21. Juni 2023
OPEX-Xgen: Die Chance auf einen transparenten, ökonomisch fundierten und leicht umsetzbaren Neustart
Ein Diskussionspapier der Netze BW
Der generelle sektorale Produktivitätsfaktor, kurz „Xgen“, ist ein zentraler Baustein der deutschen Anreizregulierung. Der Xgen soll im Zusammenspiel mit dem Verbraucherpreisindex (VPI) exogene Kostenänderungen der Netzbetreiber nach dem Basisjahr abbilden. Dabei wird die Kostenbasis zunächst mit der VPI-Änderung inflationiert und dann um den Xgen angepasst, um die für den Netzbetrieb angemessene Inflationierung zu erhalten. Während die Höhe des Xgen in den ersten beiden Regulierungsperioden verordnungsrechtlich festgelegt war, legt seit der dritten Regulierungsperiode die Bundesnetzagentur den Xgen fest.
Im Zusammenspiel mit dem System der deutschen Anreizregulierung leidet der Xgen in seiner heutigen Form jedoch unter konzeptionellen Mängeln. Diese Mängel verhindern, dass der Xgen seine Zielsetzung im Regulierungssystem – die Übertragung ökonomischer Nullgewinne von Unternehmen im vollständigen Wettbewerb auf regulierte Unternehmen – erfüllen kann. Das Regulierungsziel im Falle einer Erlösregulierung bedeutet, dass die Erlöse sich wie die Kosten des Netzbetriebs entwickeln (Pfrommer 2022).
Drei Mängel stehen der Erfüllung dieses Regulierungsziels im aktuellen Rahmen der Anreizregulierung entgegen: Erstens werden operative Kosten, die während der Regulierungsperiode durch eine Veränderung der Versorgungsaufgabe entstehen, nicht berücksichtigt. Zweitens werden Kapitalkosten sowohl durch den Kapitalkostenabgleich als auch durch die Inflationierung mit VPI und Xgen – also doppelt – angepasst. Drittens laufen die gewährten Erlöse den Kosten des Netzbetriebs durch die Anwendung eines Zweijahresverzugs in der Inflationierung um zwei Jahre hinterher.
Diese drei Mängel lassen sich jedoch im Rahmen der Anreizregulierung durch die Verwendung eines „OPEX-Xgen“ beseitigen. Die Berechnung dieses korrigierten Xgen erfolgt anhand der Entwicklung der branchenweiten operativen Kosten. Im Gegensatz zur bisherigen Vorgehensweise der Bundesnetzagentur bleibt beim OPEX-Xgen (1) die Entwicklung der Kapitalkosten bei der Bestimmung des Xgen unberücksichtigt und (2) wird die Veränderung der Versorgungsaufgabe der Netzbetreiber explizit in die Ermittlung des Xgen einbezogen. Die Anwendung von VPI und OPEX-Xgen erfolgt dann entsprechend nur auf die operativen Kosten der Netzbetreiber und ohne Zweijahresverzug.
Ein OPEX-Xgen löst jedoch nicht nur die konzeptionellen Probleme des heutigen Xgen, sondern führt auch zu einer erheblichen Vereinfachung der Regulierungspraxis. Der aktuelle Xgen wird durch zwei verschiedene Methoden ermittelt: den Törnquist-Index und den Malmquist-Index. Die damit verbundenen Datenerhebungen, Datenplausibilisierungen und Berechnungen sind für alle Beteiligten sehr aufwändig und hinsichtlich ihrer methodischen Ausgestaltung stark umstritten. Die Ermittlung des OPEX-Xgen ist deutlich einfacher, da im Wesentlichen nur eine Größe ermittelt und keine zusätzlichen Daten erhoben werden müssten.
Die konzeptionellen Mängel gehen auf die bisherigen verordnungsrechtlichen Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) zurück. Die in Folge des Vertragsverletzungsverfahrens zur Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde der EU-Kommission gegen Deutschland anstehende Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes wird die Verantwortung für die in der ARegV geregelten Sachverhalte in die Hände der Bundesnetzagentur legen. Damit besteht die Chance bisherige in der ARegV festgeschriebene inhaltliche Schwächen, wie im Falle des Xgen, zu beheben und die Regulierung methodisch sowie inhaltlich klar und nachvollziehbar an den Regulierungszielen auszurichten (vgl. Staiger et al. 2021).
Verfasst von: Dr. Tobias Pfrommer und Sabine Streb
Weitere Neuigkeiten aus Kategorie: Fachartikel
14. März 2025
Wie die methodischen Schwächen der aktuellen Qualitätsregulierung verbessert werden könnten
Fachartikel
06. März 2025
Stellungnahme der Netze BW zur Festlegung eines Regulierungsrahmens und der Methode der Anreizregulierung für Elektrizitäts- und Gasverteilnetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber (RAMEN) Sachstand Tenor und Erwägungen
06. März 2025
Stellungnahme zum Einordnungsschreiben der Bundesnetzagentur zu den Erkenntnissen aus dem Gutachten zur Methodik der Kapitalkostenbestimmung ab der fünften Regulierungsperiode
06. März 2025