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Zähler

Häufige Fragen zum Thema Zähler

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Thema "Verbrauchsmittel"

Wie wird meine Anlage gesteuert?

Die Steuerung Ihrer Anlage erfolgt über technische Einrichtungen, die eine netzorientierte Steuerung ermöglichen. Dies kann beispielsweise durch ein Energiemanagementsystem (EMS) oder durch Steuergeräte erfolgen, die mit dem Netz des Netzbetreibers kommunizieren können. Die genaue Art der Steuerung hängt von der Art der Anlage und den technischen Anforderungen des Netzbetreibers ab.

Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) nach § 14a EnWG, wie private Ladestationen für Elektroautos, Wärmepumpen, Klimaanlagen und größere Stromspeicher, sind folgende Punkte relevant:
Präventive Steuerung: Bis zur Einführung der netzorientierten Steuerung werden SteuVE in der Regel über einen Funkrundsteuerempfänger oder eine ähnliche Technologie gesteuert. Dies ermöglicht dem Netzbetreiber, die Anlagen zu bestimmten Zeiten vom Netz zu trennen oder ihre Leistung zu reduzieren, um das Stromnetz zu stabilisieren.

Netzorientierte Steuerung: Ab 2026 wird die netzorientierte Steuerung eingeführt. Dabei werden die Anlagen über eine digitale Schnittstelle, wie das Internet oder ein anderes Kommunikationsnetzwerk, gesteuert. Die Steuerung erfolgt dann granularer und kann auf die tatsächlichen Bedürfnisse des Stromnetzes abgestimmt werden.

Technische Anforderungen: Die Anlage muss mit den notwendigen technischen Einrichtungen ausgestattet sein, um eine solche Steuerung zu ermöglichen. Dies kann beispielsweise ein Smart Meter oder ein anderes intelligentes Messsystem sein, das die Kommunikation mit dem Netzbetreiber ermöglicht.

Anmeldung und Einrichtung: Die technischen Einrichtungen zur Steuerung müssen vom Anlagenbetreiber beim Netzbetreiber angemeldet werden. Die Einrichtung und Konfiguration erfolgt in der Regel durch eine qualifizierte Elektrofachkraft.

Für weitere Informationen zur Steuerung Ihrer Anlage und den technischen Anforderungen besuchen Sie bitte die Seite der Netze BW zum Thema Neuregelung §14a EnWG.

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