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Zähler

Häufige Fragen zum Thema Zähler

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Thema "Verbrauchsmittel"

Wie melde ich einen Zählereinbau und die Installation einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung wie zum Beispiel einer Wärmepumpe?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) sind elektrische Geräte, die gezielt vom Netzbetreiber gesteuert werden können, um das Stromnetz zu entlasten und die Netzstabilität zu gewährleisten. Zu diesen Geräten zählen insbesondere Private Ladepunkte für Elektromobile ohne öffentlichen Zugang, Wärmepumpenheizungen inklusive Zusatz- oder Notheizvorrichtungen, Anlagen zur Raumkühlung nach BNetzA-Festlegung und Stromspeicher mit einer Anschlussleistung über 4,2 kW. 

Was Sie beachten müssen:

Meldepflicht: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Gesamtleistung über 4,2 kW müssen von Ihrer Elektrofachkraft beim Netzbetreiber gemeldet werden.

Technische Mindestanforderungen (TMA): Die Geräte müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen, die für eine netzdienliche Steuerung erforderlich sind.

Steuerung durch den Netzbetreiber: Die Geräte können zu bestimmten Zeiten vom Netzbetreiber gesteuert werden, um das Stromnetz zu entlasten. Dies geschieht in der Regel in Zeiten hoher Netzlast.

Netzentgelte: Für die Bereitstellung der Steuerbarkeit kann es Vergünstigungen bei den Netzentgelten geben.

Kommunikationstechnik: Die Geräte müssen mit einer Kommunikationseinrichtung ausgestattet sein, die eine Steuerung durch den Netzbetreiber ermöglicht.

Installateur: Die Installation und Anmeldung der Geräte muss durch eine qualifizierte Elektrofachkraft erfolgen, die im Installateurverzeichnis der Netze BW eingetragen ist.

Kundenportal: Die Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung erfolgt über das Kundenportal der Netze BW durch die Elektrofachkraft.

Weitere Informationen und Details zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und den damit verbundenen Anforderungen finden Sie auf der Webseite der Netze BW unter dem Abschnitt zu §14a EnWG: Neuregelung §14a EnWG.

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