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Stromeinspeisung
Häufige Fragen zum Thema Stromeinspeisung
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Thema "Anlagenbetreiberwechsel"
An wen muss ich den Anlagenbetreiberwechsel melden?
Sie melden den Anlagenbetreiberwechsel sowohl bei uns dem Verteilnetzbetreiber als auch bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister.
Bitte beachten Sie, dass bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) ein Anlagenbetreiberwechsel innerhalb von vier Wochen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldet werden muss. Dazu reicht eine formlose E-Mail mit Angaben zum neuen Anlagenbetreiber und dem Datum des Anlagenbetreiberwechsels an folgende E-Mail: kwk-verfahren@bafa.bund.de. Bei Anlagen in der Direktvermarktung muss das Formular Erklärung zur Fernsteuerbarkeit unter der E-Mail: FRWE-Direktvermarktung@Netze-BW.de eingereicht werden. Die Erklärung des bisherigen Anlagenbetreibers verliert durch den Wechsel die Gültigkeit.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.
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