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Stromeinspeisung
Häufige Fragen zum Thema Stromeinspeisung
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Thema "Direktvermarktung"
Was versteht man unter der Ausfallvergütung?
Fällt die Direktvermarktung kurzfristig aus, wird eine Ausfallvergütung in Höhe von 80 % des anzulegenden Wertes gewährt, um Planungsrisiken für Anlagenbetreiber zu minimieren. Mit dem EEG 2017 wurde definiert, dass die Ausfallvergütung maximal 3 aufeinanderfolgende Kalendermonate und insgesamt 6 Kalendermonate bezogen auf das Kalenderjahr in Anspruch genommen werden kann. Kommt es zu Überschreitungen, sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, eine Sanktionszahlung in Höhe von 10 Euro pro kW installierter Leistung und Kalendermonat in Rechnung zu stellen.
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