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Stromeinspeisung

Häufige Fragen zum Thema Stromeinspeisung

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Thema "Direktvermarktung"

Was passiert, wenn ich keinen Direktvermarkter finde?

Wenn Sie keinen Direktvermarkter für Ihren selbst erzeugten Strom finden, gibt es drei Möglichkeiten:

 

  • Der Strom wird mit der EEG-Veräußerungsform “unentgeltliche Abnahme” in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Auf die Zahlung einer EEG-Förderung wird in diesem Fall vollständig verzichtet. Diese Option besteht für Anlagen mit einer Leistung von unter 400 kW, wenn sie vor dem 01.01.2026 in Betrieb genommen werden. Nach diesem Stichtag gilt die Leistungsgrenze unter 200 kW.

     

  • Ist bei Anlagen über 100 kW kein Direktvermarkter beauftragt, sieht der Gesetzgeber als Übergangslösung für einen begrenzten Zeitraum eine Ausfallvergütung in Höhe von 80 % des anzulegenden Wertes vor. Voraussetzung ist, dass ein Vergütungsanspruch nach dem EEG besteht. Diese Vergütung darf maximal 3 aufeinanderfolgende Kalendermonate und insgesamt 6 Kalendermonate in einem Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Bei Überschreitungen sieht der Gesetzgeber eine Sanktion in Höhe von 10 Euro pro kWh installierter Leistung und Kalendermonat vor.

     

  • Sie weisen uns z. B. mit einer PAV,E-Regelung nach, dass keine Einspeisung in das öffentliche Netz erfolgt.
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