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Stromeinspeisung

Häufige Fragen zum Thema Stromeinspeisung

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Thema "Direktvermarktung"

Was versteht man unter Direktvermarktung?

Bei der Direktvermarktung verkaufen Sie den von Ihnen erzeugten Strom direkt über einen Stromhändler (Direktvermarkter) an der Strombörse. Dieser sorgt dafür, dass Stromerzeugungsmengen und -vermarktungsmengen immer zeitgleich innerhalb von 15-Minuten-Fenstern im Einklang sind. Aus diesem Grund müssen sowohl eine Fernsteuereinheit seitens des Direktvermarkters als auch ein Lastgangzähler an Ihrer Erzeugungsanlage installiert werden. Sie als Stromerzeuger schließen einen Vertrag mit einem Direktvermarkter Ihrer Wahl ab. Dabei unterscheidet man zwischen sonstiger Direktvermarktung ohne Beteiligung des Netzbetreibers und dem Marktprämienmodell, bei dem der Netzbetreiber die Differenz zwischen dem Marktwert und dem EEG-Fördersatz (anzunehmender Wert) in Form einer Marktprämie ausgleicht. Für die Höhe des anzunehmenden Wertes wird der Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Anlage herangezogen. Anlagenbetreiber von EEG-Anlagen, deren Förderung nach 20 Jahren ausgelaufen ist, können sich nur für die sonstige Direktvermarktung ohne Beteiligung des Netzbetreibers entscheiden.
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