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Zähler

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Thema "Verbrauchsmittel"

Was bedeutet Steuerbare Verbrauchseinrichtungen? Was muss ich beachten?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) sind elektrische Geräte, die im Rahmen des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) so gesteuert werden können, dass sie zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen. Dazu gehören private Ladepunkte für Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher mit einer Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW.

Zu beachten ist:

1. Meldepflicht: Der Einbau und Betrieb von SteuVE mit einer Gesamtleistung über 4,2 kW muss beim Netzbetreiber angemeldet werden.
2. Technische Voraussetzungen: Die Geräte müssen mit den technischen Einrichtungen ausgestattet sein, die eine Steuerung ermöglichen.
3. Netzentgelte: Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen können reduzierte Netzentgelte gelten, je nachdem, welche Regelungen und Module zur Netznutzung gewählt werden.
4. Antragspflichten: Änderungen am Netzanschluss, wie Leistungserhöhungen, müssen ebenfalls beim Netzbetreiber angemeldet werden.
5. Installationskosten: Die Kosten für die Installation der technischen Steuereinrichtungen trägt der Anlagenbetreiber.
6. Zukünftige Steuerung: Ab 2024 ist die netzorientierte Steuerung verpflichtend, wobei die Geräte über eine digitale Schnittstelle steuerbar sein müssen.

Für weitere Informationen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen besuchen Sie bitte die Seite der Netze BW zum Thema Neuregelung §14a EnWG. Die Meldung der Inbetriebsetzung erfolgt durch den ausführenden Elektroinstallateur im Kundenportal der Netze BW.

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