als auch in der Datenerfassung und in der Zielgruppe, bei der sie zum Einsatz kommen:

SLP-Zähler

SLP-Zähler werden in privaten Haushalten sowie in kleineren Gewerbebetrieben eingesetzt. Sie geben lediglich Auskunft über den Zählerstand, der normalerweise jährlich abgelesen wird.

  • Bei SLP-Zählern wird der tatsächliche Strom- und/oder Gasverbrauch in der Regel 1 x pro Jahr durch die Kund*innen abgelesen.
  • Der tatsächliche Verbrauch wird nicht automatisch übermittelt.
  • Die monatlichen Abschläge basieren nicht auf dem genauen Verbrauch, sondern auf sogenannten Schätzwerten.
  • Kommt es nach Ablesung und Jahresrechnung zu Nach- oder Rückzahlungen, werden die Abschläge entsprechend nach oben oder unten angepasst.

RLM-Zähler

RLM-Zähler werden bei Großverbrauchern eingesetzt. Sie erfassen und übermitteln den Verbrauch kontinuierlich und in kurzen Intervallen. Auf diese Weise entsteht ein detailliertes Lastprofil.

  • Der RLM-Zähler misst in regelmäßiger Frequenz den Mittelwert der tatsächlich abgenommenen Leistung. Die Messung bei Strom erfolgt per Gesetz alle 15 Minuten.
  • Die abgenommene Leistung wird kontinuierlich erfasst und automatisiert an den Verteilnetzbetreiber übermittelt.
  • Der Netzbetreiber errechnet den genauen Verbrauch in Kilowattstunden und erstellt jeden Monat eine „scharfe“ Abrechnung über den genauen Stromverbrauch.
  • Eine Messstellenbetreiber muss die jährliche Ablesung nicht mehr durchführen, da sie komplett entfällt.

Vorteile von RLM-Zählern

  • RLM-Zähler sind nicht nur genauer, sondern geben auch einen aktuelleren Überblick über den Energieverbrauch eines Unternehmens. Das ist insbesondere bei Energieaudits erforderlich. Verbraucher*innen erhalten dadurch die Möglichkeit, das eigene Verhalten anzupassen.
  • Zudem bieten RLM-Zähler die Chance, Einsparpotenziale zu identifizieren und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um die Energieeffizienz zu steigern.
  • Ein weiterer Vorteil ist die größere Planungssicherheit bei Strom- und Gaskosten. Energieversorger und Netzbetreiber können auf Basis dieser Informationen Überlastungen vermeiden. Die Folge: Ein stabileres Netz.

Messstellenbetriebskosten für RLM-Zähler der Netze BW im Überblick

Niederspannung Mittelspannung Hochspannung
Betriebskosten Zähler
318,26 €
318,99 €
1.312,44 €
Wandler (optional, entfällt bei Direktmessung)
55,20 €
228,00 €
491,31 €
Telekommunikation per Modem/Funk
99,51 €
99,51 €
99,51 €
Gesamtkosten MSB (inkl. Wandler)
472,97 €
646,50 €
1.903,26 €

Die angegebenen Preise sind Jahres-Nettopreise zzgl. MwSt.

Weitere Informationen zum Messwesen bei Einspeisung & Erzeugung finden Sie außerdem hier.

Zusatzprodukte für Ihren RLM-Zähler

Über den reinen Messtellenbetrieb hinaus bieten wir Ihnen eine Reihe von Zusatzprodukten an, aus denen Sie auf Ihren Anwendungsfall zugeschnitten auswählen können, was Sie benötigen.

Datenbereitstellung (an Netzkund*innen oder legitimierte Energieberater*innen)

Niederspannung Mittelspannung Hochspannung
Datenbereitstellung an eine weitere E-Mail-Adresse
72,00 € / Jahr
72,00 € / Jahr
72,00 € / Jahr

Anfragen an: edm.strom@netze-bw.de

Wandler (zur Einhaltung der Blindleistungs-/Spannungskennlinie)

Zur Einhaltung der Blindleistungs-/Spannungskennlinie (Q(U)-Regelung) oder e-n-Wicklung zur Erdschlusserfassung oder abweichend unserer Standardgröße/-bauform (siehe veröffentlichte technische Mindestanforderungen)

Niederspannung Mittelspannung Hochspannung
Spannungswandler (je Wickler und Wandlersatz) - 90,00 € / Jahr -
MSP-Stromwandler (pro Kern, je Wandlersatz) - 90,00 € / Jahr -
NSP-Stromwandler (pro Kern, je Wandlersatz) 17,90 € / Jahr - -

Impulse & Summierung (Wirk- & Blindarbeit)

Vom Zähler gemessene Wirk- und/oder Blindarbeit (Mengenimpulse) oder die viertelstündliche Messperiode

Niederspannung Mittelspannung Hochspannung
Impulsweitergabe bis 4 Kontakte
55,00 € / Jahr
55,00 € / Jahr
-
Summierung (der Pulse) vor Ort
250,00 € / Jahr
250,00 € / Jahr
-
NSP-Stromwandler (pro Kern, je Wandlersatz)
17,90 € / Jahr
-
-

Zählverfahrenwechsel

Montageleistungen aufgrund eines Wechsels des Zählverfahrens (nur vom Lieferanten zu beauftragen)

Niederspannung Mittelspannung Hochspannung
Umbau von Standardlastprofil (SLP/SEP) auf Lastgangzählung (LGZ/EGZ)
295,00 €
295,00 €
-
Umbau von Lastgangzählung (LGZ/EGZ) auf Standardlastprofil (SLP/SEP)
kostenlos
kostenlos
-
NSP-Stromwandler (pro Kern, je Wandlersatz)
17,90 € / Jahr
-
-

Monatliche Ablesung bei fehlendem GSM-Empfang

Bei fehlendem GSM-Empfang und fehlendem Festnetzanschluss muss monatlich eine "Vor-Ort"-Ablesung gemacht werden.

Niederspannung Mittelspannung Hochspannung
MDE-Ablesung (monatlich)
948,00 € / Jahr
948,00 € / Jahr
948,00 € / Jahr
Jede weitere Ablesung
180,00 € / Jahr
180,00 € / Jahr
180,00 € / Jahr

Untermessung (RLM-Zähler ohne Marktkommunikation für kundeneigene Messzwecke)

Sie benötigen einen RLM-Zähler für die Abgrenzung von Energieströmen oder für sonstige Messzwecke?

Gerne stellen wir Ihnen einen RLM-Zähler für Ihren eigenen Bedarf (Untermessung) zur Verfügung und betreiben diesen. Dieser nimmt dann nicht an der Marktkommunikation teil, kann aber bei Bedarf auf die Teilnahme an der Marktkommunikation umgestellt werden.

Die Preise sind gleich wie die Preise für an der Marktkommunikation teilnehmende Zähler. Hinzukommen die Kosten für die Datenweiterleitung (siehe Zusätzliche Serviceleistungen gegen Aufpreis).

Es ist für die Montage ein Zählerplatz entsprechend der technischen Mindestanforderungen im Messwesen der Netze BW vorzuhalten.

Häufig gestellte Fragen zur registrierenden Leistungsmessung

Wie erkennt man RLM-Zähler?

RLM-Zähler sind vor allem durch ihre Kommunikationsmöglichkeiten, detaillierte Verbrauchsdaten und ihre Eignung für größere Lasten erkennbar.

Ein typisches Merkmal von RLM-Zählern ist das Vorhandensein von Kommunikationsschnittstellen, die eine Fernabfrage der Daten ermöglichen. Diese Schnittstellen ermöglichen es, die erfassten Lastgangdaten elektronisch an den Versorger oder das Energiemanagementsystem zu übermitteln.

Bei RLM-Zählern können verschiedenen Verbrauchsdaten zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufgezeichnet werden. Häufig sieht man ein Hauptregister für den Gesamtverbrauch sowie zusätzliche Register für bestimmte Zeiträume oder Lastprofile (z. B. für Spitzenlastzeiten oder nächtlichen Verbrauch).

Wenn der Zähler mit Messwandlern verbunden ist, ist dies ein weiteres Indiz dafür, dass es sich um einen RLM-Zähler handelt. Messwandler werden in der Regel in Hochspannungsnetzen oder bei großen Verbrauchern eingesetzt, um hohe Ströme oder Spannungen zu messen. Diese Zähler sind speziell für große Lasten und für die präzise Erfassung des Verbrauchs über längere Zeiträume konzipiert.

Wann muss oder darf ich auf einen RLM-Zähler wechseln?

Sobald Ihr Jahresverbrauch entweder zwei Jahre in Folge die 100.000 kWh-Grenze mit bis zu 5 % überschreitet oder innerhalb einen Jahres um 10 % oder mehr überschreitet, erfolgt im Folgejahr ein Umbau auf einen RLM-Zähler.
Der Umbau ist dann für Sie kostenlos. Sie werden automatisch von uns angeschrieben, wenn ein Wechsel notwendig ist.

Sollten Sie einen niedrigeren Verbrauch haben und trotzdem von den Vorteilen des RLM-Zählers profitieren möchten, können Sie auch einen Zählverfahrenwechsel bei uns beantragen. Der Wechsel kostet dann einmalig 295,00 €.

Kann ich von RLM wieder auf SLP wechseln?

Ja, allerdings erfolgt die Umstellung nicht automatisch. Wenden Sie sich bei konkreten Fragen direkt an Ihre Netzkundenbetreuer*innen. Den Kontakt finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung.

Wo kann ich meine Verbrauchswerte einsehen?

Ihr Stromlieferant stellt Ihnen Ihre Verbrauchswerte auf Rückfrage zur Verfügung.

Zusätzlich können Sie bei uns eine Datenweiterleitung als Serviceleistung beauftragen. In dem Rahmen stellen wir Ihnen oder einem durch Sie freigegebenen Dritten (z. B. Energiemanager*in) Ihre Werte für jeweils den Vortag zur Verfügung. Die Übertragung erfolgt in einem marktüblichen Format in viertelstündiger Auflösung (Excel, EDIFACT usw.).

Sie möchten mehr zum Thema Datenweiterleitung erfahren? Schreiben Sie uns gern unter edm.strom@netze-bw.de.

Ich möchte mein bestehendes Setup optimieren und Kosten sparen. An wen wende ich mich?

Wenden Sie sich bei konkreten Fragen direkt an Ihre Netzkundenbetreuer*innen. Den Kontakt finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung.

Misst mein Sym²-Zähler richtig?

Damit Sie sich Ihre Messwerte selbst anschauen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine Anfrage per E-Mail an edm.strom@netze-bw.de zu senden, um sich monatlich eine CSV-Datei zur Verfügung stellen zu lassen, die Ihre Messwerte beinhaltet, die Sie ohne Spezial-Software nutzen können.

Haben Sie Ihre Messwerte bisher als SML-Datei von uns erhalten, lassen wir Ihnen diese zukünftig automatisch im CSV-Format zukommen. Eine erneute Registrierung ist nicht notwendig.

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