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Zähler

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Thema "Verbrauchsmittel"

Welche Vorteile bietet der §14a EnWG?

Der §14a EnWG bietet mehrere Vorteile, sowohl für Anlagenbetreiber als auch für das Stromnetz insgesamt:

 

  1. Reduzierte Netzentgelte: Anlagenbetreiber können von reduzierten Netzentgelten profitieren, da sie durch die Teilnahme an der netzorientierten Steuerung zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen.
  2. Beitrag zur Energiewende: Durch die flexible Steuerung von Verbrauchseinrichtungen wird die Integration erneuerbarer Energien erleichtert, da die Netzbelastung besser gemanagt werden kann.
  3. Netzstabilisierung: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen können in Zeiten hoher Netzbelastung gedrosselt oder zeitweise abgeschaltet werden, um Überlastungen zu vermeiden und die Netzstabilität zu gewährleisten.
  4. Optimierung des Eigenverbrauchs: Besitzer von Erzeugungsanlagen wie Photovoltaikanlagen können ihren Eigenverbrauch optimieren, indem sie den Verbrauch steuerbarer Geräte an die Erzeugung anpassen.
  5. Förderung von Lastmanagement: Der §14a EnWG fördert das Lastmanagement, also die gezielte Steuerung des Energieverbrauchs, was für Unternehmen und Haushalte Kosteneinsparungen bedeuten kann.
  6. Verringerung von Netzengpässen: Durch die Steuerung von Lasten können Netzengpässe reduziert und teure Netzausbauten vermieden oder hinausgezögert werden.
  7. Erhöhte Flexibilität: Anlagenbetreiber können flexibel auf Signale des Netzbetreibers reagieren und so einen Beitrag zur Systemstabilität.
  8. Potenzial für neue Geschäftsmodelle: §14a EnWG kann die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle im Bereich der Energievermarktung und -dienstleistungen fördern.

 

Bitte beachten Sie, dass die tatsächlichen Vorteile von der individuellen Situation und den spezifischen Bedingungen des jeweiligen Netzbetreibers abhängen.

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