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Stromeinspeisung

Häufige Fragen zum Thema Stromeinspeisung

Alle Services und Antworten auf die relevantesten Fragen im Überblick

Thema "Marktstammdatenregister"

Welche Folgen hat eine fehlende Registrierung im Marktstammdatenregister?

Sofern die Registrierungsfrist nicht eingehalten wird, sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, dem Anlagenbetreiber eine Strafzahlung in Rechnung zu stellen. Dabei handelt es sich um eine Zahlung von höchstens 10 Euro pro kW/kWp installierte Leistung und Monat.

Bitte beachten Sie: Für Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme vor dem 31. Januar 2019 endete die Frist am 30. September 2021! Sollten Sie Ihre Anlage bis zum 31.01.2021 nicht registriert haben, sind wir als zuständiger Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, Vergütungszahlungen (wie Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie, Zuschläge) für diese Anlage einzubehalten.

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