Ausbau Hochspannungsnetz
Die Netze BW GmbH betreibt das 110-kV-Verteilnetz im Zollernalbkreis und steht dabei für eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Strom. Um auch zukünftig eine ausreichende und sichere Stromversorgung zu gewährleisten, ist in Burladingen der Bau eines neuen 110-kV-Umspannwerks sowie dessen Anbindung an das bestehende Stromnetz notwendig.
Die Netze BW GmbH (Netze BW) plant den Neubau eines 110-kV-Umspannwerks auf Gemarkung der Gemeinde Burladingen sowie dessen Anschluss an die bestehende 110-kV-Leitung Staufenbühl-Trochtelfingen 0035. Der Neubau des Umspannwerks (UW) wird aufgrund technischer und betriebsbedingter Faktoren notwendig, um langfristig die Übertragungsfähigkeit und Versorgungssicherheit in der Region zu gewährleisten. Das neue UW Burladingen dient somit der Optimierung des bestehenden Netzes und stellt die Versorgung des Lastschwerpunkts Burladingen nachhaltig sicher. Zudem können so betriebsbedingte Schwierigkeiten vermindert, Doppelkosten vermieden und Möglichkeiten zur besseren Behebung von Störungen geschaffen werden. Damit kommt die Netze BW ihren Netzbetreiberpflichten nach, die ihr insbesondere nach §§ 11 ff. EnWG obliegen.
Bei der geplanten 110-kV-Schaltanlage im UW handelt es sich um eine innovative „Clean Air“-Schaltanlage, die auf klimafreundliche Isoliermittel setzt und mit der neuesten Technik ausgestattet ist. Dadurch nimmt das Umspannwerk auch eine überregionale Leuchtturm-Stellung hinsichtlich ökologischem und nachhaltigem Netzbetrieb ein. So wird das Netz fit für die Zukunft gemacht. Zur Integration des geplanten UW in das Stromnetz ist zudem eine Anbindung an die bestehende 110-kV-Freileitungsanlage Staufenbühl-Trochtelfingen 0035 notwendig, welche in der Nähe des geplanten Standorts verläuft.
Die technischen Einrichtungen im Umspannwerk Staufenbühl, über welches Burladingen bisher versorgt wurde, nähern sich dem Ende ihres Lebenszyklus. Im Zuge der notwendigen Erneuerung dieser Einrichtungen soll mit einem neuen UW Burladingen das Netz optimiert und die Versorgung des Lastschwerpunkts Burladingen nachhaltig sichergestellt werden. Zudem können so betriebsbedingte Schwierigkeiten vermindert, Doppelkosten vermieden und Möglichkeiten zur besseren Behebung von Störungen geschaffen werden. Bereits in den 90er Jahren hat das Vorgängerunternehmen der Netze BW, die Energieversorgung Schwaben AG (EVS), diese Projektidee verfolgt und eine Entwurfsplanung erstellt. Damit kommt die Netze BW ihren Netzbetreiberpflichten nach, die ihr insbesondere nach §§ 11 ff. EnWG obliegen.
Bevor die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden können, bedarf es einer Genehmigung. Diese Genehmigung ist im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens (hier: Planfeststellungsverfahren) durch die Netze BW zu erlangen. Um ein Genehmigungsverfahren eröffnen zu können, muss die Netze BW zuvor einerseits verschiedene Voruntersuchungen durchführen, wie z.B. die Prüfung von technischen, rechtlichen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen sowie andererseits einen Genehmigungsantrag erarbeiten.
Parallel dazu wird die Öffentlichkeit zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in die Planungen eingebunden. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben besteht z.B. über unser Projektpostfach oder die Projekthotline die Möglichkeit, dass Sie uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen lassen, welche wir Ihnen gerne beantworten und in unserer Planung berücksichtigen. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.
Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für dieses Vorhaben als Genehmigungsverfahren zur Anwendung kommt. Es dient unter anderem der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Antrag auf Planfeststellung wurde im Juli 2020 gestellt.
Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Tübingen. Dieses prüft den Planfeststellungsantrag der Netze BW, insbesondere unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit. Ergebnis des Planfeststellungsverfahren ist der Planfeststellungsbeschluss.
Am Ende des Planfeststellungsverfahrens steht ein Planfeststellungsbeschluss, welcher u.a. eine konkrete Ausführung festlegt. Mit einem Planfeststellungsbeschluss rechnen wir frühestens Ende 2021.
Hinsichtlich der Baudurchführung muss zwischen der Leitungsmaßnahme und dem UW-Neubau unterschieden werden. Der Bau der Leitungsanbindung an die 110-kV-Freileitungsanlage 0035 wird gemäß dem Planfeststellungsbeschluss umgesetzt. Die Bauzeit hängt von den Beschaffenheiten vor Ort ab. Durch witterungsbedingte Unterbrechungen oder Bauzeitenbeschränkungen kann sich diese ggf. verlängern. Der Neubau des UW erfolgt nach Bescheid über den Bauantrag nach LBO. Für den Bau wird derzeit mit ca. einem Jahr gerechnet. Durch witterungsbedingte Unterbrechungen oder Bauzeitenbeschränkungen kann sich diese ggf. verlängern. Der erwartete Bauabschluss und die Inbetriebnahme des UW werden für Ende 2023 erwartet.
Als abschließender Meilenstein erfolgt die Inbetriebnahme.
Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.