31. März 2021
Die Bundesnetzagentur muss vor Beginn einer Regulierungsperiode die Höhe des regulierten Eigenkapitalzinssatzes festlegen. Für die anstehende vierte Regulierungsperiode ist mit einer deutlichen Absenkung des regulierten Eigenkapitalzinssatzes zu rechnen, sofern die Bundesnetzagentur an ihrer bisherigen Berechnungsmethodik festhält.
Die Festlegung des Eigenkapitalzinssatzes basiert auf dem Capital Asset Pricing Model (CAPM). Der Basiszinssatz ist verordnungsrechtlich auf den zehn-jährigen Durchschnitt von Umlaufsrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten festzulegen. Hinzu kommt ein angemessener Zuschlag zur Abdeckung netzbetriebsspezifischer unternehmerischer Wagnisse (Wagniszuschlag).
Der Wagniszuschlag entspricht der Marktrisikoprämie (Differenz zwischen der erwarteten Rendite eines risikobehafteten Marktportfolios und dem risikofreien Zinssatz) multipliziert mit dem Betafaktor (dem Beitrag der zu bewertenden Anlage am Marktrisiko). Der in der Vergangenheit angewendete Wagniszuschlag war sehr gering und ist vornehmlich auf die Verwendung der „Welt-Marktrisikoprämie“ aus der Studie von Dimson, Marsh und Staunton (DMS)1 zurückzuführen.
Die Netze BW hat Oxera Consulting LLP mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, die Anwendbarkeit der Welt-Marktrisikoprämie bei der Bestimmung des regulierten Eigenkapitalzinssatzes für Strom- und Netzbetreiber zu untersuchen.
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